von Norbert Klinkhammer | Mai 2, 2021
Die UNA-Fraktion beantragt folgenden Tagesordnungspunkt für die nächste Ratssitzung:
Widerspruch der UNA-Fraktion gegen den Ratsbeschluss vom 15. 12. 2020 zur Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Umlegungsausschuss
Die UNA-Fraktion legt hiermit Widerspruch gegen den unter TOP 36 in der Ratssitzung am 15. 12. 2020 gefassten Beschluss ein. Sie beantragt seine Aufhebung und entsprechende Neuwahlen in der nächsten Ratssitzung.
Begründung:
Der Städte- und Gemeindebund NRW beschreibt beschreibt das bei der Besetzung des Ausschusses anzuwendende Verfahren folgendermaßen:
Besetzung des Umlegungsausschusses
Nach der rechtskräftigen Entscheidung des VG Aachen vom 14.02.2005 (4 L 33/05) hat die Besetzung des Umlegungsausschusses mangels sondergesetzlicher Regelungen entsprechend § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO zu erfolgen. Zwar ist § 50 Abs. 3 GO nicht unmittelbar anwendbar, da diese Norm nur Ausschüsse i.S.d. Gemeindeordnung erfasst und auch ist § 50 Abs. 4 i.V.m. § 113 Abs. 1 GO nicht anwendbar, da der Umlegungsausschuss der Gemeinde kein eigenes Organ der Gemeinde ist. Allerdings ist nach dieser Entscheidung § 50 Abs. 4 GO angesichts der gleich gelagerten Interessenlage auf die Wahlen zum Umlegungsausschuss entsprechend anwendbar. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Ratsminderheit zu schützen. Es soll verhindert werden, dass eine starke Fraktion durch Mehrheitsbeschluss kleine Fraktionen oder Gruppen von der Mitwirkung in den Gremien ausschließt, in die die Gemeinde mehrere Vertreter zu entsenden hat. Der in den Vorschriften des § 50 Abs. 3 und Abs. 4 GO somit überstimmend zum Ausdruck kommende Minderheitenschutz ist auch verfassungsrechtlich geboten, da auch in den Gemeinden das Demokratieprinzip verbindlich ist.
Dies ist nicht geschehen. Entgegen den hier dargelegten Prinzipien wurde nicht wie bei den Ausschüssen üblich abgestimmt, sondern in zwei Wahlgängen jeweils nach der reinen Mehrheitswahl abgestimmt.
von Norbert Klinkhammer | Mrz 9, 2021
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 09.03.2021
Anfrage der UNA-Fraktion gemäß § 19 Geschäftsordnung zur Situation am ehemaligen Imprägnierwerk Ruhr in Buir
Die Situation am ehemaligen Imprägnierwerk Ruhr in Buir ist offenbar immer noch ungeklärt. Wir haben keine Informationen darüber, ob den zahlreichen und vielversprechenden Ankündigungen der Vergangenheit überhaupt entsprechende Taten gefolgt sind. Uns erreicht jetzt ein Schreiben des BUND im Kreis Euskirchen mit acht Fragen zu diesem Thema und der Bitte, diese Fragen an die Gemeinde weiterzuleiten. Wir möchten diese Fragen deshalb zum Gegenstand unserer Anfrage machen und die Verwaltung bitten, diese Fragen zu beantworten und uns die gegenwärtige Situation am ehemaligen Imprägnierwerk Ruhr in Buir zu erläutern. Das Schreiben fügen wir ungekürzt und ohne Anmerkungen (die sich aus unserer Sicht bei einigen Punkten ergeben könnten) in der Anlage bei.
Fragen des BUND:
- Eigentumsverhältnisse (Ist das Gelände „herrenlos“ oder wer ist inzwischen Eigentümer der Immobilie?)
- Welche Gefahren gehen nach gutachterlich begründeten Erkenntnisstand von der Immobilie aus?
Besteht insbesondere eine Gefährdung durch Ein- und Austrag in unmittelbar angrenzende Gewässer (u.a. Sülchesbach) ?
- Welche Sanierungsarbeiten sind vorgesehen (Stand möglicher Sanierungsarbeiten, Zeitplan einer möglichen Sanierung)?
- Welche Teilbereiche (Gebäude, Freigelände mit Tauchbecken, angrenzende Bereiche insbesondere mit den Gewässern und Feuchtebereichen) sind nach gutachterlich begründeten Erkenntnisstand sanierungsbedürftig?
- Wer trägt die Verantwortung für Sicherheit und die weitere Vorgehensweise für und auf der Immobilie?
- Reichen die derzeitigen Sicherungsmaßnahmen (nicht nur zur Verkehrssicherheit, sondern auch zur „Umweltgefahrenabwehr“) nach gutachterlich begründeten Erkenntnisstand aus?
- Wer trägt die Kosten zur Sicherung und Sanierung?
- Steht die Fläche immer noch als mögliche A1-„Kompensationsfläche“ zur Debatte?
Antwort des Bürgermeisters:
Mit Schreiben vom 04.03.2021 stellt die UNA-Fraktion eine Anfrage zur Situation am ehemaligen Imprägnierwerk Ruhr in Buir. Hintergrund ist ein Schreiben des BUND mit acht Fragen zum Thema, die durch die UNA-Fraktion an die Gemeinde weitergeleitet wurden.
Zu den Fragestellungen ergeht folgende Erläuterung:
Zu 1.: Das o.g. Grundstück ist zurzeit immer noch ,,herrenlos“. Eine Eigentumsübertragung an die Eifelgemeinde Nettersheim ist in Bearbeitung.
Zu 2.: Akute Gefahren gehen in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen nach derzeitigem Kenntnisstand von der Immobilie nicht aus.
Zu 3.: Das Grundstück befindet sich auf dem Maßnahmenplan des Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) in Hattingen.
Zu 4.: Geplant ist ein kompletter Rückbau der Aufbauten und die Entsiegelung der Platzflächen. Diesbezüglich sind vorab Detailuntersuchungen hinsichtlich des Maßnahmenumfanges durchzuführen.
Zu 5.: Verkehrssicherungspflichtig ist die Eifelgemeinde Nettersheim.
Zu 6.: Für Fragen zur ,,Umweltgefahrenabwehr“ sind die Fachabteilungen des Kreises Euskirchen zuständig.
Zu 7.: Die beabsichtigte Sanierung wird durch den AAV gefördert. Es wird von einer Förderung von 80% ausgegangen. Seitens des Kreises Euskirchen wurde die Restfinanzierung der Flächenrecyclingmaßnahme über Ersatzgelder zugesagt. Hierzu werden verbindliche schriftliche Aussagen angefordert. Grundlage für den Förderantrag ist es jedoch, dass die Eigentumsfrage geklärt sein muss.
Zu 8.: Ob Teilflächen des Grundstückes noch als mögliche A1-Kompensationsfläche dienen, ist abschließend mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW noch zu klären. In Kürze werden diesbezüglich nochmals Detailabstimmungen angestrebt.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau-und Umweltausschusses vom 09.03.2021 – Seite 28:
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim – hier:
Situation am ehemaligen Imprägnierwerk Ruhr in Buir-Vorlage 175 /XI.L.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist auf die Vorlage der Verwaltung hin, in der die Fragen des BUND beantwortet worden seien. Seine Fraktion habe weiterhin um eine Einschätzung der Situation aus Sicht der Gemeinde gebeten. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass die Situation sich positiv entwickelt habe. Das Grundstück sei endlich lastenfrei, was für die weitere Entwicklung Voraussetzung sei. Der Kreis stehe mit dem AAV in Kontakt, der die beabsichtigte Sanierung zu 80 % fördere und die Maßnahme auch umsetze. Dies allerdings nur, wenn ein Eigentümer da sei. Die Gemeinde werde das Grundstück daher ins Eigentum nehmen, allerdings nur unter der vertraglich sicherzustellenden Maßgabe, später ein freies Grundstück übernehmen zu können.
von Norbert Klinkhammer | Dez 15, 2020
Gemeinderat 15.12.2020
Anfrage der UNA-Fraktion gemäß § 19 Geschäftsordnung zur Situation an unseren Schulen
Vorbemerkung
Die in dieser Anfrage angesprochenen Themen werden seit einiger Zeit viel diskutiert und sind z. T. im letzten Schulausschuss angesprochen worden. In der derzeit schwierigen und manchmal unklaren
Situation haben sich Bürgerinnen und Bürger wegen der aktuellen und zukünftigen Situation an den Schulen an uns gerwandt. Da die Fragen von allgemeinem Interesse insbesondere für die Eltern, Kinder, Lehrer und Lehrerinnen sind, bitten wir die Verwaltung um Klärung.
Luftfilter und COz-Messgeräte
Während der Pandemie sind die Schulen aufgefordert, in den Herbst- und Wintermonaten die Klassenräume alle 20 Minuten zu lüften und die Raumtemperatur zu senken. Aus diesem Grund müssen die Schüler sich warm anziehen und durch die kalten Hände fällt das Schreiben schwer. Eine Dauerlüftung ist nicht vorgesehen, da dies zu einer zu starken Abkühlung der Räume führt und ein konzentriertes Arbeiten erschwert bzw. unmöglich macht.
Die Messungen des CO2 durch ein Messgerät kann ein einfaches und praktikables Hilfsmittel zur Corona-Vorsorge sein und führt zu einer Entlastung der Lehrkräfte. Denn wenn viel ausgeatmetes CO2 in der Luft ist, sind auch viele Aerosole in der Luft. Davor warnen diese Geräte und zeigen an, dass gelüftet werden muss. Bei Bedarf können die Lehrkräfte dann dementsprechend lüften und weder Lehrer noch Schüler sind der Kälte ausgesetzt, so dass auch das allgemeine Infektionsrisiko eingedämmt wird.
Eine noch bessere Alternative sind HEPA-Luftreiniger, da diese schädliche Aerosole aus der Raumluft filtern. Somit ist eine Anschaffung von Luftfiltern für alle Klassenräume der Grund- (und auch der Gesamt-) schule aus unserer Sicht angebracht. Hier sollte schnell gehandelt werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Schülern und Lehrkräften soll eine möglichst sichere und gute Arbeitsatmosphäre geboten werden. Dies ist nicht durch Dauerlüftung gewährleistet. Auch von der Gemeinde als Schulträger ist dies als notwendig erachtet worden. In der Niederschrift zur Sitzung des Schulausschusses am 17.11. heißt es: „Bezüglich des seitens des Landes neu ausgeschriebenen Förderprogramms zur Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Sporthallen sei derzeit ein Antrag in Vorbereitung. Man strebe hier eine optimale Ausstattung an, im besten FaIl auch für die Turnhalle.“
Ausrüstung der Schulen im Bereich IT-Infrastruktur und eventuelle Bereitstellung eines Videokonferenztools
Die Kontaktverringerungen an Schulen sind in absehbarer Zeit nur mit verlässlicher IT-Infrastruktur möglich. Beispiele sind die vom RKI empfohlenen Modelle zum Wechsel- und Hybridunterricht oder auch digitale Möglichkeiten von Elternsprechtagen, Konferenzen oder anderen schulischen Veranstaltungen. Falls unseren Schulen noch kein Videokonferenztool zur Verfügung stehen sollte, schlagen wir daher vor, dass die Gemeinde als Schulträger zeitnah in Absprache mit den Schulleitungen ein gutes Videokonferenztool zur Verfügung stelit, wenn dies von den Schulen gewünscht wird. Dieses unterstützt zum einen die Schüler beim Unterricht auf Distanz. Gleichzeitig sind auch Konferenzen der Lehrer des Kollegiums durch dieses Tool möglich. Das Schulministerium NRW schreibt dazu:
„Videokonferenztools sind eine von vielen guten Möglichkeiten, den Unterricht auf Distanz zu gestalten. Sie eignen sich besonders, wenn die Schülerinnen und Schüler (alle oder auch Teilgruppen von einzelnen Klassen) zu gleicher Zeit erreicht und unterrichtet werden sollen. Sie können die Beziehungsarbeit zu den Schülern unterstützen und ermöglichen außerdem soziale Kontakte der Schülerinnen und SchüIer untereinander. Auch wenn durch Videokonferenzen der Präsenzunterricht nicht 1:1 abgebildet werden kann und auch nicht soll, können sie gut zum Auftakt neuer Lerneinheiten genutzt werden oder auch für den Austausch von Lernerfahrungen und Lernergebnissen. Daneben können Videokonferenzen ein wesentlicher Bestandteil für eine notwendige Tagesstruktur der Schülerinnen und Schüler sein.“
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/infektionsschutz/umgang-mit-videokonferenzen
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie sieht die derzeitige Situation an unseren Schulen aus: Wurden quantitative Erhebungen der Luftqualität in unseren Klassenzimmern an Wintertagen vorgenommen (oder sind diese geplant)? Falls ja, wie fielen die Ergebnisse aus? Sind die o. a. Luftreinigungsgeräte mittlerweile in den Klassen? Sind sie für jede Klasse bereits vorhanden, bzw. vorgesehen? Wie steht die Verwaltung zum
Einsatz von CO2-Messgeräten, insbesondere für den FaIl, dass noch nicht für alle Klassen Luftreinigungsgeräte zur Verfligung stehen?
2. Durch das Förderprogramrn des Landes NRW werden die Schulträger bei der Anschaffrrng von Videokonferenztools unterstützt. Wie beurteilen unsere Schulen den Einsatz dieser Tools? Sind eventuell durch die Verwaltring oder die Schulen bereits entsprechende Anträge gestellt? Besteht in allen Unterrichts-, Veranstaltungs- und Konferenzräurnen ein guter W-LAN Ernpfang?
Antwort des Bürgermeisters:
Zu den Fragestellungen ergehen folgende Erläuterungen:
1. Wie sieht die derzeitige Situation an unseren Schulen aus: Wurden quantitative Erhebungen der Luftqualität in unseren Klassenzimmern an Wintertagen vorgenommen (oder sind diese geplant)? Falls ja, wie fielen die Ergebnisse aus? Sind die o.a. Luftreinigungsgeräte mittlerweile in den Klassen? Sind sie für jede Klasse bereits vorhanden, bzw. vorgesehen? Wie steht die Verwaltung zum Einsatz von CO2-Messgeräten, insbesondere für den Fall, dass noch nicht für alle Klassen Luftreinigungsgeräte zur Verfügung stehen?
Mit Vorlage 23 /XI.L (Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim – Laufender Schulbetrieb in der Corona-Pandemie) wurde über die Bemühungen der Gemeinde zur Verbesserung der Raumluftsituation in den Klassenräumen durch Beschaffung und Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten im Rahmen eines seitens des Landes NRW aufgelegten Förderprogramms berichtet.
Auf der Grundlage der in den Schulgebäuden in Marmagen und Nettersheim erfolgten Überprüfungen – keine Luftmessungen, sondern Überprüfung der Funktionalität der jeweiligen Fensteranlagen – wurde am 27.11.2020 ein entsprechender Förderantrag online gestellt, damit eine zeitnahe optimale Ausstattung im Januar 2021 erfolgen kann.
Nach zwischenzeitlich erfolgter Einholung von Angeboten unter Berücksichtigung der Qualitätserfordernisse entsprechend den Förderrichtlinien sowie Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde die erforderliche Anschaffung von insgesamt zehn mobilen Luftreinigungsgeräten für die Klassenräume am Freitag, 11.12.2020, beauftragt. Vier Geräte erhält das Grundschulgebäude in Marmagen, sechs das Gebäude in Zingsheim. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Geräte zeitnah, möglichst zu Beginn der Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach dem 10.01.2021 für die Klassenräume zur Verfügung stehen. Am 14.12.2020 erfolgte seitens der beauftragten Fachfirma die Auftragsbestätigung.
2. Durch das Förderprogramm des Landes NRW werden die Schulträger bei der Anschaffung von Videokonferenztools unterstützt. Wie beurteilen unsere Schulen den Einsatz dieser Tools? Sind eventuell durch die Verwaltung oder die Schulen bereits entsprechende Anträge gestellt? Besteht in allen Unterrichts-, Veranstaltungs- und Konferenzräumen ein guter W-LAN Empfang?
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
Das Lehrerkollegium wird ab sofort das Videokonferenztool Zoom im Bereich des kollegialen Austauschs zunächst für ein Jahr nutzen (Förderung). Das Land plant, über LOGINEO NRW ein datenkonformes Videokonferenztool zur Verfügung zu stellen. LOGINEO Messenger wird bereits im Lehrerkollegium genutzt. Auch eine Nutzung des Mailprogramms von LOGINEO sowie der Zugriff und die Bearbeitung auf bzw. von Dokumenten über die Verwaltungscloud steht kurz bevor.
Die Grundschule Zingsheim ist mit 50 Mbit versorgt, Marmagen erreicht nur 5 Mbit. Diese Situation wird in den nächsten Wochen durch die Verlegung von entsprechender elektronischer Ausstattung innerhalb der Gebäude verbessert.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Nettersheim werden insgesamt 3 Schulen und Bildungseinrichtungen über das Förderprojekt „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ mit einer Glasfaserleitung versorgt. Nach Angaben der Telekom werden alle Schulen und Bildungseinrichtungen bis Ende Februar 2021 ans Netz gehen und buchbar sein.
von Norbert Klinkhammer | Nov 22, 2020
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 24.11.2020
Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordnung
Verkehrssituation im Zentrum von Nettersheim, insbesondere vor dem Zutendaalplatz
Es dürfte sich wohl in der Regel um Besucher der VR-Bank handeln, die direkt vor der VR-Bank parken. Gemeint ist in erster Linie die Seite, auf der die Gaststätte Feinen liegt. Durch die hier parkenden Fahrzeuge sind Fußgänger gezwungen, auf die Straße auszuweichen – sehr problematisch, man denke nur an Personen mit Kinderwagen oder Rollator. Dies ist ebenso unverständlich wie unnötig, wenn man bedenkt, dass die Parkpätze auf dem Zutendaalplatz nur ca. drei Meter hinter diesen Parkplätzen beginnen.
Um die Mittagszeit halten bis zu vier Busse gleichzeitig und entlassen die Schüler dann notgedrungen auf die Straße.
Wir sind auch von Anwohnern auf die gefährliche Situation hin angesprochen worden. Eine Anwohnerin schlug vor, mit einer durchgehenden weißen Linie ein Parkverbot zu verdeutlichen. Vielleicht würden auch schraffierte Linien oder Poller helfen. Auf jeden Fall sollte über Maßnahmen zur Entschärfung nachgedacht werden.
Wir möchten auch – nicht zum ersten Mal – an die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Nettersheimer Zentrum erinnern.
Probleme treten z. B. auch vor der Metzgerei auf, wenn auf beiden Seiten der Straße geparkt wird.
Anwohner wiesen auch auf zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Steinfelder Straße auf dem Weg zum oder vom Rewe-Kreisverkehr hin. Hier wurde der Vorschlag gemacht, Parkbuchten zu markieren, wie auf der Straße von Keldenich nach Kall.
Bei einem zu erstellenden Parkraumkonzept sollten diese Aspekte berücksichtigt werden.
Insbesondere vor der VR-Bank sollte die Situation aber kurzfristig entschärft werden.
Zur geschilderten Situation richten wir folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Sieht auch die Verwaltung die Verkehrssituation im Nettersheimer Zentrum wie von uns, bzw. von Anwohnern, dargestellt?
2. Falls Gefährdungspotential gesehen wird: Welche Maßnahmen sind geplant, um die Situation möglichst zeitnah zu entschärfen?
Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen. Wir sind auch damit einverstanden, wenn die Antwort in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses oder des Gemeinderates erfolgt.
Antwort des Bürgermeisters:
Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:
1. Die Parkplatzproblematik ist bekannt. Derzeit ist ein Parkraumkonzept in Bearbeitung, um ausgewiesene Parkmöglichkeiten innerhalb des Ortkernes nochmals zu verdeutlichen. In dieses Parkraumkonzept sollen vorgetragene Bedenken mit einfließen. Im Vorfeld soll das Parkraumkonzept im Rahmen der kommenden Verkehrsschau, die aufgrund der Corona-Pandemie derzeit noch nicht terminiert werden kann, mit den Fachbehörden abgestimmt werden. Ziel ist es, in der ersten Sitzungsphase 2021 das erarbeitete Parkraumkonzept vorzustellen.
2. Ab sofort wird das Gefährdungspotential im Bereich Zutendaalplatz/VR-Bank während der Mittagszeit turnusmäßig durch das Ordnungsamt untersucht.
von Norbert Klinkhammer | Sep 1, 2020
Haupt- und Finanzausschuss/Gemeinderat 01.09.2020
Die UNA beantragt, folgenden Punkt auf die Tagesordnung im öffentlichen Teil der o. a. Sitzung zu setzen:
Hilfen für von den Pandemie-Bestimmungen besonders betroffene Betriebe, z. B. Gebührenerlass für die Nutzer von Außenflächen im Gemeindetresitz
Begründung:
Wie allgemein bekannt ist durch die derzeitige Pandemie-Situation und die damit verbundenen Einschränkungen die Existenz vieler Betriebe insbesondere im Gastronomiebereich gefäihrdet. Das Thema ist zwar von allen Fraktionen und dem Bürgermeister in der Vergangenheit angesprochen worden, aber konkrete Beschlüsse sind nicht gefaßt worden. Es ist auch allgemeil bekannt, dass es
unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse aus Bundes- und Landesmitteln gibt, für die betroffenen Betriebe und auch für die Kommunen. Vieles ist immer noch ungeklärt und viele betrügerische Aktionen in diesem Zusammenhang sind bekannt geworden.
All das hilft manchen Betrieben aber in der aktuellen Situation nicht aus der Existenzbedrohung. Wir beantragen daher, Betrieben, die im Gemeindebesitz befindliche Außenflächen nutzen und von den Pandemiebestimmungen besonders betroffen sind, die Gebühren für die Benutzung dieser Flächen für eine begrenzle Zeit (z. b. bis zum Frühjahr nächsten Jahres) zu erlassen. In anderen Gemeinden ist dies nach unseren Informationen schon seit einiger Zeit der Fall.
Gastronomiebetriebe und Reisebüros dürften besonders betroffen sein, aber gegebenenfalls sollten auch andere Mieter gemeindlicher Flächen in Betrachtung gezogen werden, sofem ihre Existenz durch die gegenwärtige Situation bedroht ist. Sicher muss jeder Fall einzeln geprüft werden. Wir sollten aber aufjeden Fall zeigen, dass wir unsere Gewerbetreibende nicht im Regen stehen lassen. Wir brauchen sie, denn wir wollen weiterhin eine intakte Infrastruktur behalten und die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde sichern.
Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen.
von Norbert Klinkhammer | Sep 1, 2020
Gemeinderat / Haupt- und Finanzausschuss 01.09.2020
Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordnung
Vorgehensweise bei Quarantänefällen
Am 26. August wurden Schüler/innen des Münstereifeler St. Angela Gymnasiums auf Grund eines positiven Corona-Tests bei einer Lehrperson nach Hause in Quarantäne geschickt. Schüler/innen der Gemeinde Nettersheim waren von der Quarantäne ebenfalls betroffen. Die Dauer der Quarantäne war zunächst telefonisch bis zum 8. September angekündigt worden, konnte aber nach wenigen Tagen wieder aufgehoben werden. Die Situation als solche führte natürlich schon zu einer gewissen Besorgnis bei den Betroffenen. Eine zusätzliche Verunsicherung ist bei den Eltern aber auch dadurch entstanden, dass es offenbar unterschiedliche Vorgehensweisen (z. B. bei der Ausgabe der Testgutscheine) und nicht zeitlich aufeinander abgestimmte Informationen für Schüler/innen aus dem Gebiet der Stadt Bad Münstereifel und dem Gebiet der Gemeinde Nettersheim gab.
Da es leider durchaus möglich ist, dass solche Situationen auch in Zukunft auftreten, bitten wir sicher auch im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger um Information, wie die Vorgehensweise der Verwaltung in solchen Fällen vorgesehen ist.
Die Information sollte auf folgende Fragen eingehen:
- Wie ist die Verwaltung der Gemeinde Nettersheim in die Entscheidungsprozesse eingebunden? Welche Aufgaben muss die Verwaltung in einem Quarantänefall übemehmen? Gibt es eine/n oder mehrere Ansprechpartner/innen in der Verwaltung für die Betroffenen?
- Wie gestaltet sich in solchen Fällen die Zusammenarbeit der Gemeinde mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen?
- Wie ist die Überwachung der Quarantäne organisiert? Ist die personelle Besetzung des Ordnungsamtes ausreichend oder erfolgt (vielleicht nur im Bedarfsfall) eine Aufstockung des Personals?
Wir schlagen vor, auch im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde über die Vorgehensweise der Verwaltung und der betroffenen Behörden im Quarantänefall zu informieren.
Antwort des Bürgermeisters:
Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:
Der Kreis Euskirchen schickt eigentlich eine Excel-Tabelle mit den betroffenen Kontaktpersonen aus dem Gemeindegebiet, die Kontakt zu einer Covid 19 positiv getesteten Person hatten, bis 12:00 Uhr an das hierfür dem Gesundheitsamt benannte E-Mail-Postfach der Gemeindeverwaltung.
Für die Verfügungen gibt es einheitliche Mustervorlagen vom Kreis, die mit dem Briefkopf der Gemeinde Nettersheim versehen wurden und in die die entsprechenden Adressdaten einzugeben sind. Dieser Vorlage ist die Musterverfügung für minderjährige Kontaktpersonen beigefügt, die in den betreffenden Fällen der Schulkinder in der vergangenen Woche zum Einsatz gekommen ist.
Eine jeweilige vorherige mündliche bzw. telefonische Korrespondenz zwischen den Wohngemeinden der Kontaktpersonen und dem Kreisgesundheitsamt findet nicht statt.
In der Situation „Corona an Schulen“ traf die Liste des Kreises zwecks Erlasses der Quarantäneverfügungen laut Muster am 26.08.2020 um 12:54 Uhr im EMail-Postfach der Gemeinde Nettersheim ein.
Die entsprechenden Verfügungen wurden auf der Grundlage dieser Kontaktliste alle personalisiert, unterschrieben und dann im Anschluss durch drei gemeindliche Bedienstete persönlich zugestellt. Die originär zuständige Mitarbeiterin der Gemeinde steht derzeit urlaubsbedingt nicht zur Verfügung, so dass hier die Vertretung über andere Rathausmitarbeiter erfolgte.
Durch Kommunikation der Eltern untereinander wurde dann geäußert, dass verschiedene Schüler aus anderen Wohnortkommunen mit der Quarantäneverfügung einen Testgutschein erhalten hätten, was am betreffenden Mittwoch leider dem vorbenannten Vertretungsteam zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war und damit erst am darauffolgenden Tag vormittags nachgeholt und wiederum dem betreffenden Personenkreis per Bote zugestellt wurde.
Auf der Liste vom 26.08.2020 waren 13 Personen betroffen.
Am 27.08.2020 gab es eine erneute Liste mit Schülern, hier waren es dann 6 betroffene Personen, die der Gemeinde bis 12.00 Uhr mitgeteilt wurden und die die Gemeinde nach oben beschriebenem Verfahren in Quarantäne setzte. Die letzte derartige Verfügung wurde gegen 17.00 Uhr per Bote zugestellt.
Gegen 18.00 Uhr – und damit nach Dienstschluss der Gemeinde – wurden dann die Eltern über das Gesundheitsamt per Mail (s. Anlage) informiert, dass sich über eine anderweitige Klassifizierung der Kontakte ergeben habe, dass die Quarantäne für die Schüler aufgehoben werde und diese wieder ab Freitag 28.08.2020 normal am Präsenzunterricht der Schulen teilnehmen könnten.
Am 27.08.2020 um 19:01 Uhr erging eine entsprechende E-Mail durch den Kreis in das Postfach der Gemeinde mit dem gleichen PDF-Schreiben, welches am Freitag, 28.08.2020 bei Dienstantritt gesichtet wurde. Auf entsprechende Rückfrage der Gemeinde beim Gesundheitsamt des Kreises wurde von dort mitgeteilt, dass eine Aufhebung der gemeindlichen Verfügungen nicht zwingend erforderlich sei und dass dieser Weg mit anonymen Anschreiben an die Elternschaft der betroffenen Schüler gewählt worden sei, und zwar zum einen aufgrund des zeitlichen Aspekts und zum anderen, weil es scheinbar unterschiedliche Handhabungen der örtlichen Ordnungsbehörden der jeweiligen Kommunen gäbe – teilweise Zustellung per Post bzw. teilweise umgehende Zustellung per Bote – und das Gesundheitsamt deshalb nicht in Kenntnis gewesen sei, wer letztlich bereits eine Quarantäneverfügung erhalten habe.
Letztlich wurden dann jedoch am Freitag, 28.08.2020, aus verwaltungsrechtlichen Gründen auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechende Aufhebungsverfügungen erlassen und den Eltern der betroffenen Schülerschaft nachmittags durch zwei Mitarbeiter der Gemeinde überbracht.
Gleichzeitig wurden weiterhin als Kontaktpersonen klassifizierte Lehrpersonen in Quarantäne belassen bzw. neu verfügt.
In den eigentlichen Abwägungsprozess des Gesundheitsamtes, wer als Kontaktperson eines/einer Covid-19-Positiven zu werten ist und in die Kommunikation mit den Schulen sind die Kommunen nicht eingebunden. Auch findet hier keine entsprechende Korrespondenz zwischen Kreisgesundheitsamt und örtlichen Ordnungsbehörden statt. Die Kommunen agieren hier quasi als Erfüllungsgehilfen des Gesundheitsamtes beim Erlass der Quarantäneverfügungen für die Kontaktpersonen. Aus der Verfügung (siehe Muster) geht die Überwachungszuständigkeit des Gesundheitsamtes in der Angelegenheit für die Betroffenen hervor. Covid19-Positive werden unmittelbar über das Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt. Hier erfolgt keine Verfügung über die Kommunen.
Rückfragen der Bescheidempfänger kommen sowohl beim Ordnungsamt der Gemeinde wie auch beim Kreis über die Corona-Hotline an.
Hinsichtlich der häuslichen Quarantäne von Kindern und Jugendlichen hat der Städte- und Gemeindebund NRW mit Schnellbrief vom heutigen Tag die ebenfalls beigefügten Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) zur Verfügung gestellt.
Hinweis der UNA:
Wie von uns vorgeschlagen soll die Antwort des Bürgermeisters auf unsere Anfrage in einer kürzeren Fassung auf der Homepage der Gemeinde und im Gemeindeblatt veröffentlicht werden, um die Bürgerinnen und Bürger über die Vorgehensweise im Falle einer Quratäne zu informieren.