Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 21.09.2021 / Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2021 / Gemeinderat 05.10.2021
Antrag der UNA-Fraktion:
1. Zukunftsfähiges Bauen in unserer Gemeinde
2. Anpassung des Bebauungsplanes G14 „Boesten“
Begründung:
Wir gehen davon aus, dass es das gemeinsame Ziel von Gemeinderat und -verwaltung ist, für unsere Gemeinde und unsere Bürgerinnen und Bürger ein zukunftsfähiges Bauen anzustreben. Das bedeutet, dass wir bereit sein sollten, wissenschaftliche Erkenntnisse und allgemein anerkannte Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Eigene Erfahrungen spielen natürlich auch eine Rolle, wenn darüber nachgedacht wird, wie wir dieses Ziel erreichen können. Nach der Flutkatstrophe dürfte uns allen klar geworden sein, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wir werden auch in Zukunft Gefährdungen durch Hochwasser nicht vermeiden können, aber wir können sie minimieren.
Eine zentrale Maßnahme dazu ist die Wasserrückhaltung.
Nach dem Bau des Rückhaltebeckens mit Überlauf in den Genfbach im Rahmen der Baumaßnahmen an der B 51 auf Blankenheimer Gebiet hatten Nettersheimer Bürgerinnen und Bürger eine Initiative gestartet, Maßnahmen gefordert und Fragen gestellt. die von Gemeinderat und -verwaltung aufgegriffen und an die entsprechenden Behörden weitergeleitet worden waren. Immer wieder war von zusätzlichen zukünfigen Retentionsflächen am Oberlauf des Genfbachs die Rede gewesen, geschehen ist aber nichts. In diesem Zusammenhang gehören auch die Probleme mit dem Becken an der A1 in Engelgau, die ebenfalls seit vielen Jahren auf eine Lösung warten. Eine Verbesserung der Retentionsmöglichkeiten ehe das Wasser auf Nettersheim trifft, würde in Zukunft bestehende, bzw. reparierte, und noch zu errichtende Gebäude sicherer machen. Hier müssen entsprechende Maßnahmen endlich durchgeführt und mehr Druck auf die beteiligten Behörden und Einrichtungen ausgeübt werden. In dem interfraklionellen Gespräch am 2. September gab es hierzu allgemeine Zustimmung.
Daneben können und sollen in Zukunft auf jedem neu zu bebauenden Grundsttick Möglichkeiten zur Rückhaltung erlaubt und gefördert werden. Die Textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan G 14 „Boesten“ sollen entsprechend erweitert werden. Gründächer für Garagen und Wohnhäuser, sinnvoll auch aus ökologischer Sicht, sollten ermöglicht und empfohlen werden. Wenn zukünftige Häuser mit Zisternen errichtet würden, könnten mit diesem Brauchwasser Toiletten und Gartenanlagen versorgt werden. Einfahrten und Parkflächen müssen nicht versiegelt werden, hier gibt es genügend Alternativen, die billiger und ansehnlicher sind. Außerdem heizen diese Materialien im Sommer weniger auf.
Es wird immer darauf hingewiesen, dass Vorgärten und Gärten bepflanzt und nicht zu Schotterwüsten („Gärten des Grauens“) gemacht werden sollen. Es gibt dazu für neu zu errichtende Gebäude in den neuen Bebauungsgebieten entsprechende Bestimmungen, aber wird das auch kontrolliert? Hier könnten wir in Zukunft über eine Auszeichnung für vorbildliche Gärten seitens der Gemeinde nachdenken.
Zurzeit versiegeln wir – nur in NRW! – eine Fläche von ca. 10 Hektar jeden Tag, nachzulesen bei Flächenportal NRW, Hrsg. Ministerium ftir Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Umgerechnet ist dies die Größe von ca. 14 Fußballfeldern.
Vorstellungen zum weiteren Vorgehen erfolgen in den Sitzungen. Wir möchten die Vorschläge der anderen Fraktionen und der Verwaltung (Förderungen? Gebote? Verbote? Gestaltungssatzung?) mit
einbeziehen und in die zu ergreifenden Maßnahmen einfließen lassen. Im Anhang fügen wir eine Grafik zu der Leistung bei, die ein m2 Dachbegrünung neben 30 Litern Wasserrückhaltung noch bringt.