Windpark A, B, und C vom Bauausschuss beschlossen

Anfang 2024 wird die Bezirksregierung einen neuen Regionalplan vorlegen, in dem für jede Gemeinde hinreichend große geeignete Flächen für Windenergieanlagen vorgesehen sind. Wie seit langem bekannt ist, reicht für die Gemeinde Nettersheim die bisher einzige Windkraftkonzentrationszone in Engelgau dazu bei weitem nicht aus. Wenn die Gemeinde jetzt noch Einfluss auf die Planung nehmen will, muss sie in den nächsten Wochen der Bezirksregierung entsprechende Vorschläge vorlegen.

Ein Arbeitskreis, dem Mitglieder von Rat und Verwaltung der Gemeinde angehören, hatte deshalb in Zusammenarbeit mit der Planungsgruppe MWM einen Vorschlag erarbeitet, der im Bauausschuss am 7. 11. vorgestellt wurde. Der Vorschlag fand allgemeine Zustimmung; es gab nur eine Gegenstimme. Zwischen dem Autobahnende und der B 258 sollen an der Südgrenze der Gemeinde drei Windparks entstehen. Bei der Bezirksregierung sollen diese Flächen als Windvorrangebiete in der Neuaufstellung des Regionalplans aufgenommen werden.  Die Flächen stimmen weitgehend mit den Flächen überein, die in einer Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Windenergieanlagen vorgesehen sind. Bei den Windparks soll „ein zufriedenstellendes Bürgerbeteiligungsmodell angeboten werden,“ wie es in der Vorlage für den Bauausschuss heißt.

Die Karte mit den drei Windparks und die Vorlage können unter dem folgenden Link auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden:

https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4580/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeImE2D9jjERYlelaB8fWsYv1-IKtVhOKuu2DzAefvER/Karte_Windenergie_741.pdf

Gemeinderat: Unnützes Kasperle-Theater um ernstes Thema

Nach der Veranstaltung in Marmagen und irritierenden Presseberichten zur Zukunft der ehemaligen Eifelhöhenklinik hatte die UNA-Fraktion beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 29. August zu setzen. UNA, SPD und FB wiesen in der Sitzung auf Dinge hin, die vor einer Kaufentscheidung geklärt werden sollten (Finanzierung, Nutzungsmöglichkeiten, Betriebskosten, etc.) Bei einigen Punkten hieß es dann vom Bürgermeister und der CDU: „Das ist auch im Antrag drin.“

Aber der mehrfach angekündigte Antrag der CDU wurde nicht vorgelegt.  Zu unserem Erstaunen erfuhren wir, dass der Antrag dem Bürgermeister schon seit einiger Zeit vorliegen soll. Logische Frage: Warum wurde der Antrag dem Gemeinderat dann nicht für die Ratssitzung vorgelegt? Das Thema sei heute auf Antrag der UNA auf die Tagesordnung das Rates gekommen, aber er habe den Antrag für die Tagesordnung des Bauausschusses in der nächsten Sitzungsperiode vorgesehen und dabei bleibe es, war die verstörende Aussage des Bürgermeisters.

Zur Sache:  Schon am 13. Juni ist im Haupt- und Finanzausschuss im nicht-öffentlichen Teil über das Thema gesprochen worden. Man kam überein, zunächst die wichtigsten Fragen für eine Entscheidung zu klären und bis dahin Vertraulichkeit zu wahren. Alle haben sich daran gehalten, außer der CDU, die damit wohl von ihren internen Problemen ablenken will.

Klinik kaufen oder nicht kaufen? Neben wenigen konkreten Informationen schwirren leider auch nach der Ratssitzung noch alle möglichen Aussagen und Gerüchte herum.  Die Entscheidung wird in jedem Fall keine leichte sein. Die UNA wird sich weiterhin intensiv und mit der gebotenen Sorgfalt mit dem Thema beschäftigen.

2023 – Anfrage der UNA-Fraktion Situation der Kanalisation in Nettersheim

Gemeinderat 29. 08. 2023

In Nettersheim ist es diesen Monat wieder zum Überlaufen der Kanalisation gekommen; Keller sind wieder voll gelaufen. Für uns ergeben sich daraus folgende Fragen:

  1. Ist nach Ansicht der Verwaltung das Überlaufen durch die Verstopfungen oder durch zu kleine Kanäle entstanden?
  2. Wann ist die Kanalisation in Nettersheim zuletzt überprüft worden? Durch die Verwaltung oder durch eine Fachfirma? Gibt es regelmäßige Überprüfungen und gegebenenfalls in welchen Intervallen?
  3. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit zu einer intensiveren Überprüfung und einer eventuellen Erneuerung in problematischen Bereichen in Nettersheim, insbesondere in den tiefer gelegenen Gebieten?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.:
Im Rahmen eines Starkregenereignisses am 16. August ist es zu einem erheblichen Rückstau und Überlauf des Kanals im Bereich Römerplatz gekommen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist dies auf einen Schmutzeintrag aufgrund der derzeitigen Baumaßnahme dort am Römerplatz zurückzuführen. Eine Komplettreinigung des Kanals in diesem Bereich hat am 18. August stattgefunden, so dass derzeit keine Störung des Kanalnetzes mehr vorliegt. Zur Erneuerung des Kanals wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Zu 2.:
Gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO) ist die Gemeinde verpflichtet, jedes Jahr 5% des Kanalnetzes einer optischen Prüfung zu unterziehen. Diese Überprüfungen finden regelmäßig durch eine Fachfirma statt
und die Ergebnisse werden der Bezirksregierung jährlich mitgeteilt. Die Ergebnisse fließen zudem in das Kanalkatester der Gemeinde Nettersheim ein, das parallel zu den vorgeschriebenen Untersuchungen erstellt wird (siehe Vorlage 236 /XI.L.).
Die Kanalisation in den Überflutungsgebieten in der Ortslage Nettersheim wurde nach dem Hochwasserereignis zuletzt im Zeitraum vom 10.02.2022 – 31.05.2022 durch eine Fachfirma überprüft.
Zu 3.:
Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die intensiven Überprüfungen und notwendigen Erneuerungen in den problematischen Bereichen von Nettersheim, insbesondere in den tiefer gelegenen Gebieten, fortzuführen. Neben den bereits erfolgten Optimierungen des Kanalnetzes im Bereich Engelgauer Weg und Bahnhofstraße (Einmündung Schulstraße bis Urftstraße) ist nach derzeitigem Kenntnisstand auch die Erneuerung des Kanals mit einer Vergrößerungsnotwendigkeit in den Bereichen Römerplatz, Kleingasse und Restbereich Bahnhofstraße (bis Bahnübergang) vorgesehen.

2022 – Zukunftsfähiges Bauen in unserer Gemeinde

Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 21.09.2021 / Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2021 / Gemeinderat 05.10.2021

Antrag der UNA-Fraktion:

   1. Zukunftsfähiges Bauen in unserer Gemeinde
   2. Anpassung des Bebauungsplanes G14 „Boesten“ 

Begründung:

Wir gehen davon aus, dass es das gemeinsame Ziel von Gemeinderat und -verwaltung ist, für unsere Gemeinde und unsere Bürgerinnen und Bürger ein zukunftsfähiges Bauen anzustreben. Das bedeutet, dass wir bereit sein sollten, wissenschaftliche Erkenntnisse und allgemein anerkannte Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Eigene Erfahrungen spielen natürlich auch eine Rolle, wenn darüber nachgedacht wird, wie wir dieses Ziel erreichen können. Nach der Flutkatstrophe dürfte uns allen klar geworden sein, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wir werden auch in Zukunft Gefährdungen durch Hochwasser nicht vermeiden können, aber wir können sie minimieren.

Eine zentrale Maßnahme dazu ist die Wasserrückhaltung.

Nach dem Bau des Rückhaltebeckens mit Überlauf in den Genfbach im Rahmen der Baumaßnahmen an der B 51 auf Blankenheimer Gebiet hatten Nettersheimer Bürgerinnen und Bürger eine Initiative gestartet, Maßnahmen gefordert und Fragen gestellt. die von Gemeinderat und -verwaltung aufgegriffen und an die entsprechenden Behörden weitergeleitet worden waren. Immer wieder war von zusätzlichen zukünfigen Retentionsflächen am Oberlauf des Genfbachs die Rede gewesen, geschehen ist aber nichts. In diesem Zusammenhang gehören auch die Probleme mit dem Becken an der A1 in Engelgau, die ebenfalls seit vielen Jahren auf eine Lösung warten. Eine Verbesserung der Retentionsmöglichkeiten ehe das Wasser auf Nettersheim trifft, würde in Zukunft bestehende, bzw. reparierte, und noch zu errichtende Gebäude sicherer machen. Hier müssen entsprechende Maßnahmen endlich durchgeführt und mehr Druck auf die beteiligten Behörden und Einrichtungen ausgeübt werden. In dem interfraklionellen Gespräch am 2. September gab es hierzu allgemeine Zustimmung.

Daneben können und sollen in Zukunft auf jedem neu zu bebauenden Grundsttick Möglichkeiten zur Rückhaltung erlaubt und gefördert werden. Die Textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan G 14 „Boesten“ sollen entsprechend erweitert werden. Gründächer für Garagen und Wohnhäuser, sinnvoll auch aus ökologischer Sicht, sollten ermöglicht und empfohlen werden. Wenn zukünftige Häuser mit Zisternen errichtet würden, könnten mit diesem Brauchwasser Toiletten und Gartenanlagen versorgt werden. Einfahrten und Parkflächen müssen nicht versiegelt werden, hier gibt es genügend Alternativen, die billiger und ansehnlicher sind. Außerdem heizen diese Materialien im Sommer weniger auf.

Es wird immer darauf hingewiesen, dass Vorgärten und Gärten bepflanzt und nicht zu Schotterwüsten („Gärten des Grauens“) gemacht werden sollen. Es gibt dazu für neu zu errichtende Gebäude in den neuen Bebauungsgebieten entsprechende Bestimmungen, aber wird das auch kontrolliert? Hier könnten wir in Zukunft über eine Auszeichnung für vorbildliche Gärten seitens der Gemeinde nachdenken.

Zurzeit versiegeln wir – nur in NRW! – eine Fläche von ca. 10 Hektar jeden Tag, nachzulesen bei Flächenportal NRW, Hrsg. Ministerium ftir Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Umgerechnet ist dies die Größe von ca. 14 Fußballfeldern.

Vorstellungen zum weiteren Vorgehen erfolgen in den Sitzungen. Wir möchten die Vorschläge der anderen Fraktionen und der Verwaltung (Förderungen? Gebote? Verbote? Gestaltungssatzung?) mit
einbeziehen und in die zu ergreifenden Maßnahmen einfließen lassen. Im Anhang fügen wir eine Grafik zu der Leistung bei, die ein m2 Dachbegrünung neben 30 Litern Wasserrückhaltung noch bringt.