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Satzung der Wählergruppe

Satzung der Wählergruppe *

§ 1 Name, Sitz

Die Wählergruppe trägt den Namen: Unabhängige Nettersheimer Alternative (UNA). Sie setzt
die Arbeit der „Fraktion der Grünen und Unabhangigen im Rat der Gemeinde Nettersheim“
fort. Um diese Kontinuität zu verdeutlichen, soll der Zusatz „Grüne und Unabhängige“
verwandt werden.
Sitz ist die Gemeinde Nettersheim.

§ 2 Zweck

Die Unabhängige Nettersheimer Alternative (UNA) ist ein Zusammenschluss von
Bürgerinnen und Bürgern, die an der politischen Willensbildung in der Gemeinde
Nettersheim – insbesondere durch Mitarbeit im Gemeinderat und den Ausschüssen des Rates
mitwirken möchten.

§ 3 Rechtsform, Ämter

Die Unabhängige Nettersheimer Alternative (UNA) ist eine Vereinigung auf freiwilliger
Basis. Alle in dieser Satzung genannten Ämter sind Ehrenämter. Die aus der Übernahme eines
Ehrenamtes erwachsene Geschäftstätigkeit wird ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet. Nur
die durch eine solche Tätigkeit entstandenen Aufwendungen können erstattet werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden, der Satzung und Programm der Unabhängigen Nettersheimer
Alternative (UNA) anerkennt und nicht durch Richterspruch das Wahlrecht oder die
Wählbarkeit verloren hat.
Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen
der Gesetze und der satzungsrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann durch formlose schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand
beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Aufnahme wird im
Mitgliederverzeichnis vermerkt.
Die Mitgliedschaft in der Unabhängigen Nettersheimer Alternative (UNA) schließt die
Mitgliedschaft in einer Partei, Gruppe oder Vereinigung, die in Konkurrenz zur
Unabhängigen Nettersheimer Alternative (UNA) steht, aus. D.h. eine gleichzeitige
Mitgliedschaft in der Unabhängigen Nettersheimer Alternative (UNA) und einer anderen im
Rat der Gemeinde Nettersheim vertretenen Partei, Gruppe oder Vereinigung oder einer sich in
Konkurrenz zur Unabhängigen Nettersheimer Alternative (UNA) an Wahlen zum Rat der
Gemeinde Nettersheim beteiligenden Partei, Gruppe oder Vereinigung ist nicht möglich.
Eine Mitgliedschaft in anderen Parteien, Gruppen oder Vereinigungen ist möglich, sofern
diese im Rat der Gemeinde Nettersheim nicht in Konkurrenz zur Unabhängigen
Nettersheimer Alternative (UNA) stehen.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Über den Ausschluss eines
Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung. Als Ausschlussgrund gilt ein Verstoß
gegen die demokratische Grundordnung der BRD. Nach Zustellung der Ausschlusserklärung
wird der Ausschluss sofort wirksam. Ein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen oder aus dem
eventuellen Vermögen der Wählergruppe besteht nicht.

§ 7 Organe der Unabhängigen Nettersheimer Alternative (UNA)

Organe der Unabhängigen Nettersheimer Alternative (UNA) sind im Range nach:
– die Mitgliederversammlung
– der erweiterte Vorstand
– der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Unabhängigen Nettersheimer
Alternative (UNA). Sie kann als ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung
einberufen werden.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt, wenn nicht
zwingende Gründe entgegenstehen. Die Einberufungsfrist beträgt sieben Kalendertage.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes oder auf
Antrag von mindestens fünf Mitgliedern statt. Die Einberufungsfrist beträgt sieben
Kalendertage.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei bedarf im Videokonferenzformat
stattfinden.
Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter gleichzeitiger
Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladung kann per E-Mail erfolgen.
Anträge zur Tagesordnung müssen drei Tage vor der Mitgliederversammlung vorliegen.
Dringlichkeitsanträge können zugelassen werden, wenn die einfache Mehrheit der
anwesenden Mitglieder zustimmt.

§ 9 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung beschließt über:
– die Entlastung des Vorstandes
– die Genehmigung des Kassenberichtes, einschließlich der Entlastung des Schatzmeisters
– die Neuwahl des Vorstandes
– die Neuwahl der Kassenprüfer
– Satzungsänderungen
– Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
– die Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
– Auflösung des Vereins
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Mitgliederversammlung. Den Vorsitz in der
Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter.
Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (Ausnahmen s. §15 und § 16).
Die Mitgliederversammlung wählt vor einer Kommunalwahl die Direktkandidaten und
gegebenenfalls die gebundenen Vertreter für die einzelnen Wahlbezirke. Die
Mitgliederversammlung bestimmt auch die Reihenfolge der Reserveliste. Aufstellung und
Wahl der Kandidaten erfolgt nach dem Kommunalwahlgesetz und der
Kommunalwahlordnung. Stimmberechtigt sind für die Wahlen der Kandidaten und der Liste
für den Gemeinderat nur Mitglieder, die ihren Wohnsitz innerhalb des Gemeindegebietes
haben.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom
Protokollführer und dem Versammlungsleiter und/oder dem Geschäftsführer zu unterzeichnen
ist.

§ 10 erweiterter Vorstand

Der erweiterte Vorstand ist die ständige Vertretung der Mitgliederversammlung. Er besteht
aus
– den Mitgliedern des Vorstandes
– den Ratsmitgliedern und in Ausschüssen des Rates tätigen Mitgliedern der
Unabhängigen Nettersheimer Alternative (UNA)
– den eventuellen Ortsvorstehern.

§ 11 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
– dem Vorsitzenden
– dem stellvertretenden Vorsitzenden
– dem Schatzmeister
– dem stellvertretenden Schatzmeister
– dem Geschäftsführer
– dem stellvertretenden Geschäftsführer
– bis zu drei Beisitzern.
Der Vorstand bestellt einen Datenschutzbeauftragten als Beisitzer ohne Stimmrecht.
Dem Vorstand soll mehrgeschlechtlich besetzt sein.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Unabhängigen Nettersheimer Alternative
(UNA).
Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt
solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden. Der Vorstand muss zusammentreten, wenn
zwei Mitglieder des Vorstandes dies verlangen. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der
Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei
Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Die Unabhängigen Nettersheimer Alternative (UNA) wird nach außen vertreten durch den
geschäftsführenden Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied
des Vorstandes oder dem Geschäftsführer im Auftrag des Vorstands.

§ 12 Schatzmeister

Die Unabhängige Nettersheimer Alternative (UNA) ist zur ordnungsgemäßen Buchführung
verpflichtet. Der Schatzmeister bzw. stellvertretende Schatzmeister hat für sichere Belegung,
sowie für ordnungsgemäße Buch- und Belegprüfung der Unabhängigen Nettersheimer
Alternative (UNA) Sorge zu tragen.

§ 13 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren. Eine
Wiederwahl ist möglich.Sie bleiben solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Die
Kassenprüfer erstatten bei der jährlichen Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und
beantragen bei ordnungsgemäßer Führung die Entlastung des Schatzmeisters und
stellvertretenden Schatzmeisters.

§ 14 Sitzungen

Die Sitzungen der Organe der Unabhängigen Nettersheimer Alternative (UNA) sind in der
Regel nicht öffentlich. Über die Zulassung der Öffentlichkeit entscheiden die Organe von Fall
zu Fall selbst.
Beschlüsse der Organe und Wahlergebnisse sind durch Protokolle zu beurkunden.

§ 15 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der
anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§ 16 Auflösung der Unabhängige Nettersheimer Alternative (UNA)

Die Auflösung der Unabhängigen Nettersheimer Alternative (UNA) kann nur auf einer
ausdrücklich zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden,
wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder der Auflösung zustimmen. Über die
Verwendung des Vermögens der Unabhängigen Nettersheimer Alternative (UNA) beschließt
diese Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit

§ 17 Unwirksamkeitserklärung

Sollte eine der Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

§ 18 Inkrafttreten der Satzung

Änderungen der Satzung treten mit ihrer ordentlichen Verabschiedung (Annahme in der
Mitgliederversammlung) in Kraft.
Die Gründungssatzung wurde wurde von der Mitgliederversammlung am 24. Mai 2004
beschlossen.
Die 1. Änderung der Satzung wurde am 15.10.2020 beschlossen.
Die 2. Änderung der Satzung wurde am 29.08.2022 beschlossen.

Hinweis/Genderfußnote:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.