2019 – Antrag Verkauf von Teilflächen im Bereich Rosenthalstraße und Klosterstraße

Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 10.09., Haupt- und Finanzausschuss 24.09., Gemeinderat 01.10.2019

Die UNA beantragt, folgenden Punkt auf die Tagesordnung im öffentlichen Teil der o. a. Sitzungen zu setzen:

Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
hier: Verkauf von Teilflächen im Bereich Rosenthalstraße und Klosterstraße

Begründung:

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat einstimmig dem im öffentlichen Teil von den (damaligen) Investoren und Betreibern vorgestellten Planungskonzept zugestimmt unter der Voraussetzung, dass auf der Grundlage der Beratungen in der Ratssitzung noch entsprechende Ergänzungen und Anpassungen durch das Notariatsbüro vorgenommen werden nüssen. Der Bürgermeister erklärte außerdem, „in den nächsten Sitzungen werde man das Thema zudem regelmäßig auf die Tagesordnung nehmen. Der heute vorgestellte Planungsentwurf werde weiter reifen, so dass man sich mit der baulichen Erschließung und Realisierung weiter beschäftigen werde“ (s. Niederschrift S. 14).

Diese Äußerung (im öffentlichen Teil, s. o.) impliziert, dass der Themenkomplex, bzw. das „Weiterreifen“ – zumindest auch – im öffentlichen Teil geschehen soll. Das sollte eigentlich schon als Begründung dafür reichen, dass das von der Verwaltung jetzt vorgesehene Verfahren nicht dem vom Bürgermeister vor der Sommerpause angekündigten Procedere entspricht. Vorgesehen ist jetzt nämlich eine Behandlung des Themas nur im nicht-öffentlichen Teil der o. a. Sitzungen und es geht nur um den Verkauf; vom „Weiterreifen“ ist jetzt nicht mehr die Rede.

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Wir stehen nach wie vor hinter dem Projekt und wir haben durchaus Verständnis dafür, dass Investoren und Betreiber es möglichst bald realisieren wollen, aber wir wollen auch, dass es möglichst gut realisiert wird. D. h. z. B., mögliche zukünftige Konflikte schon im Vorfeld durch entsprechende Vereinbarungen vermeiden und dem Profil unserer Gemeinde entsprechend nachhaltig und klimaschützend zu erschließen und zu bauen. In den o. a. Sitzungen sollte deshalb auch für unsere Bürger – in angemessener Form – transparent werden, was im Rosenthal von wem geplant, gebaut und betrieben wird.

In der Vorlage zum nicht-öffentlichen Teil für die o. a. Ausschüsse und den Rat ist z. B. von einer neuen Entwicklung bei den Akteuren des Projekts die Rede. Uns erschließt sich nicht, warum dies nicht im öffentlichen Teil mitgeteilt werden soll. Wir können uns vorstellen, dass dies durchaus positiv gesehen wird.

In der Sommerpause haben wir uns konkret im Sinne des vor der Sommerpause angekündigten „Weiterreifens“ einige weitere Punkte überlegt, die bei diesem Weiterreifungsprozess Beachtung finden sollten:

1.
Der Bachlauf und die Zugänge zur Brücke sollten für die Öffentlichkeit auch in Zukunft immer zugänglich bleiben. Dies sollte im Vertrag festgelegt und gegebenenfalls als Grunddienstbarkeit eingetragen werden.

2.
Barrierefreiheit sollte auf dem gesamten Grundstück (Häuser und Freiflächen) vorhanden sein und sollte entsprechend auch festgeschrieben werden.
Die Grundstücksvermarktung erfolgt und erfolgte immer unter dem Gesichtpunkt „Wohnen und Leben im Alter,“ dies rechtfertigt deshalb auch eine dauerhafte Festschreibung.

3.
Wir verstehen uns als Naturschutzgemeinde, für die Landschafts- und Klimaschutz keine leere Floskeln sind.

Vor diesem Hintergrund sollte auch versucht werden, konkrete Maßnahmen evtl. auch für die Gebäude dauerhaft festzuschreiben. Es handelt sich schließlich um ein Filetstück unserer Gemeinde, für das wir ein gesundes und altersgerechtes Wohnen vorgesehen haben.

Zu überlegen wäre deshalb z. B.:

– ob das Dach ganz oder teilweise begrünt werden kann oder ob (vielleicht stattdessen) Solardächer möglich sind. Diese könnten evtl. in Eigenregie angebracht werden, als Bürgeranlage, oder z. B. über die „eegon“ initiiert werden. Hier könnte die „eegon“ schon deshalb gefragt werden, weil sie derzeit Dachflächen sucht.

– Beim Bau sollte möglichst Holz als Baustoff genutzt werden. Ein Ständerbauwerk ist ja angedeutet werden; eine entsprechende Bauweise könnte aber auch im Vertrag berücksichtigt werden, möglichst auch mit Gültigkeit für Nachfolgebauten.

– Grundsätzlich wäre wichtig, dass die Bauweise möglichst diffusionsoffen (d. h. möglichst ohne Kunststoffe) ausgeführt würde.

– Evtl. könnte auch das Bauinformationszentrum oder andere Einrichtungen mit entsprechender fachlicher Kompetenz eingebunden werden.

Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen.


Anmerkung der UNA:

Die Bearbeitung dieses Antrags durch den Bürgermeister und die erzielten Ergebnisse haben uns insgesamt zufriedengestellt. Der UNA-Fraktionsvorsitzende Franz-Josef Hilger sagte dazu in der Ratssitzung am 1. Oktober 2019: „Wir fanden es gut, dass der Bürgermeister unseren Antrag den Investoren und Betreibern zur Stellungnahme vorgelegt hat. Auch die Antworten der Investoren und Betreiber fanden wir gut.“ Einige unserer Vorschläge fanden ihren Niederschlag als Absichtserklärungen, andere konnten aus meist nachvollziehbaren Gründen nicht, bzw. nicht voll umfänglich, berücksichtigt werden. Als besonders positiv hob Franz-Josef Hilger hervor, dass unser wichtigstes Anliegen durch eine ergänzende Änderung des Notarvertrags, die im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung auf der Tagesordnung stand, berücksichtigt werden sollte. Bekanntermaßen sind für uns die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger von eminenter Wichtigkeit, auch die Betretungs- und Begehungsrechte.

2019 – Antrag Beitritt der Eifelgemeinde Nettersheim zum ,,Eifeler Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt“

Gemeinderat 09.07.2019

Wir beantragen, folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu setzen:

Beitritt der Eifelgemeinde Nettersheim zum ,,Eifeler Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt“

Begründung:

Das „Eifeler Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt“ ist kein Verein, sondern eine Initiative, die 2011 in Schleiden begründet wurde. Auf den Weg gebracht wurde die Initiative u. a. von der evangelischen und der katholischen Kirche in unserer Region und dem DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) Region NRW. Änliche lnitiativen und Bündnisse, die sich für die Ideale der Toleranz und eines friedlichen Miteinanders einsetzen, existieren in vielen Gemeinden, Städten und Landkreisen, auch in unserer Nachbarschaft. Der lnitiative „Eifeler Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt“ beigetreten sind u. a. die Gemeinde Hellenthal, die Gemeinde Kall, die Stadt Schleiden, und eine Reihe von Organisationen aus dem kulturellen und politischen Spektrum in der Eifel.

Durch ihren Beitritt bekunden die Mitglieder ihre Unterstützung für die Ideale und Ziele des Bündnisses. Es wird deshalb angestrebt, möglichst viele „Verbündete“ zu finden, die das Bündnis unterstützen.

Eine Unterstützung des Bündnisses durch die Gemeinde Nettersheim soll in ideeller Form erfolgen. „Ideelle Unterstützung“ bedeutet dabei, dass aufgrund von vorhandenen Wertvorstellungen eine Bindung zu dieser Initiative hergestellt werden soll. Das bedeutet konkret, dass die Gemeinde Nettersheim durch ihren Beitritt öffentlich zum Ausdruck bringt, dass sie sich von Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt deutlich distanziert.

Ein Beitritt unserer Gemeinde zum „Eifeler Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt“ stellt die Akzeptanz des Bündnisses noch mehr heraus und setzt ein sichtbares Zeichen gegen aufkommende rechtsradikale Gewalt.

Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen.


Anmerkung der UNA:

Unser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Damit ist der Beitritt der Gemeinde Nettersheim zum „Eifeler Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt“ beschlossen.

2019 – Antrag Instandsetzung von Wirtschafts-, Wander- und Radfahrwegen

Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 18.06.2019

Die UNA beantragt, die Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:
Instandsetzung von Wirtschafts-, Wander- und Radfahrwegen in der Gemeinde

Begründung:
Wir sind von Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde mehrfach auf die ihrer Meinung nach nicht zweckdienlichen Maßnahmen bei Instandsetzungsarbeiten an den o. a. Wegen angesprochen worden. Kritikpunkte waren u. a. der Zustand der Seitenstreifen nach diesen Arbeiten (z. B. durch zu intensives „Schälen“) und in einigen Fällen ein Belag, der nicht immer für alle Benutzer ideal ist.

Außerdem bitten wir um einen Bericht der Verwaltung zu den abgeschlossenen und den noch ausstehenden Maßnahmen (z.B. im Genfbachtal und im Bereich Tondorf und A1).

Uns liegt auch daran, deutlich zu machen, dass unser Blick geweitet werden muss. Die meisten Radfahrwege und viele Wanderwege sind deckungsgleich mit Wirtschaftswegen. Bis jetzt ist aber in der Regel immer nur von Wirtschaftswegen die Rede. Forst- und landwirtschaftliche Aspekte sind natürlich sehr wichtig, aber auch die anderen Nutzer (z. B. Wanderer, Radfahrer, Reiter) sollten berücksichtigt werden.

Auf der Tagesordnung stehen schon die Instandsetzung von überörtlichen Straßen und die Instandsetzung von Gemeindeverbindungsstraßen (TOP 7 und 8). Mit der von uns beantragten Erweiterung wird dieser Bereich dann insgesamt erfaßt.

Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen.

2019 – Anfrage Zuwegung Rathaus

Vorbemerkung der UNA:

Geht doch: Eine auch nach Ansicht des Bürgermeisters „nicht tragbare provisorische Situation“, auf die die UNA schon vor einem halben Jahr hingewiesen hatte, wird auf Grund des Nachhakens der UNA dann innerhalb von 24 Stunden erledigt. Noch vor der Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag zeigte unsere „Anfrage“ vom Montag die gewünschte Wirkung: Auf beiden Seiten der Rathaustreppe gibt es wieder ein Geländer – und beide sind jetzt ordnungsgemäß montiert. Aber lesen Sie selbst:


Haupt- und Finanzausschuss 02.04.2019

Anfrage der UNA-Fraktion gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim:
Zuwegung Rathaus

Von den Umbaumaßnahmen am Rathaus ist auch die Eingangstreppe betroffen.
D. h. so ganz stimmt diese Aussage mittlerweile nicht mehr, da die Treppe seit wohl fast einem Jahr nur von Abbaumaßnahmen betroffen ist: Das Treppengeländer ist abmoniert worden, aber kein neues montiert worden.

Voriges Jahr hatte sich ein Engelgauer Bürger an den UNA-Fraktionsvorsitzenden gewandt. Dieser Bürger war nach einem Schlaganfall in seiner Gehfähigkeit behindert und um das Rathaus über die Eingangstreppe zu erreichen auf ein Geländer angewiesen, aber das Geländer war abmontiert worden.
Der UNA-Fraktionsvorsitzende wandte sich daraufhin an die Verwaltung und erhielt vom Allgemeinen Vetreter des Bürgermeisters, Herrn Crump, am 16.10.2018 folgende Mitteilung:

„Zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2018 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Geländer der Treppenanlage Haupteingangsbereich derzeit instandgesetzt werden und danach wieder beidseitig angebracht werden.“

Fast ein halbes Jahr später, am 22.03.2019, erhielt der UNA-Fraktionsvorsitzende eine Mail von einem anderen Bürger unserer Gemeinde, der es trotz eines ähnlichen Handicaps zwar noch unter Mühen in’s Rathaus geschafft hatte, sich aber um die Mitbürger sorgte, denen das vielleicht nicht mehr möglich sein könnte:

„Das Treppengelände auf der rechten Seite ist nur mit zwei Schraubzwingen befestigt und nicht besonders stabil. Auf der linken Seite fehlt es komplett (siehe Fotos im Anhang). Für Menschen, die auf dieses Geländer angewiesen sind, stellt dies eine große Schwierigkeit dar. Auch ist es gefährlich, sollte das Geländer einmal wegbrechen“.

Wir verzichten darauf, die Fotos beizufügen, da wir davon ausgehen, dass sowohl dem Bürgermeister wie auch seinem Vertreter die Treppe zum Rathaus (und ihr „derzeitiger“ Zustand) bekannt ist. Es stellen sich uns aber in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

1. Wie ist die Aussage des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters vom 16.10. vorigen Jahres, „dass die Geländer der Treppenanlage Haupteingangsbereich derzeit instandgesetzt werden und danach wieder beidseitig angebracht werden“ zu verstehen. Uns interessiert insbesondere die verwaltungsseitige Definition des Begriffes „derzeit“ und im Zusammenhang damit die Frage:

2. Ist die Verwaltung der Meinung, dass die gegenwärtige, bzw „derzeitige“, Zuwegung mit den geltenden baurechtlichen Bestimmugen und der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde in Einklang zu bringen ist?

3. Wann ist mit der Fertigstellung der geplanten behindertengerechte Zuwegung zu rechnen?


Stellungnahme des Bürgermeisters:

Im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) wurde für die Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Zingsheim bei der Bezirksregierung Köln eine Förderung beantragt und auf der Grundlage des vorgelegten Einzelantrages 2016 bewilligt (Fördersatz = 50%).

In den vorangegangenen Sitzungsphasen wurden zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses entsprechende Beschlüsse gefasst bzw. es wurde über den Sachstand informiert. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussvorlagen 583, 634, 915 und 975 verwiesen.

Zwischenzeitlich war es möglich, die meisten Büroeinheiten (bis auf die Büros von Fachbereich III im Erdgeschoss) zu sanieren. Des Weiteren wurde die Küche im Dachgeschoss fertiggestellt. Neben diesen Arbeiten wurde im vergangenen Jahr zudem schwerpunktmäßig die Fassadensanierung durchgeführt und der Sonnenschutz in Richtung Rathaushof installiert.

Die Maßnahmen sind insgesamt aber noch nicht abgeschlossen. Insbesondere das Foyer mit Haupteingang (einschließlich Optimierung der Aufenthaltsqualität mit Informationssystem) sowie das Treppenhaus bedürfen noch einer eingehenden Überarbeitung.

Neben einer Erneuerung der Tür- und Fensterelemente in den Haupteingangsbereichen in Holz (Keller- und Erdgeschoss) ist an der Haupteingangstreppe in Form von Frostschäden sowie offener Fugen zusätzlicher Sanierungsbedarf festgestellt worden. Das Geländer der Treppe wurde im Rahmen der Fassadensanierung im vergangenen Jahr abgebaut und zur Überarbeitung zu einem Fachbetrieb transportiert. Hierbei hat sich jedoch herausgestellt, dass die Rostschäden so stark sind, dass eine Erneuerung voraussichtlich wirtschaftlicher ist.

Aufgrund der derzeit nicht tragbaren provisorischen Situation werden Sofortmaßnahmen durchgeführt. Das provisorische Treppengeländer an der rechten Seite wird umgehend ordnungsgemäß befestigt. Darüber hinaus wird auch an der linken Seite ein provisorisches Treppengeländer angebracht. Im Rahmen der noch anstehenden Gesamtsanierung werden dann an beiden Seiten neue Geländer installiert.

Im Treppenhaus sind noch die Treppe sowie die Glaswand zu sanieren. Darüber hinaus ist dort der Einbau eines behindertengerechten Aufzuges geplant. Der behindertengerechte Zugang wird somit zukünftig über den Rathaushof erfolgen. Hierauf ist das Parkraumkonzept für den Rathaushof abzustellen. Bezüglich der geplanten Erweiterung der Parkflächen wird auf die Beschlussvorlage 906 verwiesen.

Die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen sowie der sonst noch offenen Punkte (Garagentore, Küche Obergeschoss, Anstrich Flure, Sanierung Sanitäreinrichtungen Erdgeschoss, TGA etc.) bedarf weiterer Unterstützung durch externen Fachverstand (Architekt, Ingenieur), zumal die Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu erfolgen haben. Die Maßnahmen werden aber auch weiterhin sukzessive angegangen und in die Umsetzung gebracht.

2019 – Anfrage Beleuchtung Kirche Marmagen

Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 19.03.2019

Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim

In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 27.02.2018 hatten wir eine Anfrage zur Beleuchtung in Marmagen im Bereich der Kirche eingebracht. In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 18.09.2018 hatte der Bürgermeister noch einmal darauf verwiesen und gesagt (s. Niederschrift S. 16):

„Der Bürgermeister weist auf eine Anfrage der UNA-Fraktion von Anfang des Jahres bezüglich der Beleuchtung der Kirchen hin. Seinerzeit sei mitgeteilt worden, dass eine Berücksichtigung im Rahmen der LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde erfolgen sollte. Die heutige Vorlage beinhalte keine diesbezüglichen Maßnahmen, diese würden aber noch kommen.“

Deshalb unsere heutige Frage: Wann kommt die Vorlage, bzw. wie ist der Sachstand?


Stellungnahme des Bürgermeisters:

Zwischenzeitlich wurden unter Einbeziehung der Energie Nordeifel die Beleuchtungskörper an den Kirchen in Frohngau, Roderath, Nettersheim und Marmagen untersucht. Hiernach zeigt sich, dass die Strahler an den Kirchen Nettersheim und Marmagen überaltert sind und nicht mehr den VDE-Richtlinien entsprechen. Gleichzeitig wurden die jährlichen Stromkosten je Kirche ermittelt. 

Unter Berücksichtigung von möglichen Energieeinsparungen wird derzeit die Materialwahl untersucht. Hierbei soll dann auch die Beleuchtung des Nachthimmels in Bezug auf Lichtverschmutzung mit einbezogen werden.

Sobald auf der vorgenannten Grundlage der Kostenaufwand zur Erneuerung der Strahler an den Kirchen in Nettersheim und Marmagen vorliegt, soll zur Finanzierung der Kosten ein Förderantrag vorbereitet, eingereicht und nach entsprechender Bewilligung die Maßnahme umgesetzt werden.

2019 – Antrag Grundstücksangelegenheiten im Gewerbegebiet

Gemeinderat / HFA 05.02.2019

Die UNA beantragt folgende Erweiterung der Tagesordnung:

Grundstücksangelegenheiten im Gewerbegebiet

Begründung:

Wir sind darüber informiert worden, dass im Dezember die Firma Assrohr in Zusammenarbeit mit der M+P Gebäudemanagement Verwaltungs GmbH & Co.KG im Dezember 2018 in einem Schreiben an den Bürgermeister den Erwerb einer angrenzenden Fläche beantragt hat. Da sie keine Antwort erhalten hat, hat sie im Januar noch einmal nachgefragt, es gibt aber immer noch keine Antwort. Als Begründung für die Erweiterung werden u. a. die seit dem 1. Januar 2019 geltenden Veränderungen der Gewerbeabfallverordnung angeführt und es werden Vorschläge für die weitere Entwicklung dargelegt.

Wir halten es für angebracht, dass der Rat sich mit diesem Antrag beschäftigt und der Antragsteller in nicht all zu ferner Zukunft über die Ergebnisse informiert wird und seine weiteren Planungen danach richten kann.

Die grundsätzlichen Überlegungen betreffen nach unserem Dafürhalten den öffentlichen Teil. Sollte die Verwaltung die Dinge schon so weit vorbereitet haben, dass auch der nicht-öffentliche Teil betroffen ist, wäre der Tagesordnungspunkt entsprechend in beiden Teilen der Sitzung aufzunehmen.

Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen.


Anmerkung der UNA:
Auf unseren Antrag hin wurde die Tagesordnung der Sitzung um diesen Punkt im öffentlichen Teil erweitert.
Ergebnis: Der Bürgermeister wird ein Gespräch mit der Firma führen und in der nächsten Sitzungsphase über das Ergebnis berichten.