2021 – Naturbelassene Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks Straße Jonaskreuz

Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.06.2021 / Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2021 / Gemeinderat 29.06.2021

Die UNA-Fraktion beantragt, den folgenden Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen:

Antrag der UNA-Fraktion:

Naturbelassene Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks entlang der Straße von Jonaskreuz zur ehemaligen B 51 hinter Holzmülheim im Sinne des Projekts „Ökosystem Nettersheim“ 

Begründung:

Hiermit beantragt die UNA, das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 2, Nr. 188 entlang der Straße von Jonaskreuz zur ehemaligen B 51 hinter Holzmülheim im Sinne des Projekts „Ökosystem Nettersheim“ zu nutzen, denn „seit vielen Jahren gilt die Eifelgemeinde Nettersheim – stark gestützt durch das gelingende Miteinander von Bevölkerung, Politik und Verwaltung im Natur- und Umwelt-schutz – auf Landes- und Bundesebene als Vorbildkommune. Auszeichnungen wie „Biodiversitätskommune 2011“ und „Deutschlands nachhaltigste Gemeinde 2018“ waren der Lohn für das gemeinsame wegweisende Engagement. Mit dem Projekt „Ökosystem Nettersheim“ soll ein weiterer Schritt gegangen werden, um die Biodiversität in unseren elf Orten zu erhalten und weiter auszubauen. Außerdem soll auf eine klimawandelgerechte Anpassung und ortstypische, ortsbildprägende Bepflanzung von Staudengesellschaften, das Setzen von Hecken und Sträuchern bis hin zur Pflanzung von Obst- und anderen Laubbäumen hingewirkt werden.“ (Gemeindeblatt, 21. 05. 2021, Titelseite „Unsere Gemeinde blüht auf!“) Auf der nächsten Seite des Gemeindeblatts bittet der Bürgermeister die Bürger „zum Beispiel Bienen, Schmetterlingen und Vögeln neue Refugien zu schaffen.“ Die Bürger werden aufgefordert, „den Rasenmäher einfach mal im Gartenschuppen zu lassen. … Lassen Sie sich überraschen und zählen Sie auf einem Quadratmeter, wer bei Ihnen vorbeischwirrt! … Sie werden staunen, wie viele Insekten zu Besuch kommen!“

In diesem Sinne soll der 260 Meter lange Streifen naturbelassen bleiben, bzw. möglichst bald werden. Dies soll nach Möglichkeit in einem vernünftigen Einvernehmen mit den Landwirten, die die anliegenden Grundstücke bearbeiten, geschehen. Eine weitere illegale Nutzung dieses gemeindeeigenen Grundstücks nur im Interesse Einzelner (vgl. V 118/XI. L.) soll aber nicht geduldet werden. Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sollen sich an unserem Beitrag gegen das Artensterben erfreuen können. Auch an dieser Stelle soll unsere Gemeinde aufblühen!

Eine Bepflanzung oder Bearbeitung des Streifens zur naturbelassenen Nutzung ist vielleicht im ersten Jahr nach der illegalen Nutzung nötig, danach dürfte dies kaum noch nötig sein.

Weitere mündliche Ausführungen dazu erfolgen in der Sitzung.

In der Anlage fügen wir die Broschüre Blühende Vielfalt am Wegesrand, Praxis-Leitfaden für artenreiche Weg- und Feldraine, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Info 39, bei. Vieles, was hier angesprochen wird, passt für unser Flurstück 188 vor Holzmülheim und das anliegende Bankett zwischen diesem Grundstück und dem Weg. Und natürlich auch für die Themen im Titel der Vorlage 188.