Vorbemerkung der UNA:
Geht doch: Eine auch nach Ansicht des Bürgermeisters „nicht tragbare provisorische Situation“, auf die die UNA schon vor einem halben Jahr hingewiesen hatte, wird auf Grund des Nachhakens der UNA dann innerhalb von 24 Stunden erledigt. Noch vor der Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag zeigte unsere „Anfrage“ vom Montag die gewünschte Wirkung: Auf beiden Seiten der Rathaustreppe gibt es wieder ein Geländer – und beide sind jetzt ordnungsgemäß montiert. Aber lesen Sie selbst:
Haupt- und Finanzausschuss 02.04.2019
Anfrage der UNA-Fraktion gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim:
Zuwegung Rathaus
Von den Umbaumaßnahmen am Rathaus ist auch die Eingangstreppe betroffen.
D. h. so ganz stimmt diese Aussage mittlerweile nicht mehr, da die Treppe seit wohl fast einem Jahr nur von Abbaumaßnahmen betroffen ist: Das Treppengeländer ist abmoniert worden, aber kein neues montiert worden.
Voriges Jahr hatte sich ein Engelgauer Bürger an den UNA-Fraktionsvorsitzenden gewandt. Dieser Bürger war nach einem Schlaganfall in seiner Gehfähigkeit behindert und um das Rathaus über die Eingangstreppe zu erreichen auf ein Geländer angewiesen, aber das Geländer war abmontiert worden.
Der UNA-Fraktionsvorsitzende wandte sich daraufhin an die Verwaltung und erhielt vom Allgemeinen Vetreter des Bürgermeisters, Herrn Crump, am 16.10.2018 folgende Mitteilung:
„Zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2018 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Geländer der Treppenanlage Haupteingangsbereich derzeit instandgesetzt werden und danach wieder beidseitig angebracht werden.“
Fast ein halbes Jahr später, am 22.03.2019, erhielt der UNA-Fraktionsvorsitzende eine Mail von einem anderen Bürger unserer Gemeinde, der es trotz eines ähnlichen Handicaps zwar noch unter Mühen in’s Rathaus geschafft hatte, sich aber um die Mitbürger sorgte, denen das vielleicht nicht mehr möglich sein könnte:
„Das Treppengelände auf der rechten Seite ist nur mit zwei Schraubzwingen befestigt und nicht besonders stabil. Auf der linken Seite fehlt es komplett (siehe Fotos im Anhang). Für Menschen, die auf dieses Geländer angewiesen sind, stellt dies eine große Schwierigkeit dar. Auch ist es gefährlich, sollte das Geländer einmal wegbrechen“.
Wir verzichten darauf, die Fotos beizufügen, da wir davon ausgehen, dass sowohl dem Bürgermeister wie auch seinem Vertreter die Treppe zum Rathaus (und ihr „derzeitiger“ Zustand) bekannt ist. Es stellen sich uns aber in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1. Wie ist die Aussage des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters vom 16.10. vorigen Jahres, „dass die Geländer der Treppenanlage Haupteingangsbereich derzeit instandgesetzt werden und danach wieder beidseitig angebracht werden“ zu verstehen. Uns interessiert insbesondere die verwaltungsseitige Definition des Begriffes „derzeit“ und im Zusammenhang damit die Frage:
2. Ist die Verwaltung der Meinung, dass die gegenwärtige, bzw „derzeitige“, Zuwegung mit den geltenden baurechtlichen Bestimmugen und der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde in Einklang zu bringen ist?
3. Wann ist mit der Fertigstellung der geplanten behindertengerechte Zuwegung zu rechnen?
Stellungnahme des Bürgermeisters:
Im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) wurde für die Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Zingsheim bei der Bezirksregierung Köln eine Förderung beantragt und auf der Grundlage des vorgelegten Einzelantrages 2016 bewilligt (Fördersatz = 50%).
In den vorangegangenen Sitzungsphasen wurden zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses entsprechende Beschlüsse gefasst bzw. es wurde über den Sachstand informiert. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussvorlagen 583, 634, 915 und 975 verwiesen.
Zwischenzeitlich war es möglich, die meisten Büroeinheiten (bis auf die Büros von Fachbereich III im Erdgeschoss) zu sanieren. Des Weiteren wurde die Küche im Dachgeschoss fertiggestellt. Neben diesen Arbeiten wurde im vergangenen Jahr zudem schwerpunktmäßig die Fassadensanierung durchgeführt und der Sonnenschutz in Richtung Rathaushof installiert.
Die Maßnahmen sind insgesamt aber noch nicht abgeschlossen. Insbesondere das Foyer mit Haupteingang (einschließlich Optimierung der Aufenthaltsqualität mit Informationssystem) sowie das Treppenhaus bedürfen noch einer eingehenden Überarbeitung.
Neben einer Erneuerung der Tür- und Fensterelemente in den Haupteingangsbereichen in Holz (Keller- und Erdgeschoss) ist an der Haupteingangstreppe in Form von Frostschäden sowie offener Fugen zusätzlicher Sanierungsbedarf festgestellt worden. Das Geländer der Treppe wurde im Rahmen der Fassadensanierung im vergangenen Jahr abgebaut und zur Überarbeitung zu einem Fachbetrieb transportiert. Hierbei hat sich jedoch herausgestellt, dass die Rostschäden so stark sind, dass eine Erneuerung voraussichtlich wirtschaftlicher ist.
Aufgrund der derzeit nicht tragbaren provisorischen Situation werden Sofortmaßnahmen durchgeführt. Das provisorische Treppengeländer an der rechten Seite wird umgehend ordnungsgemäß befestigt. Darüber hinaus wird auch an der linken Seite ein provisorisches Treppengeländer angebracht. Im Rahmen der noch anstehenden Gesamtsanierung werden dann an beiden Seiten neue Geländer installiert.
Im Treppenhaus sind noch die Treppe sowie die Glaswand zu sanieren. Darüber hinaus ist dort der Einbau eines behindertengerechten Aufzuges geplant. Der behindertengerechte Zugang wird somit zukünftig über den Rathaushof erfolgen. Hierauf ist das Parkraumkonzept für den Rathaushof abzustellen. Bezüglich der geplanten Erweiterung der Parkflächen wird auf die Beschlussvorlage 906 verwiesen.
Die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen sowie der sonst noch offenen Punkte (Garagentore, Küche Obergeschoss, Anstrich Flure, Sanierung Sanitäreinrichtungen Erdgeschoss, TGA etc.) bedarf weiterer Unterstützung durch externen Fachverstand (Architekt, Ingenieur), zumal die Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu erfolgen haben. Die Maßnahmen werden aber auch weiterhin sukzessive angegangen und in die Umsetzung gebracht.