(MIT)REDEN IM RAT – GEHT DAS?

Als in der Sitzung des Bauausschusses am Dienstag eine Zuhörerin sich ordnungsgemäß meldete, lehnte der Vorsitzende es ab, ihr das Wort zu erteilen. Darf der das? Ja, er darf das. Es gibt zwar kein REDERECHT für Zuhörer, aber normalerweise erteilen die Vorsitzenden in den Ausschüssen oder im Gemeinderat auch einem Zuhörer oder einer Zuhörerin das Wort. Gerade bei dem Thema „Weitere Bebauung im Rosenthal“ wäre die Wortmeldung einer Anwohnerin sicher interessant gewesen.

Eine andere Möglichkeit ist die EINWOHNERFRAGESTUNDE: Die Einwohnerfragestunde findet immer am Beginn einer Ratssitzung statt, maximal vorgesehene Dauer 30 Minuten. Hier haben alle, die sich melden, Rederecht und ihnen muss das Wort erteilt werden.  Die nächste Ratssitzung ist am Dienstag, 25. Juni, um 17.00 Uhr im Naturzentum in Nettersheim.

Die UNA bietet auch allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, an den UNA-FRAKTIONSSITZUNGEN teilzunehmen – wir lassen alle zu Wort kommen. Wir treffen uns immer montags um 19.45 im Seminarraum 1 im Naturzentrum vor den dienstags stattfindenden Ausschusssitzungen. Die nächsten Termine: 10. Juni vor Betriebsausschuss, 17. Juni vor Hauptausschuss. Im Hauptausschuss und eine Woche später im Rat wird es unter anderem wieder um die Bebauung im Rosenthal und die weitere Entwicklung im Gebiet der ehemaligen Eifelhöhenklinik gehen. Wir interessieren uns für Ihre Meinung und Ihre Anliegen bei diesen und allen anderen Themen.

UNA-Veranstaltung „Grüner Strom aus PV in eigener Produktion“

Die UNA-Veranstaltung „Grüner Strom aus PV in eigener Produktion“ war ein voller Erfolg.

Schon im Vorfeld des Vortrags hat es bei leckerem Kuchen und Kaffee einen regen Austausch und viele interessante Gespräche zum Thema PV gegeben.

An diversen Infoständen konnten viele zusätzliche Informationen abgegriffen werden.

Ca. 90 Teilnehmer haben an der UNA-Veranstaltung teilgenommen.

Die UNA setzt sich nicht nur im Gemeinderat oder hinter verschlossenen Türen in Gremien, sondern auch öffentlich und proaktiv für die Belange der Bürger im Gemeindegebiet Nettersheim ein.

Wir haben den teilnehmenden Bürgern mit dieser offenen, völlig unabhängigen und neutralen Veranstaltung Wege aufgezeigt, wie sie mit PV einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten können und gleichzeitig den hohen Energiepreisen entgegenwirken können.

Es wurde intensiv über Kosten, Nutzen und Wirtschaftlichkeit von größeren PV- Anlagen aber auch über kostengünstige Balkonkraftwerke referiert.
Zudem gab es jede Menge clevere Tipps, Bezugshinweise und Infos on Top.

In offenen Fragen hatten die Teilnehmer die Möglichkeit Ihren Wissenshunger zu stillen.

Fazit: Schon eine Mini-Solaranlage (Balkonkraftwerk) senkt die Stromkosten, wodurch die Anschaffungskosten sich meist bereits nach zwei bis drei Jahren amortisiert haben. Zudem leisten Balkonkraftwerke und PV-Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Auf Bitten einiger Teilnehmer und auf Grund der gewonnenen Erkenntnis, wie groß der Bedarf der Bürger in diesem Zusammenhang bezüglich einer unabhängigen Information ist, werden wir diese UNA-Veranstaltung ggf. bei ausreichendem Interesse wiederholen um weiteren Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich umfassend und neutral informieren zu können.

2021 – Verbesserung des Radwegenetzes unserer Gemeinde

Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.06.2021 / Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2021 / Gemeinderat 29.06.2021

Antrag der UNA-Fraktion:

  1. Verbesserung des Radwegenetzes unserer Gemeinde
  2. Errichtung eines Radweges Marmagen – Milzenhäuschen mit Anbindung an den oberhalb von Blankenheim-Wald beginnenden Radweg nach Nettersheim

Begründung:

Radfahren ist – nicht nur wegen der Pandemie – eine der populärsten Beschäftigungen; das gilt sowohl für reines Freizeitradeln wie für sportliche und touristische Aktivitäten. Jetzt vor der Bundestagswahl steigt sogar der ansonsten eher für seine Bemühungen im LKW-Bereich bekannte Bundesverkehrsminister werbewirksam auf’s Rad und verkündet Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs. Vor der Kommunalwahl im vorigen Herbst haben mehr oder wenige alle sich die Förderung des Radfahrens und bessere Radwege auf die Fahne und in die Flyer und Programme geschrieben – auch in Nettersheim. Das Gleiche gilt für die Landespolitik, die auf ihre Fördermaßnahmen verweisen kann, aber vor den Landtagswahlen im nächsten Jahr das Ganze noch einmal steigern wird.

Wir wollen jetzt das tun, was wir vor der Kommunalwahl gesagt haben, zumal die Landes- und Bundespolitik hierfür Fördermaßnahmen vorsieht. Wir wollen auch die Landes-, Bundes- und Kommunalpolitiker beim Wort nehmen.

Wir beantragen deshalb hiermit, dass erstens grundsätzlich durch die Verwaltung geprüft wird, wie und wo das Radwegenetz und die Radwege in unserer Gemeinde verbessert werden können. Wir können uns hierzu eine entsprechende Information an die interessierte Öffentlichkeit (z. B. auch durch das Gemeindeblatt), eine Einbeziehung der Ortsvorsteher und Vereine und eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Verbänden und Behörden (z. B. ADFC, Radfahrbeauftragter Kreis Euskirchen, etc.) vorstellen.

Nach der Kommunalwahl haben wir in der UNA den Arbeitskreis Infrastruktur gegründet, der sich zunächst schwerpunktmäßig mit dem Thema Radverkehr beschäftigt hat. Das hat mit dazu beigetragen, dass wir zweitens eine konkrete Maßnahme vorschlagen: Die Radfahrer werden von Marmagen über die L204 zum Kreisverkehr an der vielbefahrenen B258 nach Milzenhäuschen geführt. Wenn sie dann auf den oberhalb von Blankenheim-Wald beginnenden Rad- und Wanderweg nach Nettersheim wollen, müssen sie dazu die B258 benutzen. Umgekehrt gilt das natürlich auch für aus Blankenheim oder vom Bahnhof Blankenheim-Wald kommende Radler und Wanderer. Insbesondere an Wochenenden und wenn auf dem Nürburgring Rennen stattfinden, kann diese Strecke extrem gefährlich werden. Wir beantragen deshalb die Errichtung eines Rad- (und Wander-) Weges von Marmagen nach Milzenhäuschen mit Anbindung an den oberhalb von Blankenheim-Wald beginnenden Radweg nach Nettersheim. Für die Streckenführung können auch z. T. schon bestehende Wander- und Wirtschaftswege genutzt werden. Entlang der L204 gibt es außerdem über weite Strecken schon einen freien Streifen, vermutlich wegen der parallel verlaufenden Stromtrasse. Der Radweg dürfte auch im Interesse der gastronomischen Betriebe in Marmagen liegen. Der Radweg, der von Nettersheim über Marmagen und Wahlen nach Urft oder Sistig führt, berührt diese Betriebe nicht.

Dieser Radweg würde einen Rundweg innerhalb unserer Gemeinde bilden. Er passt aber auch gut in das interkommunale Radwegenetz und würde Verbindungen zu den Nachbargemeinden Blankenheim, Dahlem (Schmidtheim) und Hellenthal (über Paulushof z. B. zum Manscheider Bach nach Kronenburg) erleichtern. Es wäre natürlich gut und extrem sinnvoll, wenn im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit hier der von uns beantragte Radweg von Milzenhäuschen bis zur Abzweigung nach Paulushof weitergeführt werden könnte, noch besser bis nach Schmidtheim.
Denkbar wäre auch eine Streckenführung von Milzenhäuschen aus auf der Blankenheimer Seite der B258 statt auf der Nettersheimer Seite.

In dem UNA-Arbeitskreis Infrastruktur wurde auch über weitere Maßnahmen gesprochen, z. B. die Ausweisung von Radwegen auf schon bestehenden Wirtschaftswegen, wenn notwendig mit “verbindenden” Maßnahmen. Wir denken hier z. B. an einen Radweg von Frohngau aus, der die B477 und den Radweg von Tondorf nach Engelgau überquert und weiter in Richtung Genfbach zu den Radwegen nach Birkenheck/Tondorf, Mürel/Blankenheim und Ahekapelle/Nettersheim/Urfttal führt. Dieser Weg dürfte sicher im Interesse des Frohngauer Dorftreffs liegen, noch mehr aber der Benutzer dieses Weges, die dann hoffentlich bald wieder das vollumfängliche Angebot des Dorftreffs Alte Schule Frohngau nutzen könnten. Nach unserer Erinnerung haben wir im Rat auch vor einiger Zeit schon einmal über das erste Stück dieser Strecke gesprochen.

In der Sitzung werden wir weitere Möglichkeiten ansprechen können und sind auch offen für Vorschläge der anderen Fraktionen.

Nach einer positiven Entscheidung zu unserem Antrag sind durch die Verwaltung entsprechende Förderanträge bei allen in Frage kommenden Behörden und Einrichtungen zu stellen. Bei dem unter Punkt zwei konkret beantragten Radweg könnte dies relativ kurzfristig geschehen.

2021 – Naturbelassene Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks Straße Jonaskreuz

Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.06.2021 / Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2021 / Gemeinderat 29.06.2021

Die UNA-Fraktion beantragt, den folgenden Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen:

Antrag der UNA-Fraktion:

Naturbelassene Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks entlang der Straße von Jonaskreuz zur ehemaligen B 51 hinter Holzmülheim im Sinne des Projekts „Ökosystem Nettersheim“ 

Begründung:

Hiermit beantragt die UNA, das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 2, Nr. 188 entlang der Straße von Jonaskreuz zur ehemaligen B 51 hinter Holzmülheim im Sinne des Projekts „Ökosystem Nettersheim“ zu nutzen, denn „seit vielen Jahren gilt die Eifelgemeinde Nettersheim – stark gestützt durch das gelingende Miteinander von Bevölkerung, Politik und Verwaltung im Natur- und Umwelt-schutz – auf Landes- und Bundesebene als Vorbildkommune. Auszeichnungen wie „Biodiversitätskommune 2011“ und „Deutschlands nachhaltigste Gemeinde 2018“ waren der Lohn für das gemeinsame wegweisende Engagement. Mit dem Projekt „Ökosystem Nettersheim“ soll ein weiterer Schritt gegangen werden, um die Biodiversität in unseren elf Orten zu erhalten und weiter auszubauen. Außerdem soll auf eine klimawandelgerechte Anpassung und ortstypische, ortsbildprägende Bepflanzung von Staudengesellschaften, das Setzen von Hecken und Sträuchern bis hin zur Pflanzung von Obst- und anderen Laubbäumen hingewirkt werden.“ (Gemeindeblatt, 21. 05. 2021, Titelseite „Unsere Gemeinde blüht auf!“) Auf der nächsten Seite des Gemeindeblatts bittet der Bürgermeister die Bürger „zum Beispiel Bienen, Schmetterlingen und Vögeln neue Refugien zu schaffen.“ Die Bürger werden aufgefordert, „den Rasenmäher einfach mal im Gartenschuppen zu lassen. … Lassen Sie sich überraschen und zählen Sie auf einem Quadratmeter, wer bei Ihnen vorbeischwirrt! … Sie werden staunen, wie viele Insekten zu Besuch kommen!“

In diesem Sinne soll der 260 Meter lange Streifen naturbelassen bleiben, bzw. möglichst bald werden. Dies soll nach Möglichkeit in einem vernünftigen Einvernehmen mit den Landwirten, die die anliegenden Grundstücke bearbeiten, geschehen. Eine weitere illegale Nutzung dieses gemeindeeigenen Grundstücks nur im Interesse Einzelner (vgl. V 118/XI. L.) soll aber nicht geduldet werden. Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sollen sich an unserem Beitrag gegen das Artensterben erfreuen können. Auch an dieser Stelle soll unsere Gemeinde aufblühen!

Eine Bepflanzung oder Bearbeitung des Streifens zur naturbelassenen Nutzung ist vielleicht im ersten Jahr nach der illegalen Nutzung nötig, danach dürfte dies kaum noch nötig sein.

Weitere mündliche Ausführungen dazu erfolgen in der Sitzung.

In der Anlage fügen wir die Broschüre Blühende Vielfalt am Wegesrand, Praxis-Leitfaden für artenreiche Weg- und Feldraine, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Info 39, bei. Vieles, was hier angesprochen wird, passt für unser Flurstück 188 vor Holzmülheim und das anliegende Bankett zwischen diesem Grundstück und dem Weg. Und natürlich auch für die Themen im Titel der Vorlage 188.

2021 – Widerspruch der UNA-Fraktion zur Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Umlegungsausschuss

Die UNA-Fraktion beantragt folgenden Tagesordnungspunkt für die nächste Ratssitzung:

Widerspruch der UNA-Fraktion gegen den Ratsbeschluss vom 15. 12. 2020 zur Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Umlegungsausschuss

Die UNA-Fraktion legt hiermit Widerspruch gegen den unter TOP 36 in der Ratssitzung am 15. 12. 2020 gefassten Beschluss ein. Sie beantragt seine Aufhebung und entsprechende Neuwahlen in der nächsten Ratssitzung.

Begründung:

Der Städte- und Gemeindebund NRW beschreibt beschreibt das bei der Besetzung des Ausschusses anzuwendende Verfahren folgendermaßen:

Besetzung des Umlegungsausschusses
Nach der rechtskräftigen Entscheidung des VG Aachen vom 14.02.2005 (4 L 33/05) hat die Besetzung des Umlegungsausschusses mangels sondergesetzlicher Regelungen entsprechend § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO zu erfolgen. Zwar ist § 50 Abs. 3 GO nicht unmittelbar anwendbar, da diese Norm nur Ausschüsse i.S.d. Gemeindeordnung erfasst und auch ist § 50 Abs. 4 i.V.m. § 113 Abs. 1 GO nicht anwendbar, da der Umlegungsausschuss der Gemeinde kein eigenes Organ der Gemeinde ist. Allerdings ist nach dieser Entscheidung § 50 Abs. 4 GO angesichts der gleich gelagerten Interessenlage auf die Wahlen zum Umlegungsausschuss entsprechend anwendbar. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Ratsminderheit zu schützen. Es soll verhindert werden, dass eine starke Fraktion durch Mehrheitsbeschluss kleine Fraktionen oder Gruppen von der Mitwirkung in den Gremien ausschließt, in die die Gemeinde mehrere Vertreter zu entsenden hat. Der in den Vorschriften des § 50 Abs. 3 und Abs. 4 GO somit überstimmend zum Ausdruck kommende Minderheitenschutz ist auch verfassungsrechtlich geboten, da auch in den Gemeinden das Demokratieprinzip verbindlich ist.

Dies ist nicht geschehen. Entgegen den hier dargelegten Prinzipien wurde nicht wie bei den Ausschüssen üblich abgestimmt, sondern in zwei Wahlgängen jeweils nach der reinen Mehrheitswahl abgestimmt.