Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 09.03.2021
Anfrage der UNA-Fraktion gemäß § 19 Geschäftsordnung zur Situation am ehemaligen Imprägnierwerk Ruhr in Buir
Die Situation am ehemaligen Imprägnierwerk Ruhr in Buir ist offenbar immer noch ungeklärt. Wir haben keine Informationen darüber, ob den zahlreichen und vielversprechenden Ankündigungen der Vergangenheit überhaupt entsprechende Taten gefolgt sind. Uns erreicht jetzt ein Schreiben des BUND im Kreis Euskirchen mit acht Fragen zu diesem Thema und der Bitte, diese Fragen an die Gemeinde weiterzuleiten. Wir möchten diese Fragen deshalb zum Gegenstand unserer Anfrage machen und die Verwaltung bitten, diese Fragen zu beantworten und uns die gegenwärtige Situation am ehemaligen Imprägnierwerk Ruhr in Buir zu erläutern. Das Schreiben fügen wir ungekürzt und ohne Anmerkungen (die sich aus unserer Sicht bei einigen Punkten ergeben könnten) in der Anlage bei.
Fragen des BUND:
- Eigentumsverhältnisse (Ist das Gelände „herrenlos“ oder wer ist inzwischen Eigentümer der Immobilie?)
- Welche Gefahren gehen nach gutachterlich begründeten Erkenntnisstand von der Immobilie aus?
Besteht insbesondere eine Gefährdung durch Ein- und Austrag in unmittelbar angrenzende Gewässer (u.a. Sülchesbach) ? - Welche Sanierungsarbeiten sind vorgesehen (Stand möglicher Sanierungsarbeiten, Zeitplan einer möglichen Sanierung)?
- Welche Teilbereiche (Gebäude, Freigelände mit Tauchbecken, angrenzende Bereiche insbesondere mit den Gewässern und Feuchtebereichen) sind nach gutachterlich begründeten Erkenntnisstand sanierungsbedürftig?
- Wer trägt die Verantwortung für Sicherheit und die weitere Vorgehensweise für und auf der Immobilie?
- Reichen die derzeitigen Sicherungsmaßnahmen (nicht nur zur Verkehrssicherheit, sondern auch zur „Umweltgefahrenabwehr“) nach gutachterlich begründeten Erkenntnisstand aus?
- Wer trägt die Kosten zur Sicherung und Sanierung?
- Steht die Fläche immer noch als mögliche A1-„Kompensationsfläche“ zur Debatte?
Antwort des Bürgermeisters:
Mit Schreiben vom 04.03.2021 stellt die UNA-Fraktion eine Anfrage zur Situation am ehemaligen Imprägnierwerk Ruhr in Buir. Hintergrund ist ein Schreiben des BUND mit acht Fragen zum Thema, die durch die UNA-Fraktion an die Gemeinde weitergeleitet wurden.
Zu den Fragestellungen ergeht folgende Erläuterung:
Zu 1.: Das o.g. Grundstück ist zurzeit immer noch ,,herrenlos“. Eine Eigentumsübertragung an die Eifelgemeinde Nettersheim ist in Bearbeitung.
Zu 2.: Akute Gefahren gehen in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen nach derzeitigem Kenntnisstand von der Immobilie nicht aus.
Zu 3.: Das Grundstück befindet sich auf dem Maßnahmenplan des Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) in Hattingen.
Zu 4.: Geplant ist ein kompletter Rückbau der Aufbauten und die Entsiegelung der Platzflächen. Diesbezüglich sind vorab Detailuntersuchungen hinsichtlich des Maßnahmenumfanges durchzuführen.
Zu 5.: Verkehrssicherungspflichtig ist die Eifelgemeinde Nettersheim.
Zu 6.: Für Fragen zur ,,Umweltgefahrenabwehr“ sind die Fachabteilungen des Kreises Euskirchen zuständig.
Zu 7.: Die beabsichtigte Sanierung wird durch den AAV gefördert. Es wird von einer Förderung von 80% ausgegangen. Seitens des Kreises Euskirchen wurde die Restfinanzierung der Flächenrecyclingmaßnahme über Ersatzgelder zugesagt. Hierzu werden verbindliche schriftliche Aussagen angefordert. Grundlage für den Förderantrag ist es jedoch, dass die Eigentumsfrage geklärt sein muss.
Zu 8.: Ob Teilflächen des Grundstückes noch als mögliche A1-Kompensationsfläche dienen, ist abschließend mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW noch zu klären. In Kürze werden diesbezüglich nochmals Detailabstimmungen angestrebt.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau-und Umweltausschusses vom 09.03.2021 – Seite 28:
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim – hier:
Situation am ehemaligen Imprägnierwerk Ruhr in Buir-Vorlage 175 /XI.L.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist auf die Vorlage der Verwaltung hin, in der die Fragen des BUND beantwortet worden seien. Seine Fraktion habe weiterhin um eine Einschätzung der Situation aus Sicht der Gemeinde gebeten. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass die Situation sich positiv entwickelt habe. Das Grundstück sei endlich lastenfrei, was für die weitere Entwicklung Voraussetzung sei. Der Kreis stehe mit dem AAV in Kontakt, der die beabsichtigte Sanierung zu 80 % fördere und die Maßnahme auch umsetze. Dies allerdings nur, wenn ein Eigentümer da sei. Die Gemeinde werde das Grundstück daher ins Eigentum nehmen, allerdings nur unter der vertraglich sicherzustellenden Maßgabe, später ein freies Grundstück übernehmen zu können.