Windpark A, B, und C vom Bauausschuss beschlossen

Anfang 2024 wird die Bezirksregierung einen neuen Regionalplan vorlegen, in dem für jede Gemeinde hinreichend große geeignete Flächen für Windenergieanlagen vorgesehen sind. Wie seit langem bekannt ist, reicht für die Gemeinde Nettersheim die bisher einzige Windkraftkonzentrationszone in Engelgau dazu bei weitem nicht aus. Wenn die Gemeinde jetzt noch Einfluss auf die Planung nehmen will, muss sie in den nächsten Wochen der Bezirksregierung entsprechende Vorschläge vorlegen.

Ein Arbeitskreis, dem Mitglieder von Rat und Verwaltung der Gemeinde angehören, hatte deshalb in Zusammenarbeit mit der Planungsgruppe MWM einen Vorschlag erarbeitet, der im Bauausschuss am 7. 11. vorgestellt wurde. Der Vorschlag fand allgemeine Zustimmung; es gab nur eine Gegenstimme. Zwischen dem Autobahnende und der B 258 sollen an der Südgrenze der Gemeinde drei Windparks entstehen. Bei der Bezirksregierung sollen diese Flächen als Windvorrangebiete in der Neuaufstellung des Regionalplans aufgenommen werden.  Die Flächen stimmen weitgehend mit den Flächen überein, die in einer Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Windenergieanlagen vorgesehen sind. Bei den Windparks soll „ein zufriedenstellendes Bürgerbeteiligungsmodell angeboten werden,“ wie es in der Vorlage für den Bauausschuss heißt.

Die Karte mit den drei Windparks und die Vorlage können unter dem folgenden Link auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden:

https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4580/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeImE2D9jjERYlelaB8fWsYv1-IKtVhOKuu2DzAefvER/Karte_Windenergie_741.pdf

Gemeinderat: Unnützes Kasperle-Theater um ernstes Thema

Nach der Veranstaltung in Marmagen und irritierenden Presseberichten zur Zukunft der ehemaligen Eifelhöhenklinik hatte die UNA-Fraktion beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 29. August zu setzen. UNA, SPD und FB wiesen in der Sitzung auf Dinge hin, die vor einer Kaufentscheidung geklärt werden sollten (Finanzierung, Nutzungsmöglichkeiten, Betriebskosten, etc.) Bei einigen Punkten hieß es dann vom Bürgermeister und der CDU: „Das ist auch im Antrag drin.“

Aber der mehrfach angekündigte Antrag der CDU wurde nicht vorgelegt.  Zu unserem Erstaunen erfuhren wir, dass der Antrag dem Bürgermeister schon seit einiger Zeit vorliegen soll. Logische Frage: Warum wurde der Antrag dem Gemeinderat dann nicht für die Ratssitzung vorgelegt? Das Thema sei heute auf Antrag der UNA auf die Tagesordnung das Rates gekommen, aber er habe den Antrag für die Tagesordnung des Bauausschusses in der nächsten Sitzungsperiode vorgesehen und dabei bleibe es, war die verstörende Aussage des Bürgermeisters.

Zur Sache:  Schon am 13. Juni ist im Haupt- und Finanzausschuss im nicht-öffentlichen Teil über das Thema gesprochen worden. Man kam überein, zunächst die wichtigsten Fragen für eine Entscheidung zu klären und bis dahin Vertraulichkeit zu wahren. Alle haben sich daran gehalten, außer der CDU, die damit wohl von ihren internen Problemen ablenken will.

Klinik kaufen oder nicht kaufen? Neben wenigen konkreten Informationen schwirren leider auch nach der Ratssitzung noch alle möglichen Aussagen und Gerüchte herum.  Die Entscheidung wird in jedem Fall keine leichte sein. Die UNA wird sich weiterhin intensiv und mit der gebotenen Sorgfalt mit dem Thema beschäftigen.

2023 – Anfrage der UNA-Fraktion Situation der Kanalisation in Nettersheim

Gemeinderat 29. 08. 2023

In Nettersheim ist es diesen Monat wieder zum Überlaufen der Kanalisation gekommen; Keller sind wieder voll gelaufen. Für uns ergeben sich daraus folgende Fragen:

  1. Ist nach Ansicht der Verwaltung das Überlaufen durch die Verstopfungen oder durch zu kleine Kanäle entstanden?
  2. Wann ist die Kanalisation in Nettersheim zuletzt überprüft worden? Durch die Verwaltung oder durch eine Fachfirma? Gibt es regelmäßige Überprüfungen und gegebenenfalls in welchen Intervallen?
  3. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit zu einer intensiveren Überprüfung und einer eventuellen Erneuerung in problematischen Bereichen in Nettersheim, insbesondere in den tiefer gelegenen Gebieten?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.:
Im Rahmen eines Starkregenereignisses am 16. August ist es zu einem erheblichen Rückstau und Überlauf des Kanals im Bereich Römerplatz gekommen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist dies auf einen Schmutzeintrag aufgrund der derzeitigen Baumaßnahme dort am Römerplatz zurückzuführen. Eine Komplettreinigung des Kanals in diesem Bereich hat am 18. August stattgefunden, so dass derzeit keine Störung des Kanalnetzes mehr vorliegt. Zur Erneuerung des Kanals wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Zu 2.:
Gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO) ist die Gemeinde verpflichtet, jedes Jahr 5% des Kanalnetzes einer optischen Prüfung zu unterziehen. Diese Überprüfungen finden regelmäßig durch eine Fachfirma statt
und die Ergebnisse werden der Bezirksregierung jährlich mitgeteilt. Die Ergebnisse fließen zudem in das Kanalkatester der Gemeinde Nettersheim ein, das parallel zu den vorgeschriebenen Untersuchungen erstellt wird (siehe Vorlage 236 /XI.L.).
Die Kanalisation in den Überflutungsgebieten in der Ortslage Nettersheim wurde nach dem Hochwasserereignis zuletzt im Zeitraum vom 10.02.2022 – 31.05.2022 durch eine Fachfirma überprüft.
Zu 3.:
Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die intensiven Überprüfungen und notwendigen Erneuerungen in den problematischen Bereichen von Nettersheim, insbesondere in den tiefer gelegenen Gebieten, fortzuführen. Neben den bereits erfolgten Optimierungen des Kanalnetzes im Bereich Engelgauer Weg und Bahnhofstraße (Einmündung Schulstraße bis Urftstraße) ist nach derzeitigem Kenntnisstand auch die Erneuerung des Kanals mit einer Vergrößerungsnotwendigkeit in den Bereichen Römerplatz, Kleingasse und Restbereich Bahnhofstraße (bis Bahnübergang) vorgesehen.

Maßnahmen gegen Hochwasser: Vorschlag

Maßnahmen gegen Hochwasser: Vorschlag

Gerne nehme ich an der Umfrage teil und teile Ihnen meine Vorschläge mit.

Hochwasser lässt sich nicht verhindern, aber durch gewissenhafte, gut durchdachte und strukturierte Maßnahmen könnten sich wirtschaftliche und ökologische Schäden verringern lassen. Ich bin der Meinung, dass natürliche Überschwemmungsräume, natürliche Schutzwälle mit entsprechenden Schutzpflanzungen und naturnahe Gewässer einen erheblichen Beitrag dazu leisten können.
Naturnahe Fließgewässer bieten zudem ökologisch, wertvolle Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. Unzählige Vögel, fast alle Amphibienarten und Fische, sowie viele Insekten sind auf den Lebensraum von naturnahen Bachläufen angewiesen. Hochwasserschutz und naturnaher Gewässerausbau können sich hervorragend ergänzen. Viele Städte und Gemeinden haben die Vorteile schon erkannt und schaffen naturnahe Gewässer. (z.B. Euskirchen, Renaturierung der Erft)

Laut Beschlussvorschlag unserer Gemeinde sollte dies eigentlich bei uns ebenfalls Anwendung finden (tut es aber scheinbar nicht). Siehe Auszug aus Beschlussvorschlag (Vorlage 288/ XI.L.Z.1)

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat als Teil des Hochwasserschutzes, die Wiederherstellung von Gewässern einschließlich Grundräumung, Instandsetzung der Ufer, Böschungen und Gewässerrandstreifen, der naturnahe Ausbau, Schutzpflanzungen und Wildbachverbauungen sowie die dazugehörenden Vorarbeiten im Wiederaufbauplan im Rahmen des nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ für Kommunen in die Priorität 1 einzustufen. Notwendige Planungs- und Ausführungsleistungen sind bei Bedarf bereits im Rahmen des vorhandenen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns sowie der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.

In der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) heißt es: … bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 sind alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen.

Ziele der EU-WRRL sind:

  • Verbesserungsgebot (Die Herstellung des „guten Zustands“ bzw. des „guten Potenzials“ bei Oberflächengewässer)
  • Verschlechterungsverbot (Der Zustand der Wasserkörper darf nicht verschlechtert werden)
  • Guter Zustand (Gewässer sind dann in einem guten Zustand, wenn ihre Lebensgemeinschaften, ihre Struktur, bei Oberflächengewässern die chemischen Inhaltsstoffe bzw. beim Grundwasser die chemischen Inhaltsstoffe und deren Menge vom Menschen nur gering beeinflusst sind)

Auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet zur nachhaltigen Gewässerentwicklung.

„Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.“

Ich finde es erschreckend, was in Nettersheim in den beiden Fließgewässern (Urft und Genfbach) mit einem Bagger angerichtet wurde. Gab es Biologen oder Gewässerfachleute die vorher entsprechend befragt wurden und involviert waren? Es entsteht der Eindruck, dass der gesamte Gewässerkörper sowie der gesamte ökologische Zustand durch die Baggeraktion erheblich verschlechtert wurde.

In Höhe der Brücke, am Imbiss Nettersheimer Pizza, Kebaphaus, wurde eine kleine, natürliche Insel weggebaggert. Sämtliche Bachläufe in denen der Bagger gewütet hat (in Urft und Genfbach) wurden entweder über lange Abschnitte scheinbar in unnatürliche, glatte Rinnen verwandelt oder halbwegs wechseltiefe Gewässerabschnitte wurden über lange Abschnitte in der Länge als auch in der Breite scheinbar auf eine gesamt-einheitliche Gewässertiefe mit einem plateauartig- geraden Gewässergrund begradigt.
Alles was irgendwie noch natürlich wirkte wurde augenscheinlich aus dem Gewässer entfernt. Die Fließgeschwindigkeit im Gewässer wirkt stellenweise kanalisiert und sehr stark erhöht (viel stärker als vorher). Aus ökologischer und ästhetischer Sicht kommt dies einer Katastrophe gleich. Vermutlich waren Laien am Werk und es wirkt so als ob das gesetzlich vorgeschriebene Verschlechterungsverbot nicht beachtet wurde.

ungefähr so hätte es eigentlich aussehen müssen:

oder so:

…. aber so sieht es nun leider aus

oder so:

Ich schlage vor, dass sich die Verantwortlichen in unserer Gemeinde an ihre Beschlussvorschläge und Abstimmungen halten, dabei die gesetzlichen Anforderungen der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz berücksichtigen und die Bachläufe von Genfbach und Urft umgehend renaturieren und nunmehr in einen natürlichen und guten ökologischen Zustand versetzen.

Ferner könnten bepflanzte Schutzwälle (die unbedingt erbaut werden sollten), natürlich gestaltete Uferbereiche und angelegte Biotope mit Verbindung zum Fließgewässer zusätzlich einen sinnvollen
Beitrag zum Hochwasserschutz leisten. Mit entsprechender Bepflanzung und Ufervegetation könnten natürliche Kleinode entstehen und der gesamte Innerortsbereich würde durch ansehnliche, urig-lebendige Bäche stakt aufgewertet werden.

Das unansehnlich, brachliegende Gelände (Flurstück 245) vor der Brücke Klosterstraße/Rosenthalstr. würde sich z.B. hervorragend für eine natürlich gestaltete Biotopzone eignen. Durch einfache Vertiefungen (mit Verbindung zum Bach) könnten so zusätzliche, kleinere Wasserflächen/Habitate (die auch bei niedrigem Wasserstand nicht vollständig trockenfallen) mit Laichzonen/Kinderstuben für Fische und Amphibien geschaffen werden.

Es wäre schön, wenn unsere Gemeinde der Bezeichnung „Naturerlebnisgemeinde Nettersheim“ gerecht würde. Von naturnahen, lebendigen Gewässern profitieren alle!

Der Name des Einsenders ist der UNA bekannt