Der Betriebsausschuss – Verantwortung für kommunale Eigenbetriebe

Der Betriebsausschuss – Verantwortung für kommunale Eigenbetriebe

Kommunale Eigenbetriebe wie Wasser- und Abwasserversorgung, Bauhof oder Biowärme erfüllen wichtige Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit diese Betriebe wirtschaftlich, transparent und verlässlich geführt werden, gibt es in Nordrhein-Westfalen den Betriebsausschuss.

Der Betriebsausschuss ist ein zentrales Gremium des Gemeinderates. Er begleitet und kontrolliert die Arbeit der Eigenbetriebe, berät die Betriebsleitung und bereitet wichtige Entscheidungen vor. Gleichzeitig sorgt er dafür, dass die Interessen der Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden. So entsteht eine verbindende Schnittstelle zwischen Rat, Verwaltung, Betriebsleitung und Belegschaft.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsausschusses gehören:

  • Vorberatung von Ratsbeschlüssen
    Der Ausschuss bereitet alle Entscheidungen des Gemeinderates vor, die den jeweiligen Eigenbetrieb betreffen.
  • Eigene Entscheidungsbefugnisse
    Er entscheidet unter anderem über zusätzliche Ausgaben (Mehraufwendungen), wenn diese wirtschaftlich bedeutsam sind, sowie über die Entlastung der Betriebsleitung nach dem Jahresabschluss.
  • Information und Kontrolle
    Die Betriebsleitung ist verpflichtet, den Ausschuss regelmäßig und umfassend über die wirtschaftliche Lage und Geschäftsentwicklung zu informieren.
  • Wirtschaftsprüfung
    Der Betriebsausschuss schlägt den Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor.
  • Dringlichkeitsentscheidungen
    In besonders eilbedürftigen Fällen können Entscheidungen gemeinsam durch Bürgermeister und Ausschussvorsitz getroffen werden.

Zusammensetzung des Betriebsausschusses

Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses berücksichtigt auch die Größe des Eigenbetriebs:

  • Ab 10 Beschäftigten gehören zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Belegschaft dem Ausschuss an.
  • Ab 51 Beschäftigten stellen die Beschäftigten ein Drittel der Ausschussmitglieder. Sie werden aus Vorschlagslisten gewählt.

Damit fließen Fachkenntnis und praktische Erfahrung direkt in die kommunalpolitische Arbeit ein.

Rechtliche Grundlagen

Die Arbeit des Betriebsausschusses ist klar geregelt durch:

  • die Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO), insbesondere § 5,
  • die Gemeindeordnung NRW (§ 114),
  • sowie die jeweilige Betriebssatzung der Gemeinde.

Fazit

Der Betriebsausschuss ist ein unverzichtbares Kontroll- und Beratungsgremium für kommunale Eigenbetriebe. Er stärkt Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Verantwortungsbewusstsein und entlastet zugleich den Gemeinderat. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zu einer soliden, nachhaltigen und bürgernahen Kommunalpolitik.

Haushalt 2026: Verantwortungsvoll handeln in schwierigen Zeiten

Haushalt 2026: Verantwortungsvoll handeln in schwierigen Zeiten

In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2025 stand der Haushalt für das kommende Jahr im Mittelpunkt. Dabei wurde deutlich: Die finanzielle Lage der Gemeinde Nettersheim ist angespannt.

Diese Situation ist nicht das Ergebnis übermäßiger Ausgaben vor Ort, sondern vor allem auf zunehmende Pflichtaufgaben und Belastungen, insbesondere durch die steigende Kreisumlage, zurückzuführen. Über diese Umlage finanziert der Kreis unter anderem Schulen, Sozialleistungen und Rettungsdienste – sie ist für die Gemeinde nicht verhandelbar.

Zwei Stellschrauben im Haushalt

Grundsätzlich stehen der Gemeinde zwei Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung zur Verfügung:

1. Einsparungen durch eine globale Minderausgabe
Dabei verpflichtet sich die Verwaltung, insgesamt weniger Mittel auszugeben als geplant, ohne bereits konkret festzulegen, in welchen Bereichen gespart wird. Die UNA hatte hierfür bereits ihre Zustimmung für eine moderate Erhöhung um ein Prozent signalisiert.

Auf Antrag der CDU wurde jedoch eine Erhöhung um zwei Prozent beschlossen. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD angenommen. Die UNA hat dagegen gestimmt, weil wir im Jahr 2026 konkrete und nachvollziehbare Sparvorschläge erarbeiten wollen und pauschale Kürzungen im laufenden Verwaltungsgeschäft kritisch sehen. Die BVE enthielt sich.

2. Stärkung der Einnahmenseite
Zur Stabilisierung des Haushalts gehören auch Mehreinnahmen durch Steuern, Gebühren und Beiträge. Im Sinne der Haushaltskonsolidierung hat die UNA den von der Kämmerin und dem Bürgermeister vorgeschlagenen maßvollen Steuererhöhungen zugestimmt. Wir tragen diesen Weg mit, um die Einnahmeseite 2026 zu stabilisieren und im kommenden Jahr – mit mehr Zeit und Übersicht – eine grundlegende Bewertung der Ausgabenstruktur vorzunehmen.

Klar ist aber auch: Ohne Einsparungen wird es nicht gehen. Für die UNA ist dabei entscheidend, sozialverträglich vorzugehen und gemeinsam mit Politik und Bürgerschaft zu klären, welche Leistungen für unsere Gemeinde unverzichtbar sind – und wo Angebote möglicherweise angepasst werden müssen.

Warum ein beschlossener Haushalt wichtig ist

Ohne einen verabschiedeten Haushalt

  • gerät die Gemeinde in die vorläufige Haushaltsführung,
  • können keine neuen Liquiditätskredite aufgenommen werden,
  • wird die Handlungsfähigkeit der Kommune erheblich eingeschränkt.

Unser Anspruch

Wir wissen: Den Nettersheimerinnen und Nettersheimern wird viel zugemutet. Gleichzeitig bietet unsere Gemeinde noch immer eine hohe Lebensqualität. Mit dem Haushalt 2026 investieren wir weiterhin in Kitas, Schule und Bildung, in die Feuerwehr und in die Dorfentwicklung.

Noch haben wir die Gestaltungshoheit selbst in der Hand.
Unser Ziel ist es, diese zu bewahren – durch verantwortungsvolles Handeln, Augenmaß und einen offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.

2. Nettersheimer Wassertage beantragt – für mehr Transparenz rund ums Trinkwasser

2. Nettersheimer Wassertage beantragt – für mehr Transparenz rund ums Trinkwasser

Die jüngste Verunreinigung des Trinkwassers in Tondorf hat deutlich gezeigt: Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich unzureichend informiert über die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde.

Das wurde unserem Ratsmitglied Ralf Esser auch bei der sehr gut organisierten Bürgersprechstunde von Gemeinde und Gesundheitsamt in Tondorf bestätigt.

Für uns ist klar: Transparenz beim Thema Wasser ist unerlässlich.

Wie funktioniert unsere Wasserversorgung? Welche Belastungen wie Mikroplastik, Hormone oder Medikamentenrückstände können auftreten? Und wie wird damit umgegangen?

Bereits 2007 fanden die ersten Nettersheimer Wassertage statt – damals mit Anlagenführungen, Fachvorträgen sowie Workshops in Kitas und Schulen. Seitdem hat sich die Wasserforschung rasant weiterentwickelt.

Darum haben wir in der Sitzung des Betriebsausschusses am 02.12.2025 beantragt, im Jahr 2027 die 2. Nettersheimer Wassertage zu veranstalten.

Bürgermeister Norbert Crump begrüßte den Vorstoß ausdrücklich und verwies auch auf die Erfahrungen aus der Flutkatastrophe 2021. Er hat zugesagt, die Veranstaltung auf den Weg zu bringen.

Wir bleiben dran – für mehr Aufklärung, mehr Wissen und mehr Sicherheit beim Thema Trinkwasser.


Gerne auch im persönlichen Gespräch.

Antrag der UNA zur Gestaltung der Überschwemmungsfläche Röderpesch am Genfbach in Nettersheim abgelehnt

Antrag der UNA zur Gestaltung der Überschwemmungsfläche Röderpesch am Genfbach in Nettersheim abgelehnt

Zur Sitzung des Gemeinderats am 09.09.2025 hatte die UNA den Antrag auf Errichtung eines Feuchtbiotops auf der Brache der zukünftigen kargen „Überschwemmungsfläche Röderpesch“ (s.u.) auf die Tagesordnung setzen lassen (Vorlage 1094 /XI.L.). Leider wurde dieser Antrag – der zunächst mal nur eine Prüfung der Machbarkeit und den Einsatz von Fördermitteln vorsah – von Bürgermeister Crump und der Mehrheit der Ratsmitglieder abgelehnt. 
Unser Antrag erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Maßnahmen zum Hochwasserschutz eine Umsetzung kostengünstiger durchgeführt werden könnte.
Wir werden uns weiter für eine optimale Gestaltung dieser Fläche einsetzen. 

UNA Anfrage nach § 19 der Geschäftsordnung zur Kanalsituation Kölner Straße

UNA Anfrage nach § 19 der Geschäftsordnung zur Kanalsituation Kölner Straße

Bei vollem Kanal kommt es bei den Anliegern Kölner Straße – Frankenstraße – Jahnstraße zum Rückstau. Es wird befürchtet, dass die Kanäle seit der Bebauung des Neubauviertels nicht mehr ausreichend dimensioniert sind. Es besteht die Möglichkeit von Schäden an den Bestandsbauten.

Antwort des Bürgermeisters:

„Unmittelbar nach dem letzten Starkregenereignis im Mai 2025 hat die Gemeinde Nettersheim eine Untersuchung des Abwasserkanals im Bereich Kölner Straße, Frankenstraße und Jahnstraße in Marmagen beauftragt.
Im Rahmen dieser TV-Untersuchung konnten keine Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen des bestehenden Kanalsystems festgestellt werden.
Darüber hinaus wurde ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die Abflussmengen des gesamten Einzugsgebietes zu berechnen und zu überprüfen, ob das vorhandene Kanalsystem für diese Abflussmengen ausreichend dimensioniert ist, sowie eine planerische Lösung zur Optimierung der Entwässerung im gesamten betroffenen Einzugsgebiet zu erarbeiten. Mit dem Ergebnis dieser Berechnungen wird in den nächsten Monaten gerechnet. Erst nach Vorlage dieser Ergebnisse können konkrete Maßnahmen beurteilt und gegebenenfalls in Auftrag gegeben werden.
Schadensersatz- oder Regressansprüche sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich bzw. zu erwarten.“

Die UNA bleibt an dem Thema dran, um das Ergebnis der Überprüfung in Erfahrung zu bringen und wird die weiteren Maßnahmen daraus ableiten.