Die UNA-Fraktion hat die Probleme bei dem Rückhaltebecken an der Ahestraße in der Vergangenheit desöfteren angesprochen: Für die in den zurückliegenden Jahren gestiegene Anzahl an Haushalten reicht die Kapazität des Beckens nicht aus. Bei starkem Regen läuft das Becken über. Dies ist bei dem starken Regen der vergangenen Wochen wieder passiert, wie man auch wieder an Toilettenpapier, Hygienetüchern und ähnlichen Dingen, die am Gitter des Überlaufs hängengeblieben sind, sehen kann (s. Foto vom 02. 06. 24). Mühlenbach und Genfbach mussten wieder eine unappetitliche Brühe schlucken. Die Betriebsgenehmigung läuft dieses Jahr aus. Unserer Fragen lauten:
Hat der Wasserverband Eifel-Rur mittlerweile entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der Probleme geplant oder eingeleitet?
Wie beurteilt die Verwaltung die Situation?
Wie beurteilt die Untere Wasserbehörde die Situation?
Antwort des Bürgermeisters:
Bereits im Februar 2022 hat die UNA-Fraktion eine ähnliche Anfrage an die Verwaltung gestellt, die im Anschluss an den Wasserverband Eifel-Rur (WVER), der das Regenüberlaufbecken (RÜB) Engelgau Ahestraße betreibt, zur Stellungnahme weitergeleitet worden ist. Diese Stellungnahme wurde in der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses vom 22.03.2022 unter dem Punkt 21 Mitteilungen und Informationen erörtert und der Niederschrift beigefügt. Zur Information liegt diese nochmals bei.
Die Gesamtsituation wurde mit Vorlage 416 /XI.L. auch nochmals ausführlich erläutert und dargestellt.
Der WVER besitzt bis zum 31.12.2024 eine gültige Genehmigung zum Betreiben des RÜBs, welche durch die Bezirksregierung Köln erteilt wurde. Durch den WVER wird zurzeit eine neue Betrachtung des RÜBs durchgeführt und entsprechend der neuen Vorgaben umgeplant und neu beantragt.
Zur Klärung des aktuellen Sachstands wird die nun eingereichte weitere Anfrage der UNA-Fraktion an den WVER mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Sollte diese noch im Laufe der Sitzungsphase eingehen, wird hierzu berichtet, ansonsten erfolgt eine spätere Weiterleitung an die Fraktionsvorsitzenden.
Övesch Jau und Öngesch Jau – Möglichkeit für mundartlichen Zusatz auf Ortsschildern
in den öffentlichen Teil der o. a. Sitzungen aufzunehmen.
Begründung
Unsere Eifeler Mundart ist im Alltagsleben leider auf dem Rückzug. Sie vermittelt uns aber ein gutes Gefühl von Heimat und der Zugehörigkeit zu einer wunderbaren Region. Früher konnte man schon meistens an der Sprache erkennen, aus welchem Dorf der Sprecher oder die Sprecherin kam –
manchmal auch heute noch. Wir möchten dieses Gefühl von Heimat und Zugehörigkeit durch die hiermit beantragte Möglichkeit eines mundartlichen Zusatzes auf den Ortsschildern ausdrücken und stärken.
Die Idee ist nicht neu. Sie wird in anderen Regionen schon praktiziert. In unseren Dörfern sollen die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen.
Die Finanzierung soll möglichst kostenneutral oder nur mit geringem Aufwand für die Gemeinde erfolgen.
Diesen Aspekt und Möglichkeiten zur konkreten Durchführung werden wir mündlich in der Sitzung näher erläutern.
In Nettersheim ist es diesen Monat wieder zum Überlaufen der Kanalisation gekommen; Keller sind wieder voll gelaufen. Für uns ergeben sich daraus folgende Fragen:
Ist nach Ansicht der Verwaltung das Überlaufen durch die Verstopfungen oder durch zu kleine Kanäle entstanden?
Wann ist die Kanalisation in Nettersheim zuletzt überprüft worden? Durch die Verwaltung oder durch eine Fachfirma? Gibt es regelmäßige Überprüfungen und gegebenenfalls in welchen Intervallen?
Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit zu einer intensiveren Überprüfung und einer eventuellen Erneuerung in problematischen Bereichen in Nettersheim, insbesondere in den tiefer gelegenen Gebieten?
Antwort des Bürgermeisters:
Zu 1.: Im Rahmen eines Starkregenereignisses am 16. August ist es zu einem erheblichen Rückstau und Überlauf des Kanals im Bereich Römerplatz gekommen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist dies auf einen Schmutzeintrag aufgrund der derzeitigen Baumaßnahme dort am Römerplatz zurückzuführen. Eine Komplettreinigung des Kanals in diesem Bereich hat am 18. August stattgefunden, so dass derzeit keine Störung des Kanalnetzes mehr vorliegt. Zur Erneuerung des Kanals wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 2.: Gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO) ist die Gemeinde verpflichtet, jedes Jahr 5% des Kanalnetzes einer optischen Prüfung zu unterziehen. Diese Überprüfungen finden regelmäßig durch eine Fachfirma statt und die Ergebnisse werden der Bezirksregierung jährlich mitgeteilt. Die Ergebnisse fließen zudem in das Kanalkatester der Gemeinde Nettersheim ein, das parallel zu den vorgeschriebenen Untersuchungen erstellt wird (siehe Vorlage 236 /XI.L.). Die Kanalisation in den Überflutungsgebieten in der Ortslage Nettersheim wurde nach dem Hochwasserereignis zuletzt im Zeitraum vom 10.02.2022 – 31.05.2022 durch eine Fachfirma überprüft. Zu 3.: Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die intensiven Überprüfungen und notwendigen Erneuerungen in den problematischen Bereichen von Nettersheim, insbesondere in den tiefer gelegenen Gebieten, fortzuführen. Neben den bereits erfolgten Optimierungen des Kanalnetzes im Bereich Engelgauer Weg und Bahnhofstraße (Einmündung Schulstraße bis Urftstraße) ist nach derzeitigem Kenntnisstand auch die Erneuerung des Kanals mit einer Vergrößerungsnotwendigkeit in den Bereichen Römerplatz, Kleingasse und Restbereich Bahnhofstraße (bis Bahnübergang) vorgesehen.
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 21.09.2021 / Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2021 / Gemeinderat 05.10.2021
Antrag der UNA-Fraktion:
1. Zukunftsfähiges Bauen in unserer Gemeinde 2. Anpassung des Bebauungsplanes G14 „Boesten“
Begründung:
Wir gehen davon aus, dass es das gemeinsame Ziel von Gemeinderat und -verwaltung ist, für unsere Gemeinde und unsere Bürgerinnen und Bürger ein zukunftsfähiges Bauen anzustreben. Das bedeutet, dass wir bereit sein sollten, wissenschaftliche Erkenntnisse und allgemein anerkannte Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Eigene Erfahrungen spielen natürlich auch eine Rolle, wenn darüber nachgedacht wird, wie wir dieses Ziel erreichen können. Nach der Flutkatstrophe dürfte uns allen klar geworden sein, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wir werden auch in Zukunft Gefährdungen durch Hochwasser nicht vermeiden können, aber wir können sie minimieren.
Eine zentrale Maßnahme dazu ist die Wasserrückhaltung.
Nach dem Bau des Rückhaltebeckens mit Überlauf in den Genfbach im Rahmen der Baumaßnahmen an der B 51 auf Blankenheimer Gebiet hatten Nettersheimer Bürgerinnen und Bürger eine Initiative gestartet, Maßnahmen gefordert und Fragen gestellt. die von Gemeinderat und -verwaltung aufgegriffen und an die entsprechenden Behörden weitergeleitet worden waren. Immer wieder war von zusätzlichen zukünfigen Retentionsflächen am Oberlauf des Genfbachs die Rede gewesen, geschehen ist aber nichts. In diesem Zusammenhang gehören auch die Probleme mit dem Becken an der A1 in Engelgau, die ebenfalls seit vielen Jahren auf eine Lösung warten. Eine Verbesserung der Retentionsmöglichkeiten ehe das Wasser auf Nettersheim trifft, würde in Zukunft bestehende, bzw. reparierte, und noch zu errichtende Gebäude sicherer machen. Hier müssen entsprechende Maßnahmen endlich durchgeführt und mehr Druck auf die beteiligten Behörden und Einrichtungen ausgeübt werden. In dem interfraklionellen Gespräch am 2. September gab es hierzu allgemeine Zustimmung.
Daneben können und sollen in Zukunft auf jedem neu zu bebauenden Grundsttick Möglichkeiten zur Rückhaltung erlaubt und gefördert werden. Die Textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan G 14 „Boesten“ sollen entsprechend erweitert werden. Gründächer für Garagen und Wohnhäuser, sinnvoll auch aus ökologischer Sicht, sollten ermöglicht und empfohlen werden. Wenn zukünftige Häuser mit Zisternen errichtet würden, könnten mit diesem Brauchwasser Toiletten und Gartenanlagen versorgt werden. Einfahrten und Parkflächen müssen nicht versiegelt werden, hier gibt es genügend Alternativen, die billiger und ansehnlicher sind. Außerdem heizen diese Materialien im Sommer weniger auf.
Es wird immer darauf hingewiesen, dass Vorgärten und Gärten bepflanzt und nicht zu Schotterwüsten („Gärten des Grauens“) gemacht werden sollen. Es gibt dazu für neu zu errichtende Gebäude in den neuen Bebauungsgebieten entsprechende Bestimmungen, aber wird das auch kontrolliert? Hier könnten wir in Zukunft über eine Auszeichnung für vorbildliche Gärten seitens der Gemeinde nachdenken.
Zurzeit versiegeln wir – nur in NRW! – eine Fläche von ca. 10 Hektar jeden Tag, nachzulesen bei Flächenportal NRW, Hrsg. Ministerium ftir Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Umgerechnet ist dies die Größe von ca. 14 Fußballfeldern.
Vorstellungen zum weiteren Vorgehen erfolgen in den Sitzungen. Wir möchten die Vorschläge der anderen Fraktionen und der Verwaltung (Förderungen? Gebote? Verbote? Gestaltungssatzung?) mit einbeziehen und in die zu ergreifenden Maßnahmen einfließen lassen. Im Anhang fügen wir eine Grafik zu der Leistung bei, die ein m2 Dachbegrünung neben 30 Litern Wasserrückhaltung noch bringt.
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.06.2021 / Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2021 / Gemeinderat 29.06.2021
Antrag der UNA-Fraktion:
Verbesserung des Radwegenetzes unserer Gemeinde
Errichtung eines Radweges Marmagen – Milzenhäuschen mit Anbindung an den oberhalb von Blankenheim-Wald beginnenden Radweg nach Nettersheim
Begründung:
Radfahren ist – nicht nur wegen der Pandemie – eine der populärsten Beschäftigungen; das gilt sowohl für reines Freizeitradeln wie für sportliche und touristische Aktivitäten. Jetzt vor der Bundestagswahl steigt sogar der ansonsten eher für seine Bemühungen im LKW-Bereich bekannte Bundesverkehrsminister werbewirksam auf’s Rad und verkündet Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs. Vor der Kommunalwahl im vorigen Herbst haben mehr oder wenige alle sich die Förderung des Radfahrens und bessere Radwege auf die Fahne und in die Flyer und Programme geschrieben – auch in Nettersheim. Das Gleiche gilt für die Landespolitik, die auf ihre Fördermaßnahmen verweisen kann, aber vor den Landtagswahlen im nächsten Jahr das Ganze noch einmal steigern wird.
Wir wollen jetzt das tun, was wir vor der Kommunalwahl gesagt haben, zumal die Landes- und Bundespolitik hierfür Fördermaßnahmen vorsieht. Wir wollen auch die Landes-, Bundes- und Kommunalpolitiker beim Wort nehmen.
Wir beantragen deshalb hiermit, dass erstens grundsätzlich durch die Verwaltung geprüft wird, wie und wo das Radwegenetz und die Radwege in unserer Gemeinde verbessert werden können. Wir können uns hierzu eine entsprechende Information an die interessierte Öffentlichkeit (z. B. auch durch das Gemeindeblatt), eine Einbeziehung der Ortsvorsteher und Vereine und eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Verbänden und Behörden (z. B. ADFC, Radfahrbeauftragter Kreis Euskirchen, etc.) vorstellen.
Nach der Kommunalwahl haben wir in der UNA den Arbeitskreis Infrastruktur gegründet, der sich zunächst schwerpunktmäßig mit dem Thema Radverkehr beschäftigt hat. Das hat mit dazu beigetragen, dass wir zweitens eine konkrete Maßnahme vorschlagen: Die Radfahrer werden von Marmagen über die L204 zum Kreisverkehr an der vielbefahrenen B258 nach Milzenhäuschen geführt. Wenn sie dann auf den oberhalb von Blankenheim-Wald beginnenden Rad- und Wanderweg nach Nettersheim wollen, müssen sie dazu die B258 benutzen. Umgekehrt gilt das natürlich auch für aus Blankenheim oder vom Bahnhof Blankenheim-Wald kommende Radler und Wanderer. Insbesondere an Wochenenden und wenn auf dem Nürburgring Rennen stattfinden, kann diese Strecke extrem gefährlich werden. Wir beantragen deshalb die Errichtung eines Rad- (und Wander-) Weges von Marmagen nach Milzenhäuschen mit Anbindung an den oberhalb von Blankenheim-Wald beginnenden Radweg nach Nettersheim. Für die Streckenführung können auch z. T. schon bestehende Wander- und Wirtschaftswege genutzt werden. Entlang der L204 gibt es außerdem über weite Strecken schon einen freien Streifen, vermutlich wegen der parallel verlaufenden Stromtrasse. Der Radweg dürfte auch im Interesse der gastronomischen Betriebe in Marmagen liegen. Der Radweg, der von Nettersheim über Marmagen und Wahlen nach Urft oder Sistig führt, berührt diese Betriebe nicht.
Dieser Radweg würde einen Rundweg innerhalb unserer Gemeinde bilden. Er passt aber auch gut in das interkommunale Radwegenetz und würde Verbindungen zu den Nachbargemeinden Blankenheim, Dahlem (Schmidtheim) und Hellenthal (über Paulushof z. B. zum Manscheider Bach nach Kronenburg) erleichtern. Es wäre natürlich gut und extrem sinnvoll, wenn im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit hier der von uns beantragte Radweg von Milzenhäuschen bis zur Abzweigung nach Paulushof weitergeführt werden könnte, noch besser bis nach Schmidtheim. Denkbar wäre auch eine Streckenführung von Milzenhäuschen aus auf der Blankenheimer Seite der B258 statt auf der Nettersheimer Seite.
In dem UNA-Arbeitskreis Infrastruktur wurde auch über weitere Maßnahmen gesprochen, z. B. die Ausweisung von Radwegen auf schon bestehenden Wirtschaftswegen, wenn notwendig mit “verbindenden” Maßnahmen. Wir denken hier z. B. an einen Radweg von Frohngau aus, der die B477 und den Radweg von Tondorf nach Engelgau überquert und weiter in Richtung Genfbach zu den Radwegen nach Birkenheck/Tondorf, Mürel/Blankenheim und Ahekapelle/Nettersheim/Urfttal führt. Dieser Weg dürfte sicher im Interesse des Frohngauer Dorftreffs liegen, noch mehr aber der Benutzer dieses Weges, die dann hoffentlich bald wieder das vollumfängliche Angebot des Dorftreffs Alte Schule Frohngau nutzen könnten. Nach unserer Erinnerung haben wir im Rat auch vor einiger Zeit schon einmal über das erste Stück dieser Strecke gesprochen.
In der Sitzung werden wir weitere Möglichkeiten ansprechen können und sind auch offen für Vorschläge der anderen Fraktionen.
Nach einer positiven Entscheidung zu unserem Antrag sind durch die Verwaltung entsprechende Förderanträge bei allen in Frage kommenden Behörden und Einrichtungen zu stellen. Bei dem unter Punkt zwei konkret beantragten Radweg könnte dies relativ kurzfristig geschehen.
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 07.06.2021 / Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2021 / Gemeinderat 29.06.2021
Die UNA-Fraktion beantragt, den folgenden Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen:
Antrag der UNA-Fraktion:
Naturbelassene Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks entlang der Straße von Jonaskreuz zur ehemaligen B 51 hinter Holzmülheim im Sinne des Projekts „Ökosystem Nettersheim“
Begründung:
Hiermit beantragt die UNA, das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 2, Nr. 188 entlang der Straße von Jonaskreuz zur ehemaligen B 51 hinter Holzmülheim im Sinne des Projekts „Ökosystem Nettersheim“ zu nutzen, denn „seit vielen Jahren gilt die Eifelgemeinde Nettersheim – stark gestützt durch das gelingende Miteinander von Bevölkerung, Politik und Verwaltung im Natur- und Umwelt-schutz – auf Landes- und Bundesebene als Vorbildkommune. Auszeichnungen wie „Biodiversitätskommune 2011“ und „Deutschlands nachhaltigste Gemeinde 2018“ waren der Lohn für das gemeinsame wegweisende Engagement. Mit dem Projekt „Ökosystem Nettersheim“ soll ein weiterer Schritt gegangen werden, um die Biodiversität in unseren elf Orten zu erhalten und weiter auszubauen. Außerdem soll auf eine klimawandelgerechte Anpassung und ortstypische, ortsbildprägende Bepflanzung von Staudengesellschaften, das Setzen von Hecken und Sträuchern bis hin zur Pflanzung von Obst- und anderen Laubbäumen hingewirkt werden.“ (Gemeindeblatt, 21. 05. 2021, Titelseite „Unsere Gemeinde blüht auf!“) Auf der nächsten Seite des Gemeindeblatts bittet der Bürgermeister die Bürger „zum Beispiel Bienen, Schmetterlingen und Vögeln neue Refugien zu schaffen.“ Die Bürger werden aufgefordert, „den Rasenmäher einfach mal im Gartenschuppen zu lassen. … Lassen Sie sich überraschen und zählen Sie auf einem Quadratmeter, wer bei Ihnen vorbeischwirrt! … Sie werden staunen, wie viele Insekten zu Besuch kommen!“
In diesem Sinne soll der 260 Meter lange Streifen naturbelassen bleiben, bzw. möglichst bald werden. Dies soll nach Möglichkeit in einem vernünftigen Einvernehmen mit den Landwirten, die die anliegenden Grundstücke bearbeiten, geschehen. Eine weitere illegale Nutzung dieses gemeindeeigenen Grundstücks nur im Interesse Einzelner (vgl. V 118/XI. L.) soll aber nicht geduldet werden. Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sollen sich an unserem Beitrag gegen das Artensterben erfreuen können. Auch an dieser Stelle soll unsere Gemeinde aufblühen!
Eine Bepflanzung oder Bearbeitung des Streifens zur naturbelassenen Nutzung ist vielleicht im ersten Jahr nach der illegalen Nutzung nötig, danach dürfte dies kaum noch nötig sein.
Weitere mündliche Ausführungen dazu erfolgen in der Sitzung.
In der Anlage fügen wir die Broschüre Blühende Vielfalt am Wegesrand, Praxis-Leitfaden für artenreiche Weg- und Feldraine, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Info 39, bei. Vieles, was hier angesprochen wird, passt für unser Flurstück 188 vor Holzmülheim und das anliegende Bankett zwischen diesem Grundstück und dem Weg. Und natürlich auch für die Themen im Titel der Vorlage 188.