Maßnahmen gegen Hochwasser: Vorschlag

Gerne nehme ich an der Umfrage teil und teile Ihnen meine Vorschläge mit.

Hochwasser lässt sich nicht verhindern, aber durch gewissenhafte, gut durchdachte und strukturierte Maßnahmen könnten sich wirtschaftliche und ökologische Schäden verringern lassen. Ich bin der Meinung, dass natürliche Überschwemmungsräume, natürliche Schutzwälle mit entsprechenden Schutzpflanzungen und naturnahe Gewässer einen erheblichen Beitrag dazu leisten können.
Naturnahe Fließgewässer bieten zudem ökologisch, wertvolle Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. Unzählige Vögel, fast alle Amphibienarten und Fische, sowie viele Insekten sind auf den Lebensraum von naturnahen Bachläufen angewiesen. Hochwasserschutz und naturnaher Gewässerausbau können sich hervorragend ergänzen. Viele Städte und Gemeinden haben die Vorteile schon erkannt und schaffen naturnahe Gewässer. (z.B. Euskirchen, Renaturierung der Erft)

Laut Beschlussvorschlag unserer Gemeinde sollte dies eigentlich bei uns ebenfalls Anwendung finden (tut es aber scheinbar nicht). Siehe Auszug aus Beschlussvorschlag (Vorlage 288/ XI.L.Z.1)

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat als Teil des Hochwasserschutzes, die Wiederherstellung von Gewässern einschließlich Grundräumung, Instandsetzung der Ufer, Böschungen und Gewässerrandstreifen, der naturnahe Ausbau, Schutzpflanzungen und Wildbachverbauungen sowie die dazugehörenden Vorarbeiten im Wiederaufbauplan im Rahmen des nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ für Kommunen in die Priorität 1 einzustufen. Notwendige Planungs- und Ausführungsleistungen sind bei Bedarf bereits im Rahmen des vorhandenen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns sowie der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.

In der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) heißt es: … bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 sind alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen.

Ziele der EU-WRRL sind:

  • Verbesserungsgebot (Die Herstellung des „guten Zustands“ bzw. des „guten Potenzials“ bei Oberflächengewässer)
  • Verschlechterungsverbot (Der Zustand der Wasserkörper darf nicht verschlechtert werden)
  • Guter Zustand (Gewässer sind dann in einem guten Zustand, wenn ihre Lebensgemeinschaften, ihre Struktur, bei Oberflächengewässern die chemischen Inhaltsstoffe bzw. beim Grundwasser die chemischen Inhaltsstoffe und deren Menge vom Menschen nur gering beeinflusst sind)

Auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet zur nachhaltigen Gewässerentwicklung.

„Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.“

Ich finde es erschreckend, was in Nettersheim in den beiden Fließgewässern (Urft und Genfbach) mit einem Bagger angerichtet wurde. Gab es Biologen oder Gewässerfachleute die vorher entsprechend befragt wurden und involviert waren? Es entsteht der Eindruck, dass der gesamte Gewässerkörper sowie der gesamte ökologische Zustand durch die Baggeraktion erheblich verschlechtert wurde.

In Höhe der Brücke, am Imbiss Nettersheimer Pizza, Kebaphaus, wurde eine kleine, natürliche Insel weggebaggert. Sämtliche Bachläufe in denen der Bagger gewütet hat (in Urft und Genfbach) wurden entweder über lange Abschnitte scheinbar in unnatürliche, glatte Rinnen verwandelt oder halbwegs wechseltiefe Gewässerabschnitte wurden über lange Abschnitte in der Länge als auch in der Breite scheinbar auf eine gesamt-einheitliche Gewässertiefe mit einem plateauartig- geraden Gewässergrund begradigt.
Alles was irgendwie noch natürlich wirkte wurde augenscheinlich aus dem Gewässer entfernt. Die Fließgeschwindigkeit im Gewässer wirkt stellenweise kanalisiert und sehr stark erhöht (viel stärker als vorher). Aus ökologischer und ästhetischer Sicht kommt dies einer Katastrophe gleich. Vermutlich waren Laien am Werk und es wirkt so als ob das gesetzlich vorgeschriebene Verschlechterungsverbot nicht beachtet wurde.

ungefähr so hätte es eigentlich aussehen müssen:

oder so:

…. aber so sieht es nun leider aus

oder so:

Ich schlage vor, dass sich die Verantwortlichen in unserer Gemeinde an ihre Beschlussvorschläge und Abstimmungen halten, dabei die gesetzlichen Anforderungen der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz berücksichtigen und die Bachläufe von Genfbach und Urft umgehend renaturieren und nunmehr in einen natürlichen und guten ökologischen Zustand versetzen.

Ferner könnten bepflanzte Schutzwälle (die unbedingt erbaut werden sollten), natürlich gestaltete Uferbereiche und angelegte Biotope mit Verbindung zum Fließgewässer zusätzlich einen sinnvollen
Beitrag zum Hochwasserschutz leisten. Mit entsprechender Bepflanzung und Ufervegetation könnten natürliche Kleinode entstehen und der gesamte Innerortsbereich würde durch ansehnliche, urig-lebendige Bäche stakt aufgewertet werden.

Das unansehnlich, brachliegende Gelände (Flurstück 245) vor der Brücke Klosterstraße/Rosenthalstr. würde sich z.B. hervorragend für eine natürlich gestaltete Biotopzone eignen. Durch einfache Vertiefungen (mit Verbindung zum Bach) könnten so zusätzliche, kleinere Wasserflächen/Habitate (die auch bei niedrigem Wasserstand nicht vollständig trockenfallen) mit Laichzonen/Kinderstuben für Fische und Amphibien geschaffen werden.

Es wäre schön, wenn unsere Gemeinde der Bezeichnung „Naturerlebnisgemeinde Nettersheim“ gerecht würde. Von naturnahen, lebendigen Gewässern profitieren alle!

Der Name des Einsenders ist der UNA bekannt