Stellungnahme des Bürgermeisters zu dem eingesandten Vorschlag

Den Vorschlag zu Hochwasserschutzmaßnahmen am Genfbach haben wir an den Bürgermeister weitergeleitet und mit ihm auch darüber gesprochen. Er weist darauf hin, dass es nicht bei den bis jetzt durchgeführten Arbeiten bleiben soll, die der Einsender kritisiert. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Arbeiten durchgeführt werden, die der von dem Einsender angespochenen Art der Renaturierung und Retention (Rückhaltung von Wasser) entsprechen könnten.

Wir haben ihn um eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme gebeten („kann durchaus kurz sein“), die er uns auch hat zukommen lassen:

„Nach der Flutkatastrophe hat eine Grundräumung des Genfbaches stattgefunden.

Im Rahmen des zwischenzeitlich beauftragten Hochwasserschutzkonzeptes werden sinnvolle und wirkungsvolle Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zum Ausbau des Gewässers ermittelt. Politik und Bürgerschaft werden an diesem Prozess entsprechend beteiligt. Hiernach erfolgt ein weiterer Ausbau bzw. eine Überarbeitung des Genfbaches.“
(Bürgermeister Nobert Crump)

Versickerungsbecken in Nettersheim

Versickerungsbecken in Nettersheim

Einiges ist schiefgelaufen mit dem kleinen See oberhalb vom „Hielig“ in Nettersheim, genauer gesagt: schief gelaufen bei der Planung und Kommunikation des Versickerungsbeckens in der Vergangenheit. Der Bürgermeister hat einen Baustopp verhängt, geht aber davon aus, dass im Frühjahr weitergebaut wird und danach im Sommer und in Zukunft die Situation für die Anwohner besser als vorher sein wird. Manche von ihnen haben den kleinen See, der sich mittlerweile da gebildet hat, wo in Zukunft Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet versickern soll, nach dem Bürgermeister benannt. Der ist darüber nicht so glücklich.

Anwohner von „Hielig“ und „Büchel“ haben Bedenken: Wird das Niederschlagswasser vom Neubaugebiet im Becken versickern oder wird es bei Starkregen durch ihre Straßen (und Häuser) fließen? Es hat eine Bürgerversammlung gegeben, die als „emotional“ bezeichnet wurde und Schreiben der Anwohner an die Verwaltung. Drei Vertreter der Anwohner und der Bürgermeister haben sich mehrmals getroffen. „Einige unserer Bedenken konnten geklärt werden, aber wesentliche Bedenken bleiben weiter bestehen,“ sagt Frank Wegener, einer der drei Vertreter. Geklärt worden ist z. B., dass die Haftung bei der Gemeinde liegt.

Ehe die Anlage in Betrieb genommen wird, wird es einen sogenannten „Versickerungsversuch“ geben. Ob danach weitere Bedenken ausgeräumt werden können, bleibt abzuwarten.

Maßnahmen gegen Hochwasser: Vorschlag

Maßnahmen gegen Hochwasser: Vorschlag

Gerne nehme ich an der Umfrage teil und teile Ihnen meine Vorschläge mit.

Hochwasser lässt sich nicht verhindern, aber durch gewissenhafte, gut durchdachte und strukturierte Maßnahmen könnten sich wirtschaftliche und ökologische Schäden verringern lassen. Ich bin der Meinung, dass natürliche Überschwemmungsräume, natürliche Schutzwälle mit entsprechenden Schutzpflanzungen und naturnahe Gewässer einen erheblichen Beitrag dazu leisten können.
Naturnahe Fließgewässer bieten zudem ökologisch, wertvolle Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. Unzählige Vögel, fast alle Amphibienarten und Fische, sowie viele Insekten sind auf den Lebensraum von naturnahen Bachläufen angewiesen. Hochwasserschutz und naturnaher Gewässerausbau können sich hervorragend ergänzen. Viele Städte und Gemeinden haben die Vorteile schon erkannt und schaffen naturnahe Gewässer. (z.B. Euskirchen, Renaturierung der Erft)

Laut Beschlussvorschlag unserer Gemeinde sollte dies eigentlich bei uns ebenfalls Anwendung finden (tut es aber scheinbar nicht). Siehe Auszug aus Beschlussvorschlag (Vorlage 288/ XI.L.Z.1)

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat als Teil des Hochwasserschutzes, die Wiederherstellung von Gewässern einschließlich Grundräumung, Instandsetzung der Ufer, Böschungen und Gewässerrandstreifen, der naturnahe Ausbau, Schutzpflanzungen und Wildbachverbauungen sowie die dazugehörenden Vorarbeiten im Wiederaufbauplan im Rahmen des nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ für Kommunen in die Priorität 1 einzustufen. Notwendige Planungs- und Ausführungsleistungen sind bei Bedarf bereits im Rahmen des vorhandenen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns sowie der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.

In der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) heißt es: … bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 sind alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen.

Ziele der EU-WRRL sind:

  • Verbesserungsgebot (Die Herstellung des „guten Zustands“ bzw. des „guten Potenzials“ bei Oberflächengewässer)
  • Verschlechterungsverbot (Der Zustand der Wasserkörper darf nicht verschlechtert werden)
  • Guter Zustand (Gewässer sind dann in einem guten Zustand, wenn ihre Lebensgemeinschaften, ihre Struktur, bei Oberflächengewässern die chemischen Inhaltsstoffe bzw. beim Grundwasser die chemischen Inhaltsstoffe und deren Menge vom Menschen nur gering beeinflusst sind)

Auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet zur nachhaltigen Gewässerentwicklung.

„Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.“

Ich finde es erschreckend, was in Nettersheim in den beiden Fließgewässern (Urft und Genfbach) mit einem Bagger angerichtet wurde. Gab es Biologen oder Gewässerfachleute die vorher entsprechend befragt wurden und involviert waren? Es entsteht der Eindruck, dass der gesamte Gewässerkörper sowie der gesamte ökologische Zustand durch die Baggeraktion erheblich verschlechtert wurde.

In Höhe der Brücke, am Imbiss Nettersheimer Pizza, Kebaphaus, wurde eine kleine, natürliche Insel weggebaggert. Sämtliche Bachläufe in denen der Bagger gewütet hat (in Urft und Genfbach) wurden entweder über lange Abschnitte scheinbar in unnatürliche, glatte Rinnen verwandelt oder halbwegs wechseltiefe Gewässerabschnitte wurden über lange Abschnitte in der Länge als auch in der Breite scheinbar auf eine gesamt-einheitliche Gewässertiefe mit einem plateauartig- geraden Gewässergrund begradigt.
Alles was irgendwie noch natürlich wirkte wurde augenscheinlich aus dem Gewässer entfernt. Die Fließgeschwindigkeit im Gewässer wirkt stellenweise kanalisiert und sehr stark erhöht (viel stärker als vorher). Aus ökologischer und ästhetischer Sicht kommt dies einer Katastrophe gleich. Vermutlich waren Laien am Werk und es wirkt so als ob das gesetzlich vorgeschriebene Verschlechterungsverbot nicht beachtet wurde.

ungefähr so hätte es eigentlich aussehen müssen:

oder so:

…. aber so sieht es nun leider aus

oder so:

Ich schlage vor, dass sich die Verantwortlichen in unserer Gemeinde an ihre Beschlussvorschläge und Abstimmungen halten, dabei die gesetzlichen Anforderungen der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz berücksichtigen und die Bachläufe von Genfbach und Urft umgehend renaturieren und nunmehr in einen natürlichen und guten ökologischen Zustand versetzen.

Ferner könnten bepflanzte Schutzwälle (die unbedingt erbaut werden sollten), natürlich gestaltete Uferbereiche und angelegte Biotope mit Verbindung zum Fließgewässer zusätzlich einen sinnvollen
Beitrag zum Hochwasserschutz leisten. Mit entsprechender Bepflanzung und Ufervegetation könnten natürliche Kleinode entstehen und der gesamte Innerortsbereich würde durch ansehnliche, urig-lebendige Bäche stakt aufgewertet werden.

Das unansehnlich, brachliegende Gelände (Flurstück 245) vor der Brücke Klosterstraße/Rosenthalstr. würde sich z.B. hervorragend für eine natürlich gestaltete Biotopzone eignen. Durch einfache Vertiefungen (mit Verbindung zum Bach) könnten so zusätzliche, kleinere Wasserflächen/Habitate (die auch bei niedrigem Wasserstand nicht vollständig trockenfallen) mit Laichzonen/Kinderstuben für Fische und Amphibien geschaffen werden.

Es wäre schön, wenn unsere Gemeinde der Bezeichnung „Naturerlebnisgemeinde Nettersheim“ gerecht würde. Von naturnahen, lebendigen Gewässern profitieren alle!

Der Name des Einsenders ist der UNA bekannt 

2021 – Verbesserung des Radwegenetzes unserer Gemeinde

Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.06.2021 / Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2021 / Gemeinderat 29.06.2021

Antrag der UNA-Fraktion:

  1. Verbesserung des Radwegenetzes unserer Gemeinde
  2. Errichtung eines Radweges Marmagen – Milzenhäuschen mit Anbindung an den oberhalb von Blankenheim-Wald beginnenden Radweg nach Nettersheim

Begründung:

Radfahren ist – nicht nur wegen der Pandemie – eine der populärsten Beschäftigungen; das gilt sowohl für reines Freizeitradeln wie für sportliche und touristische Aktivitäten. Jetzt vor der Bundestagswahl steigt sogar der ansonsten eher für seine Bemühungen im LKW-Bereich bekannte Bundesverkehrsminister werbewirksam auf’s Rad und verkündet Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs. Vor der Kommunalwahl im vorigen Herbst haben mehr oder wenige alle sich die Förderung des Radfahrens und bessere Radwege auf die Fahne und in die Flyer und Programme geschrieben – auch in Nettersheim. Das Gleiche gilt für die Landespolitik, die auf ihre Fördermaßnahmen verweisen kann, aber vor den Landtagswahlen im nächsten Jahr das Ganze noch einmal steigern wird.

Wir wollen jetzt das tun, was wir vor der Kommunalwahl gesagt haben, zumal die Landes- und Bundespolitik hierfür Fördermaßnahmen vorsieht. Wir wollen auch die Landes-, Bundes- und Kommunalpolitiker beim Wort nehmen.

Wir beantragen deshalb hiermit, dass erstens grundsätzlich durch die Verwaltung geprüft wird, wie und wo das Radwegenetz und die Radwege in unserer Gemeinde verbessert werden können. Wir können uns hierzu eine entsprechende Information an die interessierte Öffentlichkeit (z. B. auch durch das Gemeindeblatt), eine Einbeziehung der Ortsvorsteher und Vereine und eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Verbänden und Behörden (z. B. ADFC, Radfahrbeauftragter Kreis Euskirchen, etc.) vorstellen.

Nach der Kommunalwahl haben wir in der UNA den Arbeitskreis Infrastruktur gegründet, der sich zunächst schwerpunktmäßig mit dem Thema Radverkehr beschäftigt hat. Das hat mit dazu beigetragen, dass wir zweitens eine konkrete Maßnahme vorschlagen: Die Radfahrer werden von Marmagen über die L204 zum Kreisverkehr an der vielbefahrenen B258 nach Milzenhäuschen geführt. Wenn sie dann auf den oberhalb von Blankenheim-Wald beginnenden Rad- und Wanderweg nach Nettersheim wollen, müssen sie dazu die B258 benutzen. Umgekehrt gilt das natürlich auch für aus Blankenheim oder vom Bahnhof Blankenheim-Wald kommende Radler und Wanderer. Insbesondere an Wochenenden und wenn auf dem Nürburgring Rennen stattfinden, kann diese Strecke extrem gefährlich werden. Wir beantragen deshalb die Errichtung eines Rad- (und Wander-) Weges von Marmagen nach Milzenhäuschen mit Anbindung an den oberhalb von Blankenheim-Wald beginnenden Radweg nach Nettersheim. Für die Streckenführung können auch z. T. schon bestehende Wander- und Wirtschaftswege genutzt werden. Entlang der L204 gibt es außerdem über weite Strecken schon einen freien Streifen, vermutlich wegen der parallel verlaufenden Stromtrasse. Der Radweg dürfte auch im Interesse der gastronomischen Betriebe in Marmagen liegen. Der Radweg, der von Nettersheim über Marmagen und Wahlen nach Urft oder Sistig führt, berührt diese Betriebe nicht.

Dieser Radweg würde einen Rundweg innerhalb unserer Gemeinde bilden. Er passt aber auch gut in das interkommunale Radwegenetz und würde Verbindungen zu den Nachbargemeinden Blankenheim, Dahlem (Schmidtheim) und Hellenthal (über Paulushof z. B. zum Manscheider Bach nach Kronenburg) erleichtern. Es wäre natürlich gut und extrem sinnvoll, wenn im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit hier der von uns beantragte Radweg von Milzenhäuschen bis zur Abzweigung nach Paulushof weitergeführt werden könnte, noch besser bis nach Schmidtheim.
Denkbar wäre auch eine Streckenführung von Milzenhäuschen aus auf der Blankenheimer Seite der B258 statt auf der Nettersheimer Seite.

In dem UNA-Arbeitskreis Infrastruktur wurde auch über weitere Maßnahmen gesprochen, z. B. die Ausweisung von Radwegen auf schon bestehenden Wirtschaftswegen, wenn notwendig mit “verbindenden” Maßnahmen. Wir denken hier z. B. an einen Radweg von Frohngau aus, der die B477 und den Radweg von Tondorf nach Engelgau überquert und weiter in Richtung Genfbach zu den Radwegen nach Birkenheck/Tondorf, Mürel/Blankenheim und Ahekapelle/Nettersheim/Urfttal führt. Dieser Weg dürfte sicher im Interesse des Frohngauer Dorftreffs liegen, noch mehr aber der Benutzer dieses Weges, die dann hoffentlich bald wieder das vollumfängliche Angebot des Dorftreffs Alte Schule Frohngau nutzen könnten. Nach unserer Erinnerung haben wir im Rat auch vor einiger Zeit schon einmal über das erste Stück dieser Strecke gesprochen.

In der Sitzung werden wir weitere Möglichkeiten ansprechen können und sind auch offen für Vorschläge der anderen Fraktionen.

Nach einer positiven Entscheidung zu unserem Antrag sind durch die Verwaltung entsprechende Förderanträge bei allen in Frage kommenden Behörden und Einrichtungen zu stellen. Bei dem unter Punkt zwei konkret beantragten Radweg könnte dies relativ kurzfristig geschehen.

2021 – Naturbelassene Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks Straße Jonaskreuz

Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.06.2021 / Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2021 / Gemeinderat 29.06.2021

Die UNA-Fraktion beantragt, den folgenden Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen:

Antrag der UNA-Fraktion:

Naturbelassene Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks entlang der Straße von Jonaskreuz zur ehemaligen B 51 hinter Holzmülheim im Sinne des Projekts „Ökosystem Nettersheim“ 

Begründung:

Hiermit beantragt die UNA, das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 2, Nr. 188 entlang der Straße von Jonaskreuz zur ehemaligen B 51 hinter Holzmülheim im Sinne des Projekts „Ökosystem Nettersheim“ zu nutzen, denn „seit vielen Jahren gilt die Eifelgemeinde Nettersheim – stark gestützt durch das gelingende Miteinander von Bevölkerung, Politik und Verwaltung im Natur- und Umwelt-schutz – auf Landes- und Bundesebene als Vorbildkommune. Auszeichnungen wie „Biodiversitätskommune 2011“ und „Deutschlands nachhaltigste Gemeinde 2018“ waren der Lohn für das gemeinsame wegweisende Engagement. Mit dem Projekt „Ökosystem Nettersheim“ soll ein weiterer Schritt gegangen werden, um die Biodiversität in unseren elf Orten zu erhalten und weiter auszubauen. Außerdem soll auf eine klimawandelgerechte Anpassung und ortstypische, ortsbildprägende Bepflanzung von Staudengesellschaften, das Setzen von Hecken und Sträuchern bis hin zur Pflanzung von Obst- und anderen Laubbäumen hingewirkt werden.“ (Gemeindeblatt, 21. 05. 2021, Titelseite „Unsere Gemeinde blüht auf!“) Auf der nächsten Seite des Gemeindeblatts bittet der Bürgermeister die Bürger „zum Beispiel Bienen, Schmetterlingen und Vögeln neue Refugien zu schaffen.“ Die Bürger werden aufgefordert, „den Rasenmäher einfach mal im Gartenschuppen zu lassen. … Lassen Sie sich überraschen und zählen Sie auf einem Quadratmeter, wer bei Ihnen vorbeischwirrt! … Sie werden staunen, wie viele Insekten zu Besuch kommen!“

In diesem Sinne soll der 260 Meter lange Streifen naturbelassen bleiben, bzw. möglichst bald werden. Dies soll nach Möglichkeit in einem vernünftigen Einvernehmen mit den Landwirten, die die anliegenden Grundstücke bearbeiten, geschehen. Eine weitere illegale Nutzung dieses gemeindeeigenen Grundstücks nur im Interesse Einzelner (vgl. V 118/XI. L.) soll aber nicht geduldet werden. Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sollen sich an unserem Beitrag gegen das Artensterben erfreuen können. Auch an dieser Stelle soll unsere Gemeinde aufblühen!

Eine Bepflanzung oder Bearbeitung des Streifens zur naturbelassenen Nutzung ist vielleicht im ersten Jahr nach der illegalen Nutzung nötig, danach dürfte dies kaum noch nötig sein.

Weitere mündliche Ausführungen dazu erfolgen in der Sitzung.

In der Anlage fügen wir die Broschüre Blühende Vielfalt am Wegesrand, Praxis-Leitfaden für artenreiche Weg- und Feldraine, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Info 39, bei. Vieles, was hier angesprochen wird, passt für unser Flurstück 188 vor Holzmülheim und das anliegende Bankett zwischen diesem Grundstück und dem Weg. Und natürlich auch für die Themen im Titel der Vorlage 188.