2020 – Anfrage Vorgehensweise bei Quarantänefällen

Gemeinderat / Haupt- und Finanzausschuss 01.09.2020

Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordnung

Vorgehensweise bei Quarantänefällen

Am 26. August wurden Schüler/innen des Münstereifeler St. Angela Gymnasiums auf Grund eines positiven Corona-Tests bei einer Lehrperson nach Hause in Quarantäne geschickt. Schüler/innen der Gemeinde Nettersheim waren von der Quarantäne ebenfalls betroffen. Die Dauer der Quarantäne war zunächst telefonisch bis zum 8. September angekündigt worden, konnte aber nach wenigen Tagen wieder aufgehoben werden. Die Situation als solche führte natürlich schon zu einer gewissen Besorgnis bei den Betroffenen. Eine zusätzliche Verunsicherung ist bei den Eltern aber auch dadurch entstanden, dass es offenbar unterschiedliche Vorgehensweisen (z. B. bei der Ausgabe der Testgutscheine) und nicht zeitlich aufeinander abgestimmte Informationen für Schüler/innen aus dem Gebiet der Stadt Bad Münstereifel und dem Gebiet der Gemeinde Nettersheim gab.

Da es leider durchaus möglich ist, dass solche Situationen auch in Zukunft auftreten, bitten wir sicher auch im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger um Information, wie die Vorgehensweise der Verwaltung in solchen Fällen vorgesehen ist.

Die Information sollte auf folgende Fragen eingehen:

  1. Wie ist die Verwaltung der Gemeinde Nettersheim in die Entscheidungsprozesse eingebunden? Welche Aufgaben muss die Verwaltung in einem Quarantänefall übemehmen? Gibt es eine/n oder mehrere Ansprechpartner/innen in der Verwaltung für die Betroffenen?
  2. Wie gestaltet sich in solchen Fällen die Zusammenarbeit der Gemeinde mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen?
  3. Wie ist die Überwachung der Quarantäne organisiert? Ist die personelle Besetzung des Ordnungsamtes ausreichend oder erfolgt (vielleicht nur im Bedarfsfall) eine Aufstockung des Personals?

Wir schlagen vor, auch im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde über die Vorgehensweise der Verwaltung und der betroffenen Behörden im Quarantänefall zu informieren.


Antwort des Bürgermeisters:

Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:

Der Kreis Euskirchen schickt eigentlich eine Excel-Tabelle mit den betroffenen Kontaktpersonen aus dem Gemeindegebiet, die Kontakt zu einer Covid 19 positiv getesteten Person hatten, bis 12:00 Uhr an das hierfür dem Gesundheitsamt benannte E-Mail-Postfach der Gemeindeverwaltung.

Für die Verfügungen gibt es einheitliche Mustervorlagen vom Kreis, die mit dem Briefkopf der Gemeinde Nettersheim versehen wurden und in die die entsprechenden Adressdaten einzugeben sind. Dieser Vorlage ist die Musterverfügung für minderjährige Kontaktpersonen beigefügt, die in den betreffenden Fällen der Schulkinder in der vergangenen Woche zum Einsatz gekommen ist.
Eine jeweilige vorherige mündliche bzw. telefonische Korrespondenz zwischen den Wohngemeinden der Kontaktpersonen und dem Kreisgesundheitsamt findet nicht statt.

In der Situation „Corona an Schulen“ traf die Liste des Kreises zwecks Erlasses der Quarantäneverfügungen laut Muster am 26.08.2020 um 12:54 Uhr im EMail-Postfach der Gemeinde Nettersheim ein.
Die entsprechenden Verfügungen wurden auf der Grundlage dieser Kontaktliste alle personalisiert, unterschrieben und dann im Anschluss durch drei gemeindliche Bedienstete persönlich zugestellt. Die originär zuständige Mitarbeiterin der Gemeinde steht derzeit urlaubsbedingt nicht zur Verfügung, so dass hier die Vertretung über andere Rathausmitarbeiter erfolgte.
Durch Kommunikation der Eltern untereinander wurde dann geäußert, dass verschiedene Schüler aus anderen Wohnortkommunen mit der Quarantäneverfügung einen Testgutschein erhalten hätten, was am betreffenden Mittwoch leider dem vorbenannten Vertretungsteam zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war und damit erst am darauffolgenden Tag vormittags nachgeholt und wiederum dem betreffenden Personenkreis per Bote zugestellt wurde.
Auf der Liste vom 26.08.2020 waren 13 Personen betroffen.

Am 27.08.2020 gab es eine erneute Liste mit Schülern, hier waren es dann 6 betroffene Personen, die der Gemeinde bis 12.00 Uhr mitgeteilt wurden und die die Gemeinde nach oben beschriebenem Verfahren in Quarantäne setzte. Die letzte derartige Verfügung wurde gegen 17.00 Uhr per Bote zugestellt.
Gegen 18.00 Uhr – und damit nach Dienstschluss der Gemeinde – wurden dann die Eltern über das Gesundheitsamt per Mail (s. Anlage) informiert, dass sich über eine anderweitige Klassifizierung der Kontakte ergeben habe, dass die Quarantäne für die Schüler aufgehoben werde und diese wieder ab Freitag 28.08.2020 normal am Präsenzunterricht der Schulen teilnehmen könnten.

Am 27.08.2020 um 19:01 Uhr erging eine entsprechende E-Mail durch den Kreis in das Postfach der Gemeinde mit dem gleichen PDF-Schreiben, welches am Freitag, 28.08.2020 bei Dienstantritt gesichtet wurde. Auf entsprechende Rückfrage der Gemeinde beim Gesundheitsamt des Kreises wurde von dort mitgeteilt, dass eine Aufhebung der gemeindlichen Verfügungen nicht zwingend erforderlich sei und dass dieser Weg mit anonymen Anschreiben an die Elternschaft der betroffenen Schüler gewählt worden sei, und zwar zum einen aufgrund des zeitlichen Aspekts und zum anderen, weil es scheinbar unterschiedliche Handhabungen der örtlichen Ordnungsbehörden der jeweiligen Kommunen gäbe – teilweise Zustellung per Post bzw. teilweise umgehende Zustellung per Bote – und das Gesundheitsamt deshalb nicht in Kenntnis gewesen sei, wer letztlich bereits eine Quarantäneverfügung erhalten habe.

Letztlich wurden dann jedoch am Freitag, 28.08.2020, aus verwaltungsrechtlichen Gründen auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechende Aufhebungsverfügungen erlassen und den Eltern der betroffenen Schülerschaft nachmittags durch zwei Mitarbeiter der Gemeinde überbracht.

Gleichzeitig wurden weiterhin als Kontaktpersonen klassifizierte Lehrpersonen in Quarantäne belassen bzw. neu verfügt.

In den eigentlichen Abwägungsprozess des Gesundheitsamtes, wer als Kontaktperson eines/einer Covid-19-Positiven zu werten ist und in die Kommunikation mit den Schulen sind die Kommunen nicht eingebunden. Auch findet hier keine entsprechende Korrespondenz zwischen Kreisgesundheitsamt und örtlichen Ordnungsbehörden statt. Die Kommunen agieren hier quasi als Erfüllungsgehilfen des Gesundheitsamtes beim Erlass der Quarantäneverfügungen für die Kontaktpersonen. Aus der Verfügung (siehe Muster) geht die Überwachungszuständigkeit des Gesundheitsamtes in der Angelegenheit für die Betroffenen hervor. Covid19-Positive werden unmittelbar über das Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt. Hier erfolgt keine Verfügung über die Kommunen.

Rückfragen der Bescheidempfänger kommen sowohl beim Ordnungsamt der Gemeinde wie auch beim Kreis über die Corona-Hotline an.

Hinsichtlich der häuslichen Quarantäne von Kindern und Jugendlichen hat der Städte- und Gemeindebund NRW mit Schnellbrief vom heutigen Tag die ebenfalls beigefügten Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) zur Verfügung gestellt.


Hinweis der UNA:

Wie von uns vorgeschlagen soll die Antwort des Bürgermeisters auf unsere Anfrage in einer kürzeren Fassung auf der Homepage der Gemeinde und im Gemeindeblatt veröffentlicht werden, um die Bürgerinnen und Bürger über die Vorgehensweise im Falle einer Quratäne zu informieren.

2020 – Anfrage Verkehrssituation Nettersheim

Entwicklungs-,  Planungs-,  Bau- und Umweltausschuss  18.08.2020

Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordnung

1. Verkehrssituation Nettersheim Bahnhofstraße, Haltestelle Südstraße

– Die Schule hat begonnen und mit den zahlreichen Neuansiedlungen in diesem Bereich nutzen viele Grundschulkinder die Haltestelle Südstraße an der vielbefahrenen Bahnhofstraße. um mit dem Schulbus zur Schule zu kommen.

– Während sich in Pandemie-Zeiten mehr als zehn Kinder mit Abstand wartend auf dem schmalen Bürgersteig aufhalten, ihre Schulranzen teilweise auf die Straße ragen, fahren PkW und Lieferfahrzeuge trotz Gefahrensituation mit 50km/h und teilweise auch deutlich mehr mit einem Abstand von einem halben Meter an den Kindem vorbei.

– Hinter dem Bürgersteig befindet sich ein Graben zur Entwässerung, der die Situation der Enge mangels Ausweichmöglichkeit noch verschärft.

– Auch die Querung der Straße, die alle Kinder ab Klasse 1 hier einmal am Tag machen müssen, ist durch die teils deutlich überhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge risikoreich.

– Ab 17.8.2020 wurde bis auf Weiteres der Höhenweg gesperrt und es entfallen weitere Haltepunke, sodass die Haltestelle Südstraße zum Ein- und Ausstieg noch stärker durch die Gesamtschülerinnen und -schüler genutzt wird.

Ist der Verwaltung die Situation beknnnt? Falls die Situation bekannt ist: Welche Maßnahmen sind zum Schutz der Kinder sowie der Bewohnerinnen und Bewohner des Altenheims an gleicher Stelle kurz- und langfristig geplant?

2. Verbindung Brotkiste – Höhenweg/Dorfkern, Querung und Passage K59 vor dem Ortseingang

– Der Fußweg zur Haltestelle Südstraße wird insbesondere von den Kindem aus den Neubaugebieten „Brotkiste“ und „Auf Graben“ zur Erreichung der Haltestelle Südstraße auf ihrem Schulweg genutzt. Aktuell ist dort bereits mit Befestigungsarbeiten (Schotter) begonnen worden.

– Aktuell ist dieser Weg aber noch unbeleuchtet. Für Fahrräder, insbesondere für Kinderfahrräder ist dieser Weg aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht passierbar.

– Zur Erreichung des Dorfkernes zu Fuß oder mit dem Rad gehen oder fahren die Bewohner von „Auf Graben/Brotkiste“ teils mit Kindenwagen und Fahrradanhängem regelmäißig vor dem Ortseingang an der K59 entlang, um den Ort oder auch die Feldwege in Richtung Marmagen zu erreichen, während Fahrzeuge mit 70 km/h oder schreller an ihnen vorbeifahren.

Wann sind die weitere Befestigung und eine Beleuchtung der Verbindung Brotkiste-Höhenweg geplant? Kann die Installation der Straßenlaternen noch vor Mitte September erfolgen, sodass der Schulweg für die Kinder aus dem Neubaugebiet „Brotkiste“ nicht teilweise im Dunkeln liegt? Welche Planungen bestehen zur Querung der K59 für Fußgänger und Fahrradfahrer und wann ist mit einer Realisierung zu rechnen?


Antwort des Bürgermeisters:

Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:
1. Verkehrssituation Nettersheim Bahnhofstraße, Haltestelle Südstraße

An der Haltestelle Südstraße in Nettersheim steigen aktuell etwa 13 Grundschulkinder in den Bus nach Marmagen ein. An der Haltestelle ist ein Wartehäuschen mit 10 qm und ein 1,5 m breiter Gehweg vorhanden. Die Haltestelle wurde im Zuge der Bebauung des Wohngebietes G13 angelegt. Mit der zunehmenden Bebauung in den Neubaugebieten Brotkiste, Auf Graben sowie Auf Boesten wird auch die Nutzung der Bushaltestelle Südstraße für die Schulkinder sowohl der Grundschule als auch für die Gesamtschule Eifel in Blankenheim zunehmen. Die Verwaltung hat daher bereits die dauerhafte Installation eines Bushalts im Höhenweg an der Gesamtschule Eifel im Blick, um den Kindern einen gesicherten Einstieg in der Nähe zu ermöglichen.

Der Schulbusverkehr wird bereits ab dem 19. August 2020 sowohl für die Grundschule Marmagen als auch für die Gesamtschule Eifel die Haltestelle an der Gesamtschule Eifel anfahren. Auf Grund der Sperrung des Höhenweges wegen der bestehenden Baustelle werden die Busse für die nächsten 14 Tage eine „Schleife“ an der Schule fahren.

Die Busse sollen die Haltestelle an der Gesamtschule Eifel nach Aufhebung der Bausstelle weiter anfahren und anschließend den Höhenweg durchfahren. Dafür ist eine bauliche Veränderung im Bereich der Ausfahrt erforderlich, da an dieser Stelle jetzt die vorgeschriebene Fahrtrichtung links ist und geradeaus die Fahrt durch Findlinge und Straßenschild versperrt wird. Diese Veränderung wird kurzfristig herbeizuführen sein, so dass die Haltestelle an der Gesamtschule Eifel in den Fahrplan mit aufgenommen werden kann. Dies wurde bereits mit dem Kreis Euskirchen und der RVK abgestimmt.

2. Verbindung Brotkiste – Höhenweg/Dorfkern, Querung und Passage K59 vor dem Ortseingang

Im Rahmen der zwischenzeitlich begonnenen Erschließungsmaßnahme „Auf Graben II“ wurde auch die fußläufige Verbindung in Richtung Höhenweg in Schotter angelegt, wobei die letzte Feinschicht noch einzubauen ist. Mit der Erschließungsmaßnahme wird auch die Beleuchtung entlang des zukünftigen Fußweges zwischen Höhenweg und Baugebiet „Brotkiste/Auf Graben“ realisiert.
Wie bereits in Vorlage 1451 erläutert, soll die derzeitige Ausfahrt der Erschließungsstraße „Zur Brotkiste“ zukünftig eine Anbindung an den neuen Planbereich „Boesten“ mit Anbindung an die K 59 innerorts im Bereich der derzeitigen Einmündung „Auf dem Hielig“ erhalten, so dass Fußgänger mit Realisierung dieser Maßnahme den Teilbereich der K 59 außerhalb der Ortslage nicht mehr nutzen
müssen. Im Rahmen der Erschließungsmaßnahme „Boesten“ sollen im Rahmen der Planung auch Untersuchungen für eine mögliche Querung der K 59 für Fußgänger und Fahrradfahrer erfolgen, wobei dies unter Einbeziehung von Straßenbaulastträger und Verkehrskommission abzustimmen ist.

Für die Übergangszeit konnte erreicht werden, dass von der L 205 kommend ab derzeitigem Einmündungsbereich „Brotkiste“ bis zum Ortsschild die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert wird (siehe Vorlage 1444, laufende Nr. 4).

2020 – Antrag Situation im Gewerbegebiet

Haupt- und Finanzausschuss 24.03.2020

Die UNA beantragt, folgenden Punkt auf die Tagesordnung im öffentlichen Teil der o. a. Sitzung zu setzen:

Situation im Gewerbegebiet
– Sachstandsbericht –

Begründung:
Neben allgemeinen Fragen zum Gewerbegebiet sind in der letzten Zeit einige Fragen zur gegenwärtigen Situation im Gewerbegebiet an uns herangetragen worden, die unserer Meinung nach eines klärenden Sachstandsberichts der Verwaltung bedürfen. Insbesondere zwei Themen wurden dabei angesprochen:

1. Ableitung von Abwasser und Oberflächenwasser in dem Bereich von der Bauhofhalle aus in Richtung Fa. Nießen und Fa. Assrohr. Hier scheint es Klärungsbedarf hinsichtlich ausreichender gegenwärtiger und für zukünftige Baumaßnahmen notwendiger Kapazitäten zu geben.

2. Erdverkippungen im Bereich der Fa. Nießen. Auch hier gibt es Klärungsbedarf hinsichtlich der gegenwärtigen Situation und der zukünftigen Entwicklung.
Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen.


Antwort des Bürgermeisters:

Sachverhalt:

Die UNA-Fraktion hat mit Datum vom 12.03.2020 beantragt, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am24.03.2020 aufzunehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Anfrage vereinbarungsgemäß in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vom 16.06.2020 aufgenommen. Zu der Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:

Zu 1.)
Bezüglich der angesprochenen gewerblich nutzbaren Flächen im Gewerbegebiet Zingsheim haben die jeweiligen Bauherren im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein entsprechendes Entwässerungsgesuch vorzulegen. Dieses wird seitens der Gemeinde unter Berücksichtigung einzuhaltender DIN-Vorschriften geprüft und die Entwässerungsgenehmigung erteilt. Hinsichtlich des anfallenden Oberflächenwassers der Wegeparzelle ausgehend von der Erschließungsstraße „Auf der Heide“ haben die angrenzenden Grundstückseigentümer die Kosten für Entwässerung und Straßenausbau gemäß Notarvertrag in vollem Umfange kostenmäßig zu übernehmen. Ziel der Gemeinde ist es hierbei, für die jeweiligen Betriebe eine möglichst kostengünstige Ausbaulösung zu finden.

Zu 2.)
Hierzu wurde eine ordnungsbehördliche Prüfung eingeleitet. Des Weiteren ist hinsichtlich der Erdankippungen die Änderung der Bebauungspläne L5 und L8 im Gewerbegebiet Zingsheim angedacht.

2019 – Anfrage Jahresabschlussprüfung Gemeinde zum 31.12.2018

Rechnungsprüfungsausschuss 24. 09. 2019

hier:

Jahresabschlussprüfung Gemeinde zum 31.12.2018

Die UNA geht davon aus, dass als ein TOP der o. a. Sitzung die Jahresabschlussprüfung der Gemeinde zum 31.12.2018 vorgesehen ist. Sollte dies auf einer zusätzlichen weiteren Sitzung des Ausschusses geschehen, gilt unser Vorschlag entsprechend zu dieser Sitzung.

In der Sitzung des RPA vom 25.09.2018 heißt es in der Niederschrift S. 5, dass auf Vorschlag des Bürgermeisters einstimmig beschlossen wurde, „dass aus den Reihen des Gemeinderates durchaus Vorschläge gemacht werden könnten, welche Bereiche in dem Jahresabschluss zum 31. 12. 2018 schwerpunktmößig einer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstellt werden sollten.“

Aus der Bevölkerung wurden wir wiederholt angesprochen, ob die Entschädigungen und Vergütungen der Rats- bzw. Ausschussvertreter auch überprüft würden. Um diesen kritischen Nachfragen mit der Antwort „Ja, dies hat die Mittelrheinische Treuhand im Auftrag der Gemeinde konkret überprüft,“ begegnen zu können, schlagen wir vor, diesen Bereich in der Rechnungsprüfung der Mittelrheinischen Treuhand mit einzubeziehen (z.B. Ordnungsmäßigkeit der Belege, Arbeitsausfallbescheinigungen, Zahl der tatsächlich Abrechnenden und Mindestabrechnungsfälle und Höchstabrechnungsfälle, Hausarbeitsfälle).


Anmerkung der UNA:

In der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24. 09. 2019 heißt es dazu: „Auf Vorschlag der UNA-Fraktion vom 28.08.2019 wurde in die Jahresabschlußprüfung die Überprüfung der Entschädigungszahlungen an die Rats- und Ausschussmitglieder integriert. … Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt in ihrem Bericht zu dem dieser Vorlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.“ Das heißt: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sah keine Beanstandungen bei den Entschädigungszahlungen an die Rats- und Ausschussmitglieder. Den kompletten Prüfbericht kann man auf der Homepage der Gemeinde nachlesen.

2019 – Antrag Bejagungskonzept und Neuregelung von Reviergrenzen in Marmagen

Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft 17.09.2019

Die UNA beantragt folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu setzen:

Sinnvolles Bejagungskonzept und Neuregelung von Reviergrenzen in Marmagen

Begründung:

Anlässlich der genossenschaftlichen Versammlungen für Marmagen-Wald und Marmagen-Feld wurde deutlich, dass es andere Regelungen bezüglich der Bejagungsgenzen geben sollte, bzw. geben muss. So wurde deutlich, dass eine ordentliche und effektive Bejagung nur möglich ist, wenn die angrenzenden Waldgebiete mit den Gebieten der Feldjagd (und auch umgekehrt) einheitlich von demselben Pächter, bzw. Jagdberechtigten ausgeübt werden.

Gegenseitige Belästigungen im Bereich Marmagen-Wald West müssen unbedingt zukünftig vermieden werden. Bereits vor einiger Zeit wurde schon mit dem „Grenzgebiet“ Marmagen Wald-Ost eine einvernehmliche Lösung gefunden, indem ein dauerhaftes Begehungsrevier zur offenen Feldfläche gebildet wurde. Dies ist auch im Bereich Wilhelmshöhe nötig. Der Verwaltung der Gemeinde dürfte die Problematik vermutlich bekannt sein. Eine Waldfläche hinter dem Bereich Wilhelmshöhe bis zur nächstgelegenen Wegekreuzung (in westlicher Richtung bis zum „Steilweg“) erscheint sinnvoll. Der Jagdgenossenschaftspächter wäre auch bereit die entsprechende Fläche dauerhaft anzupachten, am liebsten über einen längerfristigen Begehungsschein.

Desweiteren sollte eine dauerhafte Lösung für die neue Eigenjagd Halbig gefunden werden. Hier sind ebenfalls Begehungsscheinreviere neu einzurichten. Ein Pächter der Feldjagd benötigt grds. für eine ordentliche Bejagung einen entsprechenden Waldanteil („Sanatoriumsgebiet“). Die Größe sollte sich an dem bisherigen Gebiet vor Bildung des Eigenjagdbezirks (nach Flächentausch) richten. Der bisherige Pächter bejagt derzeit dieses Waldgebiet noch über den Pachtvertrag aus der Zeit der Mitverpachtung (Angliederung) durch die Jagdgenossenschaft Marmagen-Feld, zukünftig ist dies wohl nur über einen Erlaubnisschein möglich. Eine dauerhafte Lösung im Sinne eines effektiven Bejagungskonzepts muss angestrebt werden.

Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen.


Anmerkung der UNA:

Die wenig positive Stellungnahme der Verwaltung (kann man auf der Homepage der Gemeinde nachlesen) nehmen wir zur Kenntnis. Die Zukunft wird zeigen, ob und wie die im Antrag des stellvertretenden UNA-Fraktionsvorsitzenden Edwin Poth entwickelten Vorschläge ihren Niederschlag in den dann zu treffenden Regelungen finden werden. „Eine dauerhafte Lösung im Sinne eines effektiven Bejagungskonzeptes muss angestrebt werden,“ wie es in dem letzten Satz seines Antrags heißt.

2019 – Antrag Beleuchtung von Straßen und Kirchen in der Gemeinde Nettersheim

Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 10.09.2019

Die UNA beantragt folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu setzen:

Beleuchtung von Straßen und Kirchen in der Gemeinde Nettersheim

Begründung:

Die UNA-Fraktion hat sich in der Vergangenheit mehrfach für die Beleuchtung unserer Kirchen und Straßen eingesetzt:

1. In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 27. 02. 2018 hatten wir eine Anfrage zur Beleuchtung in Marmagen im Bereich der Kirche eingebracht.

In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 18.09.2018 hatte der Bürgermeister noch einmal darauf verwiesen und gesagt (s. Niederschrift S. 16):

„Der Bürgermeister weist auf eine Anfrage der UNA-Fraktion von Anfang des Jahres bezüglich der Beleuchtung der Kirchen hin. Seinerzeit sei mitgeteilt worden, dass eine Berücksichtigung im Rahmen der LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde erfolgen sollte. Die heutige Vorlage beinhalte keine diesbezüglichen Maßnahmen, diese würden aber noch kommen.“

Die letzte schriftliche Anfrage zu dieser Thematik hat die UNA-Fraktion am 19.03.2019 im Bauauschuss gestellt. Wir erhielten damals folgende Antwort:

„Zwischenzeitlich wurden unter Einbeziehung der Energie Nordeifel die Beleuchtungskörper an den Kirchen in Frohngau, Roderath, Nettersheim und Marmagen untersucht. Hiernach zeigt sich, dass die Strahler an den Kirchen Nettersheim und Marmagen überaltert sind und nicht mehr den VDE-Richtlinien entsprechen. Gleichzeitig wurden die jährlichen Stromkosten je Kirche ermittelt. Unter Berücksichtigung von möglichen Energieeinsparungen wird derzeit die Materialwahl untersucht. Hierbei soll dann auch die Beleuchtung des Nachthimmels in Bezug auf Lichtverschmutzung mit einbezogen werden. Sobald auf der vorgenannten Grundlage der Kostenaufwand zur Erneuerung der Strahler an den Kirchen in Nettersheim und Marmagen vorliegt, soll zur Finanzierung der Kosten ein Förderantrag vorbereitet, eingereicht und nach entsprechender Bewilligung die Maßnahme umgesetzt werden.“

Nachdem Weihnachten 2018 und auch Ostern 2019 noch immer keine entsprechende Beleuchtung angebracht werden konnte, sollte jetzt dafür Sorge getragen werden, dass wenigstens zu Weihnachten 2019 eine vernünftige Beleuchtung der Kirchen und Straßen installiert wird.
Dies sollte nicht nur in den angesprochenen Dörfern geschehen, sondern auch in den übrigen Orten, falls die Situation dort entsprechende Maßnahmen erfordert.

2. In diesem Zusammenhang ergibt sich von selbst die Frage nach dem Stand der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Hierzu bitten wir um einen Sachstandsbericht der Verwaltung.

Eine weitere Begründung kann in der Sitzung erfolgen.


Anmerkung der UNA:

Zu dem Vortrag des Bürgermeisters zu diesem Antrag heißt es in der Niederschrift: „Ausschußmitglied Poth merkt an, dass seine Fraktion den Sachstand zur Kenntnis nehme. Allerdings bedaure man, dass es nach eineinhalb Jahren hinsichtlich der Verhandlungen mit der Kirche immer noch kein Ergebnis gebe.“ Edwin Poth bezog sich dabei auf die Aussagen des Bürgermeisters hinsichtlich der von ihm (Edwin Poth) schon des öfteren angesprochenen Situation an der Kirche in Marmagen.