Rechnungsprüfungsausschuss 24. 09. 2019
hier:
Jahresabschlussprüfung Gemeinde zum 31.12.2018
Die UNA geht davon aus, dass als ein TOP der o. a. Sitzung die Jahresabschlussprüfung der Gemeinde zum 31.12.2018 vorgesehen ist. Sollte dies auf einer zusätzlichen weiteren Sitzung des Ausschusses geschehen, gilt unser Vorschlag entsprechend zu dieser Sitzung.
In der Sitzung des RPA vom 25.09.2018 heißt es in der Niederschrift S. 5, dass auf Vorschlag des Bürgermeisters einstimmig beschlossen wurde, „dass aus den Reihen des Gemeinderates durchaus Vorschläge gemacht werden könnten, welche Bereiche in dem Jahresabschluss zum 31. 12. 2018 schwerpunktmößig einer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstellt werden sollten.“
Aus der Bevölkerung wurden wir wiederholt angesprochen, ob die Entschädigungen und Vergütungen der Rats- bzw. Ausschussvertreter auch überprüft würden. Um diesen kritischen Nachfragen mit der Antwort „Ja, dies hat die Mittelrheinische Treuhand im Auftrag der Gemeinde konkret überprüft,“ begegnen zu können, schlagen wir vor, diesen Bereich in der Rechnungsprüfung der Mittelrheinischen Treuhand mit einzubeziehen (z.B. Ordnungsmäßigkeit der Belege, Arbeitsausfallbescheinigungen, Zahl der tatsächlich Abrechnenden und Mindestabrechnungsfälle und Höchstabrechnungsfälle, Hausarbeitsfälle).
Anmerkung der UNA:
In der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24. 09. 2019 heißt es dazu: „Auf Vorschlag der UNA-Fraktion vom 28.08.2019 wurde in die Jahresabschlußprüfung die Überprüfung der Entschädigungszahlungen an die Rats- und Ausschussmitglieder integriert. … Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt in ihrem Bericht zu dem dieser Vorlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.“ Das heißt: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sah keine Beanstandungen bei den Entschädigungszahlungen an die Rats- und Ausschussmitglieder. Den kompletten Prüfbericht kann man auf der Homepage der Gemeinde nachlesen.