Haupt- und Finanzausschuss 24.03.2020
Die UNA beantragt, folgenden Punkt auf die Tagesordnung im öffentlichen Teil der o. a. Sitzung zu setzen:
Situation im Gewerbegebiet
– Sachstandsbericht –
Begründung:
Neben allgemeinen Fragen zum Gewerbegebiet sind in der letzten Zeit einige Fragen zur gegenwärtigen Situation im Gewerbegebiet an uns herangetragen worden, die unserer Meinung nach eines klärenden Sachstandsberichts der Verwaltung bedürfen. Insbesondere zwei Themen wurden dabei angesprochen:
1. Ableitung von Abwasser und Oberflächenwasser in dem Bereich von der Bauhofhalle aus in Richtung Fa. Nießen und Fa. Assrohr. Hier scheint es Klärungsbedarf hinsichtlich ausreichender gegenwärtiger und für zukünftige Baumaßnahmen notwendiger Kapazitäten zu geben.
2. Erdverkippungen im Bereich der Fa. Nießen. Auch hier gibt es Klärungsbedarf hinsichtlich der gegenwärtigen Situation und der zukünftigen Entwicklung.
Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen.
Antwort des Bürgermeisters:
Sachverhalt:
Die UNA-Fraktion hat mit Datum vom 12.03.2020 beantragt, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am24.03.2020 aufzunehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Anfrage vereinbarungsgemäß in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vom 16.06.2020 aufgenommen. Zu der Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:
Zu 1.)
Bezüglich der angesprochenen gewerblich nutzbaren Flächen im Gewerbegebiet Zingsheim haben die jeweiligen Bauherren im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein entsprechendes Entwässerungsgesuch vorzulegen. Dieses wird seitens der Gemeinde unter Berücksichtigung einzuhaltender DIN-Vorschriften geprüft und die Entwässerungsgenehmigung erteilt. Hinsichtlich des anfallenden Oberflächenwassers der Wegeparzelle ausgehend von der Erschließungsstraße „Auf der Heide“ haben die angrenzenden Grundstückseigentümer die Kosten für Entwässerung und Straßenausbau gemäß Notarvertrag in vollem Umfange kostenmäßig zu übernehmen. Ziel der Gemeinde ist es hierbei, für die jeweiligen Betriebe eine möglichst kostengünstige Ausbaulösung zu finden.
Zu 2.)
Hierzu wurde eine ordnungsbehördliche Prüfung eingeleitet. Des Weiteren ist hinsichtlich der Erdankippungen die Änderung der Bebauungspläne L5 und L8 im Gewerbegebiet Zingsheim angedacht.