Stellungnahme des Bürgermeisters zu dem eingesandten Vorschlag

Den Vorschlag zu Hochwasserschutzmaßnahmen am Genfbach haben wir an den Bürgermeister weitergeleitet und mit ihm auch darüber gesprochen. Er weist darauf hin, dass es nicht bei den bis jetzt durchgeführten Arbeiten bleiben soll, die der Einsender kritisiert. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Arbeiten durchgeführt werden, die der von dem Einsender angespochenen Art der Renaturierung und Retention (Rückhaltung von Wasser) entsprechen könnten.

Wir haben ihn um eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme gebeten („kann durchaus kurz sein“), die er uns auch hat zukommen lassen:

„Nach der Flutkatastrophe hat eine Grundräumung des Genfbaches stattgefunden.

Im Rahmen des zwischenzeitlich beauftragten Hochwasserschutzkonzeptes werden sinnvolle und wirkungsvolle Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zum Ausbau des Gewässers ermittelt. Politik und Bürgerschaft werden an diesem Prozess entsprechend beteiligt. Hiernach erfolgt ein weiterer Ausbau bzw. eine Überarbeitung des Genfbaches.“
(Bürgermeister Nobert Crump)

Versickerungsbecken in Nettersheim

Versickerungsbecken in Nettersheim

Einiges ist schiefgelaufen mit dem kleinen See oberhalb vom „Hielig“ in Nettersheim, genauer gesagt: schief gelaufen bei der Planung und Kommunikation des Versickerungsbeckens in der Vergangenheit. Der Bürgermeister hat einen Baustopp verhängt, geht aber davon aus, dass im Frühjahr weitergebaut wird und danach im Sommer und in Zukunft die Situation für die Anwohner besser als vorher sein wird. Manche von ihnen haben den kleinen See, der sich mittlerweile da gebildet hat, wo in Zukunft Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet versickern soll, nach dem Bürgermeister benannt. Der ist darüber nicht so glücklich.

Anwohner von „Hielig“ und „Büchel“ haben Bedenken: Wird das Niederschlagswasser vom Neubaugebiet im Becken versickern oder wird es bei Starkregen durch ihre Straßen (und Häuser) fließen? Es hat eine Bürgerversammlung gegeben, die als „emotional“ bezeichnet wurde und Schreiben der Anwohner an die Verwaltung. Drei Vertreter der Anwohner und der Bürgermeister haben sich mehrmals getroffen. „Einige unserer Bedenken konnten geklärt werden, aber wesentliche Bedenken bleiben weiter bestehen,“ sagt Frank Wegener, einer der drei Vertreter. Geklärt worden ist z. B., dass die Haftung bei der Gemeinde liegt.

Ehe die Anlage in Betrieb genommen wird, wird es einen sogenannten „Versickerungsversuch“ geben. Ob danach weitere Bedenken ausgeräumt werden können, bleibt abzuwarten.

Maßnahmen gegen Hochwasser: Vorschlag

Maßnahmen gegen Hochwasser: Vorschlag

Gerne nehme ich an der Umfrage teil und teile Ihnen meine Vorschläge mit.

Hochwasser lässt sich nicht verhindern, aber durch gewissenhafte, gut durchdachte und strukturierte Maßnahmen könnten sich wirtschaftliche und ökologische Schäden verringern lassen. Ich bin der Meinung, dass natürliche Überschwemmungsräume, natürliche Schutzwälle mit entsprechenden Schutzpflanzungen und naturnahe Gewässer einen erheblichen Beitrag dazu leisten können.
Naturnahe Fließgewässer bieten zudem ökologisch, wertvolle Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. Unzählige Vögel, fast alle Amphibienarten und Fische, sowie viele Insekten sind auf den Lebensraum von naturnahen Bachläufen angewiesen. Hochwasserschutz und naturnaher Gewässerausbau können sich hervorragend ergänzen. Viele Städte und Gemeinden haben die Vorteile schon erkannt und schaffen naturnahe Gewässer. (z.B. Euskirchen, Renaturierung der Erft)

Laut Beschlussvorschlag unserer Gemeinde sollte dies eigentlich bei uns ebenfalls Anwendung finden (tut es aber scheinbar nicht). Siehe Auszug aus Beschlussvorschlag (Vorlage 288/ XI.L.Z.1)

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat als Teil des Hochwasserschutzes, die Wiederherstellung von Gewässern einschließlich Grundräumung, Instandsetzung der Ufer, Böschungen und Gewässerrandstreifen, der naturnahe Ausbau, Schutzpflanzungen und Wildbachverbauungen sowie die dazugehörenden Vorarbeiten im Wiederaufbauplan im Rahmen des nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ für Kommunen in die Priorität 1 einzustufen. Notwendige Planungs- und Ausführungsleistungen sind bei Bedarf bereits im Rahmen des vorhandenen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns sowie der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.

In der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) heißt es: … bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 sind alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen.

Ziele der EU-WRRL sind:

  • Verbesserungsgebot (Die Herstellung des „guten Zustands“ bzw. des „guten Potenzials“ bei Oberflächengewässer)
  • Verschlechterungsverbot (Der Zustand der Wasserkörper darf nicht verschlechtert werden)
  • Guter Zustand (Gewässer sind dann in einem guten Zustand, wenn ihre Lebensgemeinschaften, ihre Struktur, bei Oberflächengewässern die chemischen Inhaltsstoffe bzw. beim Grundwasser die chemischen Inhaltsstoffe und deren Menge vom Menschen nur gering beeinflusst sind)

Auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet zur nachhaltigen Gewässerentwicklung.

„Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.“

Ich finde es erschreckend, was in Nettersheim in den beiden Fließgewässern (Urft und Genfbach) mit einem Bagger angerichtet wurde. Gab es Biologen oder Gewässerfachleute die vorher entsprechend befragt wurden und involviert waren? Es entsteht der Eindruck, dass der gesamte Gewässerkörper sowie der gesamte ökologische Zustand durch die Baggeraktion erheblich verschlechtert wurde.

In Höhe der Brücke, am Imbiss Nettersheimer Pizza, Kebaphaus, wurde eine kleine, natürliche Insel weggebaggert. Sämtliche Bachläufe in denen der Bagger gewütet hat (in Urft und Genfbach) wurden entweder über lange Abschnitte scheinbar in unnatürliche, glatte Rinnen verwandelt oder halbwegs wechseltiefe Gewässerabschnitte wurden über lange Abschnitte in der Länge als auch in der Breite scheinbar auf eine gesamt-einheitliche Gewässertiefe mit einem plateauartig- geraden Gewässergrund begradigt.
Alles was irgendwie noch natürlich wirkte wurde augenscheinlich aus dem Gewässer entfernt. Die Fließgeschwindigkeit im Gewässer wirkt stellenweise kanalisiert und sehr stark erhöht (viel stärker als vorher). Aus ökologischer und ästhetischer Sicht kommt dies einer Katastrophe gleich. Vermutlich waren Laien am Werk und es wirkt so als ob das gesetzlich vorgeschriebene Verschlechterungsverbot nicht beachtet wurde.

ungefähr so hätte es eigentlich aussehen müssen:

oder so:

…. aber so sieht es nun leider aus

oder so:

Ich schlage vor, dass sich die Verantwortlichen in unserer Gemeinde an ihre Beschlussvorschläge und Abstimmungen halten, dabei die gesetzlichen Anforderungen der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz berücksichtigen und die Bachläufe von Genfbach und Urft umgehend renaturieren und nunmehr in einen natürlichen und guten ökologischen Zustand versetzen.

Ferner könnten bepflanzte Schutzwälle (die unbedingt erbaut werden sollten), natürlich gestaltete Uferbereiche und angelegte Biotope mit Verbindung zum Fließgewässer zusätzlich einen sinnvollen
Beitrag zum Hochwasserschutz leisten. Mit entsprechender Bepflanzung und Ufervegetation könnten natürliche Kleinode entstehen und der gesamte Innerortsbereich würde durch ansehnliche, urig-lebendige Bäche stakt aufgewertet werden.

Das unansehnlich, brachliegende Gelände (Flurstück 245) vor der Brücke Klosterstraße/Rosenthalstr. würde sich z.B. hervorragend für eine natürlich gestaltete Biotopzone eignen. Durch einfache Vertiefungen (mit Verbindung zum Bach) könnten so zusätzliche, kleinere Wasserflächen/Habitate (die auch bei niedrigem Wasserstand nicht vollständig trockenfallen) mit Laichzonen/Kinderstuben für Fische und Amphibien geschaffen werden.

Es wäre schön, wenn unsere Gemeinde der Bezeichnung „Naturerlebnisgemeinde Nettersheim“ gerecht würde. Von naturnahen, lebendigen Gewässern profitieren alle!

Der Name des Einsenders ist der UNA bekannt