2019 – Anfrage Zuwegung Rathaus

Vorbemerkung der UNA:

Geht doch: Eine auch nach Ansicht des Bürgermeisters „nicht tragbare provisorische Situation“, auf die die UNA schon vor einem halben Jahr hingewiesen hatte, wird auf Grund des Nachhakens der UNA dann innerhalb von 24 Stunden erledigt. Noch vor der Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag zeigte unsere „Anfrage“ vom Montag die gewünschte Wirkung: Auf beiden Seiten der Rathaustreppe gibt es wieder ein Geländer – und beide sind jetzt ordnungsgemäß montiert. Aber lesen Sie selbst:


Haupt- und Finanzausschuss 02.04.2019

Anfrage der UNA-Fraktion gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim:
Zuwegung Rathaus

Von den Umbaumaßnahmen am Rathaus ist auch die Eingangstreppe betroffen.
D. h. so ganz stimmt diese Aussage mittlerweile nicht mehr, da die Treppe seit wohl fast einem Jahr nur von Abbaumaßnahmen betroffen ist: Das Treppengeländer ist abmoniert worden, aber kein neues montiert worden.

Voriges Jahr hatte sich ein Engelgauer Bürger an den UNA-Fraktionsvorsitzenden gewandt. Dieser Bürger war nach einem Schlaganfall in seiner Gehfähigkeit behindert und um das Rathaus über die Eingangstreppe zu erreichen auf ein Geländer angewiesen, aber das Geländer war abmontiert worden.
Der UNA-Fraktionsvorsitzende wandte sich daraufhin an die Verwaltung und erhielt vom Allgemeinen Vetreter des Bürgermeisters, Herrn Crump, am 16.10.2018 folgende Mitteilung:

„Zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2018 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Geländer der Treppenanlage Haupteingangsbereich derzeit instandgesetzt werden und danach wieder beidseitig angebracht werden.“

Fast ein halbes Jahr später, am 22.03.2019, erhielt der UNA-Fraktionsvorsitzende eine Mail von einem anderen Bürger unserer Gemeinde, der es trotz eines ähnlichen Handicaps zwar noch unter Mühen in’s Rathaus geschafft hatte, sich aber um die Mitbürger sorgte, denen das vielleicht nicht mehr möglich sein könnte:

„Das Treppengelände auf der rechten Seite ist nur mit zwei Schraubzwingen befestigt und nicht besonders stabil. Auf der linken Seite fehlt es komplett (siehe Fotos im Anhang). Für Menschen, die auf dieses Geländer angewiesen sind, stellt dies eine große Schwierigkeit dar. Auch ist es gefährlich, sollte das Geländer einmal wegbrechen“.

Wir verzichten darauf, die Fotos beizufügen, da wir davon ausgehen, dass sowohl dem Bürgermeister wie auch seinem Vertreter die Treppe zum Rathaus (und ihr „derzeitiger“ Zustand) bekannt ist. Es stellen sich uns aber in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

1. Wie ist die Aussage des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters vom 16.10. vorigen Jahres, „dass die Geländer der Treppenanlage Haupteingangsbereich derzeit instandgesetzt werden und danach wieder beidseitig angebracht werden“ zu verstehen. Uns interessiert insbesondere die verwaltungsseitige Definition des Begriffes „derzeit“ und im Zusammenhang damit die Frage:

2. Ist die Verwaltung der Meinung, dass die gegenwärtige, bzw „derzeitige“, Zuwegung mit den geltenden baurechtlichen Bestimmugen und der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde in Einklang zu bringen ist?

3. Wann ist mit der Fertigstellung der geplanten behindertengerechte Zuwegung zu rechnen?


Stellungnahme des Bürgermeisters:

Im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) wurde für die Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Zingsheim bei der Bezirksregierung Köln eine Förderung beantragt und auf der Grundlage des vorgelegten Einzelantrages 2016 bewilligt (Fördersatz = 50%).

In den vorangegangenen Sitzungsphasen wurden zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses entsprechende Beschlüsse gefasst bzw. es wurde über den Sachstand informiert. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussvorlagen 583, 634, 915 und 975 verwiesen.

Zwischenzeitlich war es möglich, die meisten Büroeinheiten (bis auf die Büros von Fachbereich III im Erdgeschoss) zu sanieren. Des Weiteren wurde die Küche im Dachgeschoss fertiggestellt. Neben diesen Arbeiten wurde im vergangenen Jahr zudem schwerpunktmäßig die Fassadensanierung durchgeführt und der Sonnenschutz in Richtung Rathaushof installiert.

Die Maßnahmen sind insgesamt aber noch nicht abgeschlossen. Insbesondere das Foyer mit Haupteingang (einschließlich Optimierung der Aufenthaltsqualität mit Informationssystem) sowie das Treppenhaus bedürfen noch einer eingehenden Überarbeitung.

Neben einer Erneuerung der Tür- und Fensterelemente in den Haupteingangsbereichen in Holz (Keller- und Erdgeschoss) ist an der Haupteingangstreppe in Form von Frostschäden sowie offener Fugen zusätzlicher Sanierungsbedarf festgestellt worden. Das Geländer der Treppe wurde im Rahmen der Fassadensanierung im vergangenen Jahr abgebaut und zur Überarbeitung zu einem Fachbetrieb transportiert. Hierbei hat sich jedoch herausgestellt, dass die Rostschäden so stark sind, dass eine Erneuerung voraussichtlich wirtschaftlicher ist.

Aufgrund der derzeit nicht tragbaren provisorischen Situation werden Sofortmaßnahmen durchgeführt. Das provisorische Treppengeländer an der rechten Seite wird umgehend ordnungsgemäß befestigt. Darüber hinaus wird auch an der linken Seite ein provisorisches Treppengeländer angebracht. Im Rahmen der noch anstehenden Gesamtsanierung werden dann an beiden Seiten neue Geländer installiert.

Im Treppenhaus sind noch die Treppe sowie die Glaswand zu sanieren. Darüber hinaus ist dort der Einbau eines behindertengerechten Aufzuges geplant. Der behindertengerechte Zugang wird somit zukünftig über den Rathaushof erfolgen. Hierauf ist das Parkraumkonzept für den Rathaushof abzustellen. Bezüglich der geplanten Erweiterung der Parkflächen wird auf die Beschlussvorlage 906 verwiesen.

Die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen sowie der sonst noch offenen Punkte (Garagentore, Küche Obergeschoss, Anstrich Flure, Sanierung Sanitäreinrichtungen Erdgeschoss, TGA etc.) bedarf weiterer Unterstützung durch externen Fachverstand (Architekt, Ingenieur), zumal die Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu erfolgen haben. Die Maßnahmen werden aber auch weiterhin sukzessive angegangen und in die Umsetzung gebracht.

2019 – Anfrage Beleuchtung Kirche Marmagen

Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 19.03.2019

Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim

In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 27.02.2018 hatten wir eine Anfrage zur Beleuchtung in Marmagen im Bereich der Kirche eingebracht. In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 18.09.2018 hatte der Bürgermeister noch einmal darauf verwiesen und gesagt (s. Niederschrift S. 16):

„Der Bürgermeister weist auf eine Anfrage der UNA-Fraktion von Anfang des Jahres bezüglich der Beleuchtung der Kirchen hin. Seinerzeit sei mitgeteilt worden, dass eine Berücksichtigung im Rahmen der LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde erfolgen sollte. Die heutige Vorlage beinhalte keine diesbezüglichen Maßnahmen, diese würden aber noch kommen.“

Deshalb unsere heutige Frage: Wann kommt die Vorlage, bzw. wie ist der Sachstand?


Stellungnahme des Bürgermeisters:

Zwischenzeitlich wurden unter Einbeziehung der Energie Nordeifel die Beleuchtungskörper an den Kirchen in Frohngau, Roderath, Nettersheim und Marmagen untersucht. Hiernach zeigt sich, dass die Strahler an den Kirchen Nettersheim und Marmagen überaltert sind und nicht mehr den VDE-Richtlinien entsprechen. Gleichzeitig wurden die jährlichen Stromkosten je Kirche ermittelt. 

Unter Berücksichtigung von möglichen Energieeinsparungen wird derzeit die Materialwahl untersucht. Hierbei soll dann auch die Beleuchtung des Nachthimmels in Bezug auf Lichtverschmutzung mit einbezogen werden.

Sobald auf der vorgenannten Grundlage der Kostenaufwand zur Erneuerung der Strahler an den Kirchen in Nettersheim und Marmagen vorliegt, soll zur Finanzierung der Kosten ein Förderantrag vorbereitet, eingereicht und nach entsprechender Bewilligung die Maßnahme umgesetzt werden.

2019 – Antrag Grundstücksangelegenheiten im Gewerbegebiet

Gemeinderat / HFA 05.02.2019

Die UNA beantragt folgende Erweiterung der Tagesordnung:

Grundstücksangelegenheiten im Gewerbegebiet

Begründung:

Wir sind darüber informiert worden, dass im Dezember die Firma Assrohr in Zusammenarbeit mit der M+P Gebäudemanagement Verwaltungs GmbH & Co.KG im Dezember 2018 in einem Schreiben an den Bürgermeister den Erwerb einer angrenzenden Fläche beantragt hat. Da sie keine Antwort erhalten hat, hat sie im Januar noch einmal nachgefragt, es gibt aber immer noch keine Antwort. Als Begründung für die Erweiterung werden u. a. die seit dem 1. Januar 2019 geltenden Veränderungen der Gewerbeabfallverordnung angeführt und es werden Vorschläge für die weitere Entwicklung dargelegt.

Wir halten es für angebracht, dass der Rat sich mit diesem Antrag beschäftigt und der Antragsteller in nicht all zu ferner Zukunft über die Ergebnisse informiert wird und seine weiteren Planungen danach richten kann.

Die grundsätzlichen Überlegungen betreffen nach unserem Dafürhalten den öffentlichen Teil. Sollte die Verwaltung die Dinge schon so weit vorbereitet haben, dass auch der nicht-öffentliche Teil betroffen ist, wäre der Tagesordnungspunkt entsprechend in beiden Teilen der Sitzung aufzunehmen.

Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen.


Anmerkung der UNA:
Auf unseren Antrag hin wurde die Tagesordnung der Sitzung um diesen Punkt im öffentlichen Teil erweitert.
Ergebnis: Der Bürgermeister wird ein Gespräch mit der Firma führen und in der nächsten Sitzungsphase über das Ergebnis berichten.

2019 – Antrag Bauen im Außenbereich

Gemeinderat 05.02.2019

Die UNA beantragt folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu setzen:

Bauen im Außenbereich: Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager in Engelgau
-Sachstandsbericht –

Begründung:

Unter dem Titel „Bauen im Außerbereich: Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau Flur 10 Nr. 237“ hat dieses Projekt 2018 mehrfach auf der Tagesordnung von Ausschuss- und Ratssitzungen gestanden und war Anlass für Mitteilungen und Informationen. Wir hatten einen Vorschlag für einen alternativen Standort gemacht. Der Bürgermeister hatte zugesagt, diesen Vorschlag (Gelände ehemaliger Sportplatz) mit dem Antragsteller zu besprechen. Nach unserer Meinung wäre es an der Zeit für einen Sachstandsbericht. Wir sehen keinen Grund, damit bis zur nächsten Sitzungsperiode zu warten. Es dürfte sicher auch im berechtigten Interesse des Antragstellers liegen so früh wie möglich die Baumaßnahme planen zu können um im nächsten Winter sein Vieh dort unterstellen zu können.
Sollte der alternativ vorgeschlagene Ort gewählt werden, dürfte dies sicher auch zu einer Deeskalation der juristischen Auseinandersetzungen führen – ein kleines Stück Dorffrieden könnte dann wieder hergestellt werden.

Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen.


Anmerkung der UNA:
Auf unseren Antrag hin wurde die Tagesordnung der Sitzung um diesen Punkt im öffentlichen Teil und um einen entsprechenden Punkt im nicht-öffentlichen Teil erweitert.

Ergebnis:
Unserem Vorschlag, für den Rinderstall den Bereich des ehemaligen Sportplatzes als Alternative zu dem Grundstück im Dorf ins Auge zu fassen, hatte der Bürgermeister schon vorher zugestimmt und zugesagt, mit dem Antragsteller entsprechende Gespräche zu führen. Auch der Antragsteller ist jetzt bereit, statt der ursprünglichen Planung auf seinem Grundstück im Dorf im Bereich des Sportplatzes zu bauen, allerdings nicht auf dem Sportplatz, sondern auf dem Grundstück direkt daneben. Im öffentlichen Teil wurde über diese (und die weiterhin zu erwartende) Entwicklung diskutiert und im nichtöffentlichen Teil unter dem Tagesordnungspunkt „Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Engelgau, Flur 1 Nr. 9“ ein entsprechender Beschluß gefaßt. In der nächsten Sitzungsphase können dann bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrages konkrete Maßnahmen beschlossen werden.